bescheides/des Ausweises
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26.4<br />
132<br />
GdB/MdE-Tabelle<br />
Spina bifida<br />
Der GdB/MdE-Grad wird durch das Ausmaß <strong>des</strong> Rückenmarkschadens<br />
(siehe oben) bestimmt. Daneben sind häufig ein Hydrozephalus<br />
und eine entsprechende Hirnschädigung zu berücksichtigen.<br />
26.4 Sehorgan<br />
Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen <strong>des</strong> Sehvermögens.<br />
Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte Sehschärfe (Prüfung<br />
mit Gläsern) maßgebend; daneben sind u. a. Ausfälle <strong>des</strong> Gesichtsfel<strong>des</strong><br />
und <strong>des</strong> Blickfel<strong>des</strong> zu berücksichtigen.<br />
Neben den Funktionen <strong>des</strong> Sehvermögens sind auch nachweisbare<br />
Reizerscheinungen, Tränenträufeln, Empfindlichkeit gegen äußere<br />
Einwirkungen (Licht, Staub, Chemikalien usw.) sowie andere Erkrankungen<br />
<strong>des</strong> Auges und seiner Umgebung zu beachten.<br />
Die Sehschärfe ist grundsätzlich den Empfehlungen der Deutschen<br />
Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) entsprechend nach DIN<br />
58220 zu prüfen, Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen<br />
(z. B. bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern) zulässig. Die übrigen Partialfunktionen<br />
<strong>des</strong> Sehvermögens sind nur mit Geräten und Methoden<br />
zu prüfen, die den Richtlinien der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante<br />
einwandfreie Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet<br />
sich der GdB/MdE-Wert nach der Sehschärfe, die bei einer Lesezeit<br />
von maximal einer Sekunde pro Landolt-Ring festgestellt wird.<br />
Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies, dass nur<br />
Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie entsprechend der Marke<br />
Goldmann III/4 verwertet werden dürfen.<br />
Bei der Beurteilung von Störungen <strong>des</strong> Sehvermögens ist darauf zu<br />
achten, dass der morphologische Befund die Sehstörungen erklärt.<br />
Die Grundlage für die GdB/MdE-Beurteilung bei Herabsetzung der<br />
Sehschärfe bildet die „MdE-Tabelle der DOG“ auf Seite 134.