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bescheides/des Ausweises

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26.4<br />

132<br />

GdB/MdE-Tabelle<br />

Spina bifida<br />

Der GdB/MdE-Grad wird durch das Ausmaß <strong>des</strong> Rückenmarkschadens<br />

(siehe oben) bestimmt. Daneben sind häufig ein Hydrozephalus<br />

und eine entsprechende Hirnschädigung zu berücksichtigen.<br />

26.4 Sehorgan<br />

Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen <strong>des</strong> Sehvermögens.<br />

Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte Sehschärfe (Prüfung<br />

mit Gläsern) maßgebend; daneben sind u. a. Ausfälle <strong>des</strong> Gesichtsfel<strong>des</strong><br />

und <strong>des</strong> Blickfel<strong>des</strong> zu berücksichtigen.<br />

Neben den Funktionen <strong>des</strong> Sehvermögens sind auch nachweisbare<br />

Reizerscheinungen, Tränenträufeln, Empfindlichkeit gegen äußere<br />

Einwirkungen (Licht, Staub, Chemikalien usw.) sowie andere Erkrankungen<br />

<strong>des</strong> Auges und seiner Umgebung zu beachten.<br />

Die Sehschärfe ist grundsätzlich den Empfehlungen der Deutschen<br />

Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) entsprechend nach DIN<br />

58220 zu prüfen, Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen<br />

(z. B. bei Bettlägerigkeit oder Kleinkindern) zulässig. Die übrigen Partialfunktionen<br />

<strong>des</strong> Sehvermögens sind nur mit Geräten und Methoden<br />

zu prüfen, die den Richtlinien der DOG entsprechend eine gutachtenrelevante<br />

einwandfreie Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet<br />

sich der GdB/MdE-Wert nach der Sehschärfe, die bei einer Lesezeit<br />

von maximal einer Sekunde pro Landolt-Ring festgestellt wird.<br />

Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies, dass nur<br />

Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie entsprechend der Marke<br />

Goldmann III/4 verwertet werden dürfen.<br />

Bei der Beurteilung von Störungen <strong>des</strong> Sehvermögens ist darauf zu<br />

achten, dass der morphologische Befund die Sehstörungen erklärt.<br />

Die Grundlage für die GdB/MdE-Beurteilung bei Herabsetzung der<br />

Sehschärfe bildet die „MdE-Tabelle der DOG“ auf Seite 134.

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