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Rheinzeiten - Doppel.Design

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Krämerstraße<br />

Abb. 90<br />

Nachttopf mit<br />

Relief auflagen.<br />

1. Hälfte 17. Jahrhundert<br />

5,00 cm<br />

Besser ausgestattete Bürgerhäuser besaßen Aborte<br />

mit gemauerter Sickergrube, die von Zeit zu Zeit<br />

von speziellen Lohnarbeitern geleert wurden.<br />

Manche Kloaken waren mit Holz brettern ausgeschalt<br />

und entsprechend undicht. Gerade in<br />

den dichtbesiedelten Städten konnten so die aussickernden<br />

Abwässer zu nahe angelegte Trinkwasserbrunnen<br />

verseuchen.<br />

Bereits im späten Mittelalter war man sich<br />

durchaus des Zusammenhanges zwischen Trink -<br />

wasserverseuchung und auftretenden Krankheiten<br />

bewusst, wenn man auch die Einzelheiten<br />

noch nicht wissenschaftlich erfassen konnte:<br />

zahlreiche Städte besaßen Gesetzesvorschriften<br />

für Mindestabstände zwischen Jauchegruben<br />

und Brunnen, Zuwiderhandlungen konnten<br />

empfindlich bestraft werden.<br />

Die Frage der Aborte und der Sickergruben<br />

wird in der Düsseldorfer Polizeiordnung von<br />

1557 penibel genau geregelt: „... kein heimlich<br />

Gemach (= Abort) ... soll nach der Straße oder<br />

öffentlichen Plätzen liegen oder überhängen,<br />

sondern wer keinen Pütz (= Senkgrube) dazu<br />

machen will, soll die heimlichen Gemächer<br />

inwendig auf seinem Miste oder Hofplatz, wo es<br />

ihm am besten gelegen ist, aber doch dermassen<br />

anlegen, dass den nächsten Nachbarn damit keinen<br />

Gestank bereite, auch ihnen an ihren Gebäuden<br />

und Mauern daraus kein Nachteil entstehe.“<br />

Leider konnten in den rückwärtigen, von den<br />

Gra bungen nur ausschnittweise erfassten Hof-<br />

bereichen der Häuser 15 und 19 keine Kloakengruben<br />

nachgewiesen werden. Am ehesten<br />

wird man aber hier die „heimlichen Gemächer“<br />

vermuten dürfen. Infrage kommt auch eine<br />

Entsorgung in Richtung Fluss, etwa über eine<br />

Abwasserrinne in Form einer zweischaligen<br />

Holz wasserleitung, wie sie im Bereich des<br />

Unteren Werftes nachgewiesen werden konnte.<br />

Jedenfalls durften nach den bestehenden Vorschriften<br />

keine Aborte in den oberen Etagen der<br />

Wohnhäuser angelegt werden, die über einen<br />

Fallschacht die Fäkalien einfach in eine Kloaken -<br />

grube entsorgten, wie dies noch im Mittelalter<br />

gang und gäbe war. Ausdrücklich werden in der<br />

Polizeiordnung schmale Gassen zwischen Wohnhäusern<br />

verboten, damit „... allerhand Unreinig -<br />

keit vermieden werde.“<br />

Abb. 91<br />

Querschnitt durch eine<br />

Holzwasserleitung vom<br />

Unteren Werft.<br />

17. Jahrhundert<br />

25,00 cm

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