bescheides/des Ausweises
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Nervensystem und Psyche – Sehorgan<br />
GdB/MdE-Grad<br />
Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder<br />
Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine<br />
und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60 – 80<br />
Unvollständige Halsmarkschädigung mit gewichtigen<br />
Teillähmungen beider Arme und Beine<br />
und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Vollständige Halsmarkschädigung mit vollständiger<br />
Lähmung beider Arme und Beine und Störungen<br />
der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Vollständige Brustmark-, Lendenmark-, oder<br />
Kaudaschädigung mit vollständiger Lähmung<br />
der Beine und Störungen der Blasen- und/<br />
oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Die Bezeichnung „Querschnittslähmung“ ist den Fällen vorzubehalten,<br />
in denen quer durch das Rückenmark alle Bahnen in einer bestimmten<br />
Höhe vollkommen unterbrochen sind.<br />
Multiple Sklerose<br />
Der GdB/MdE-Grad richtet sich vor allem nach den zerebralen und<br />
spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen<br />
Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen.<br />
Polyneuropathien<br />
Bei den Polyneuropathien können sich Funktionsbeeinträchtigungen<br />
– zum Teil abhängig von der Ursache – überwiegend aus motorischen<br />
Ausfällen (mit Muskelatrophien) oder mehr oder allein aus sensiblen<br />
Störungen und schmerzhaften Reizerscheinungen ergeben. Der GdB/<br />
MdE-Grad motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden<br />
(siehe Nummer 26.18) einzuschätzen. Bei den sensiblen<br />
Störungen und Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte<br />
Störungen zu Beeinträchtigungen – z. B. bei Feinbewegungen – führen<br />
können.<br />
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26.3