Rheinzeiten - Doppel.Design
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Krämerstraße<br />
Abb. 90<br />
Nachttopf mit<br />
Relief auflagen.<br />
1. Hälfte 17. Jahrhundert<br />
5,00 cm<br />
Besser ausgestattete Bürgerhäuser besaßen Aborte<br />
mit gemauerter Sickergrube, die von Zeit zu Zeit<br />
von speziellen Lohnarbeitern geleert wurden.<br />
Manche Kloaken waren mit Holz brettern ausgeschalt<br />
und entsprechend undicht. Gerade in<br />
den dichtbesiedelten Städten konnten so die aussickernden<br />
Abwässer zu nahe angelegte Trinkwasserbrunnen<br />
verseuchen.<br />
Bereits im späten Mittelalter war man sich<br />
durchaus des Zusammenhanges zwischen Trink -<br />
wasserverseuchung und auftretenden Krankheiten<br />
bewusst, wenn man auch die Einzelheiten<br />
noch nicht wissenschaftlich erfassen konnte:<br />
zahlreiche Städte besaßen Gesetzesvorschriften<br />
für Mindestabstände zwischen Jauchegruben<br />
und Brunnen, Zuwiderhandlungen konnten<br />
empfindlich bestraft werden.<br />
Die Frage der Aborte und der Sickergruben<br />
wird in der Düsseldorfer Polizeiordnung von<br />
1557 penibel genau geregelt: „... kein heimlich<br />
Gemach (= Abort) ... soll nach der Straße oder<br />
öffentlichen Plätzen liegen oder überhängen,<br />
sondern wer keinen Pütz (= Senkgrube) dazu<br />
machen will, soll die heimlichen Gemächer<br />
inwendig auf seinem Miste oder Hofplatz, wo es<br />
ihm am besten gelegen ist, aber doch dermassen<br />
anlegen, dass den nächsten Nachbarn damit keinen<br />
Gestank bereite, auch ihnen an ihren Gebäuden<br />
und Mauern daraus kein Nachteil entstehe.“<br />
Leider konnten in den rückwärtigen, von den<br />
Gra bungen nur ausschnittweise erfassten Hof-<br />
bereichen der Häuser 15 und 19 keine Kloakengruben<br />
nachgewiesen werden. Am ehesten<br />
wird man aber hier die „heimlichen Gemächer“<br />
vermuten dürfen. Infrage kommt auch eine<br />
Entsorgung in Richtung Fluss, etwa über eine<br />
Abwasserrinne in Form einer zweischaligen<br />
Holz wasserleitung, wie sie im Bereich des<br />
Unteren Werftes nachgewiesen werden konnte.<br />
Jedenfalls durften nach den bestehenden Vorschriften<br />
keine Aborte in den oberen Etagen der<br />
Wohnhäuser angelegt werden, die über einen<br />
Fallschacht die Fäkalien einfach in eine Kloaken -<br />
grube entsorgten, wie dies noch im Mittelalter<br />
gang und gäbe war. Ausdrücklich werden in der<br />
Polizeiordnung schmale Gassen zwischen Wohnhäusern<br />
verboten, damit „... allerhand Unreinig -<br />
keit vermieden werde.“<br />
Abb. 91<br />
Querschnitt durch eine<br />
Holzwasserleitung vom<br />
Unteren Werft.<br />
17. Jahrhundert<br />
25,00 cm