09.12.2012 Aufrufe

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ProFirma 12 2010<br />

DIE FEINHEITEN BEIM<br />

SPONSORING<br />

1. SPONSORING<br />

ODER SPENDENABZUG?<br />

Bei <strong>de</strong>r Gewinnermittlung eines Einzelunternehmens<br />

o<strong>de</strong>r einer Personengesellschaft<br />

muss auch unterschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, ob eine Spen<strong>de</strong> vorliegt o<strong>de</strong>r<br />

Sponsoring. Liegt eine Spen<strong>de</strong> vor,<br />

min<strong>de</strong>rt diese nicht <strong>de</strong>n Gewinn <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft. Die Spen<strong>de</strong>nzahlungen<br />

dürfen beim Einzelunternehmer o<strong>de</strong>r<br />

beim Mitunternehmer dann nur als<br />

Son<strong>de</strong>rausgabe abgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Beispiel: Ein Unternehmer zahlt<br />

einem Sportverein 15.000 Euro. Der<br />

Verein verpfl ichtet sich aufgrund<br />

dieser Zahlungen nicht zu Gegenleistungen,<br />

son<strong>de</strong>rn stellt eine Spen<strong>de</strong>nquittung<br />

aus. Die Zahlungen dürfen<br />

<strong>de</strong>n Gewinn <strong>de</strong>s Unternehmers nicht<br />

min<strong>de</strong>rn. Der Unternehmer darf die<br />

15.000 Euro als Son<strong>de</strong>rausgaben in<br />

seiner Einkommensteuer-Erklärung<br />

geltend machen<br />

2. WANN BEIM SPONSORING<br />

EIN BETRIEBSAUSGABENABZUG<br />

INFRAGE KOMMT<br />

> Der Betriebsausgabenabzug ist zu<br />

bejahen, wenn <strong>de</strong>r Sponsor wirtschaftliche<br />

Vorteile für sein Unternehmen<br />

verfolgt.<br />

> Im Gegensatz zur Spen<strong>de</strong>, die freiwillig<br />

und ohne Erwartung einer<br />

Gegenleistung gewährt wird, muss<br />

<strong>de</strong>r Gesponserte sehr wohl eine Gegenleistung<br />

für die fi nanzielle Unterstützung<br />

erbringen.<br />

> Für <strong>de</strong>n Betriebsausgabenabzug<br />

spielt es keine Rolle, ob die Zahlungen<br />

zweckmäßig, üblich o<strong>de</strong>r<br />

notwendig sind. Stehen die Leistung<br />

<strong>de</strong>s Sponsors und <strong>de</strong>r angestrebte<br />

wirtschaftliche Vorteil jedoch in<br />

einem krassen Missverhältnis zueinan<strong>de</strong>r,<br />

akzeptiert das Finanzamt<br />

<strong>de</strong>n Betriebsausgabenabzug nicht.<br />

> Leistungen <strong>de</strong>s Sponsors, die die<br />

ersten drei Kriterien erfüllen, können<br />

als Betriebsausgaben abgezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Buchwert: Wer<strong>de</strong>n Waren unmittelbar<br />

nach <strong>de</strong>r Entnahme für steuerbegünstigte<br />

Zwecke gespen<strong>de</strong>t, kann<br />

die Entnahme und somit <strong>de</strong>r Wert<br />

<strong>de</strong>r Sachspen<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Buchwert<br />

bemessen wer<strong>de</strong>n (OFD Frankfurt,<br />

6.11.2003, Az. S 2223 A – 22 – St II 2.06).<br />

In <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>nbescheinigung darf bei<br />

Sachzuwendungen aus einem Betriebsvermögen<br />

auch die Umsatzsteuer, die<br />

bei <strong>de</strong>r Entnahme <strong>de</strong>r gespen<strong>de</strong>ten Waren<br />

o<strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> angefallen ist, als<br />

Spen<strong>de</strong> bescheinigt wer<strong>de</strong>n (R 10b Abs.<br />

1 S. 4 EStR).<br />

Ist die Bescheinigung falsch o<strong>de</strong>r fehlerhaft,<br />

kann <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>r keine Steuererleichterungen<br />

beanspruchen. Aus<br />

diesem Grund sollte man auf zwei Dinge<br />

achten. Erstens: Die Wertermittlung<br />

sollte in <strong>de</strong>r Bescheinigung aufgeführt<br />

sein; zweitens: Sammelzuwendungsbestätigungen<br />

sind nicht zulässig. Wer<strong>de</strong>n<br />

mehrere betriebliche Gegenstän<strong>de</strong> gespen<strong>de</strong>t,<br />

muss die Spen<strong>de</strong>nbescheinigung<br />

für je<strong>de</strong>n Gegenstand die Angabe<br />

enthalten, wie viel dieser wert war.<br />

Sponsoring<br />

Unterstützt ein Unternehmen eine Personengruppe,<br />

eine Organisation o<strong>de</strong>r<br />

Einzelpersonen mit fi nanziellen Mitteln,<br />

stellt sich die Frage, ob die Aufwendungen<br />

als Sponsoring abzugsfähig<br />

sind o<strong>de</strong>r ob private Interessen im<br />

Vor<strong>de</strong>rgrund stehen. Bei <strong>de</strong>r Beantwortung<br />

dieser Frage kommt es vor allem<br />

auf die Motivation <strong>de</strong>s Geldgebers an.<br />

Hat die fi nanzielle Unterstützung einen<br />

rein betrieblichen Charakter, soll <strong>de</strong>r<br />

Unterstützte also für das Unternehmen<br />

werben, dürfte Sponsoring ein<strong>de</strong>utig<br />

zu bejahen sein. Für <strong>de</strong>n Betriebsausgabenabzug<br />

genügt es nicht, dass durch<br />

die Aufwendungen auf das zahlen<strong>de</strong><br />

Unternehmen in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

aufmerksam gemacht wird. Der Unterstützte<br />

muss vielmehr eine vertragliche<br />

Gegenleistung erbringen.<br />

Sponsoring und Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuerlich liegt bei Sponsoring<br />

häufi g ein Leistungsaustausch vor. Der<br />

Sponsor erhält für seine Leistung im<br />

Gegenzug eine Werbeleistung <strong>de</strong>s Begünstigten.<br />

Maßgebend für die umsatz-<br />

steuerliche Beurteilung sind die vertraglichen<br />

Vereinbarungen zwischen <strong>de</strong>m<br />

Sponsor und <strong>de</strong>m Begünstigten. Bei <strong>de</strong>n<br />

Leistungen im Rahmen <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Sponsoringvertrags wird unterschie<strong>de</strong>n<br />

zwischen konkreten Werbeleistungen<br />

wie Trikotwerbung, Ban<strong>de</strong>nwerbung,<br />

Anzeigen, Lautsprecherdurchsagen<br />

und bloßen Duldungsleistungen. Dazu<br />

gehören die Aufnahme eines Emblems<br />

o<strong>de</strong>r Logos <strong>de</strong>s Sponsors in Verbandsnachrichten,<br />

Veranstaltungshinweisen<br />

ohne beson<strong>de</strong>re Hervorhebung <strong>de</strong>s<br />

Sponsors o<strong>de</strong>r Nennung von Werbebotschaften.<br />

Die Duldungsleistungen unterliegen<br />

<strong>de</strong>m ermäßigten Steuersatz von sieben<br />

Prozent, da kein steuerschädlicher wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb vorliegt.<br />

Die Werbeleistungen wer<strong>de</strong>n dagegen<br />

im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs<br />

erbracht und unterliegen<br />

grundsätzlich <strong>de</strong>m Regelsteuersatz<br />

von 19 Prozent.<br />

Lohn-Outsourcing<br />

schont die Nerven<br />

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für<br />

Unternehmen auf Grund <strong>de</strong>r ständigen<br />

gesetzlichen Än<strong>de</strong>rungen eine mühsame<br />

Aufgabe. Insbeson<strong>de</strong>re zum Jahreswechsel<br />

müssen regelmäßig kurzfristig Neuerungen<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n. In diesem Jahr verheißen<br />

Stichworte wie Aufwendungsausgleichsgesetz<br />

und Zahlstellen-Mel<strong>de</strong>verfahren<br />

zusätzlichen Aufwand. Da empfiehlt<br />

es sich, die Lohnabrechnung <strong>de</strong>m Steuerberater<br />

anzuvertrauen. Mit profun<strong>de</strong>r<br />

Sachkenntnis, <strong>de</strong>r DATEV-Software zur<br />

Lohnabrechnung und <strong>de</strong>m DATEV-<br />

Rechenzentrum im Hintergrund hat er die<br />

Löhne sicher im Griff, auch<br />

bei kurzfristigen Än<strong>de</strong>rungen.<br />

www.datev.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!