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Eine an<strong>de</strong>re Möglichkeit, Plagiate zu<br />

fi n<strong>de</strong>n, sind web-basierte Dienste zur<br />

Duplikatserkennung, die meist auf <strong>de</strong>r<br />

Erkennung ein<strong>de</strong>utiger Text- o<strong>de</strong>r Bildmuster<br />

beruhen.<br />

Bil<strong>de</strong>r und Logos schützen<br />

Um Produktfotos, Logos o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Grafi ken zu schützen, wer<strong>de</strong>n diese auf<br />

<strong>de</strong>n Server eines Anbieters wie Picscout<br />

gela<strong>de</strong>n. Der versieht die Bil<strong>de</strong>r mit<br />

einem unsichtbaren digitalen Wasserzeichen<br />

und speichert sie in seiner Datenbank.<br />

Dann durchforstet <strong>de</strong>r Dienstleister<br />

das Web. Tauchen die Bil<strong>de</strong>r auf,<br />

wird <strong>de</strong>r Urheber mit einem <strong>de</strong>taillierten<br />

Report benachrichtigt.<br />

Der kanadische Dienst Tineye arbeitet<br />

nach einem ähnlichen Prinzip, erkennt<br />

aber auch die nachträglichen Verän<strong>de</strong>rungen<br />

eines Originals. Über das „Reverse<br />

Bildsuche“ genannte Verfahren<br />

können also Bil<strong>de</strong>r auf ihren Ursprung<br />

hin untersucht wer<strong>de</strong>n. Bei Tineye sind<br />

inzwischen rund 1,7 Milliar<strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>r<br />

registriert.<br />

Verbesserte Bil<strong>de</strong>rkennung im Internet<br />

will auch <strong>de</strong>r Simapic Tra<strong>de</strong>mark Monitoring<br />

Service <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Unternehmens<br />

Pya<strong>de</strong>s bieten. Die Software<br />

aus Rheinland-Pfalz soll nach Unternehmensangaben<br />

in Bil<strong>de</strong>rn enthaltene<br />

Gesichter, Farben, Objekte und Muster<br />

i<strong>de</strong>ntifi zieren. Die monatlichen Kosten<br />

sind abhängig von <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Markenlogos<br />

o<strong>de</strong>r Fotos, <strong>de</strong>n Zeitabstän<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Suche sowie <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, in<br />

<strong>de</strong>nen gesucht wer<strong>de</strong>n soll. Der World<br />

Wi<strong>de</strong> Fund For Nature (WWF) testet<br />

die Bil<strong>de</strong>rkennung zurzeit mit seinem<br />

Markenzeichen, <strong>de</strong>m Pandabären, bei<br />

<strong>de</strong>ssen kommerzieller Nutzung eine Lizenzgebühr<br />

fällig wird.<br />

Abschreiber enttarnen<br />

Wer Produktfotos sehr einfach und<br />

sichtbar schützen will, versieht sie vor<br />

<strong>de</strong>r Online-Veröffentlichung mit einem<br />

<strong>de</strong>zenten, aber sichtbaren Wasserzeichen<br />

– kostenlos von bildschutz.<strong>de</strong> angeboten.<br />

Geschickte Diebe können diese<br />

sichtbaren Wasserzeichen allerdings<br />

digital wegschnei<strong>de</strong>n.<br />

ProFirma 12 2010<br />

INTERVIEW<br />

„Finger weg von <strong>de</strong>n Inhalten an<strong>de</strong>rer“<br />

Dr. Martin Schirmbacher, Anwalt für IT-Recht in <strong>de</strong>r Berliner Kanzlei<br />

Härting, über <strong>de</strong>n seriösen Umgang mit geschützten Inhalten.<br />

DAS GESPRÄCH FÜHRTEN JÜRGEN CHRIST UND CATHRIN GÜNZEL<br />

Herr Dr. Schirmbacher, wie kann ein<br />

Unternehmen Produkte o<strong>de</strong>r Unternehmenslogos<br />

schützen?<br />

Schirmbacher: Produkte lassen sich als<br />

Patent schützen. Dies setzt voraus, dass<br />

die Erfi ndung neu ist, auf einer erfi n<strong>de</strong>rischen<br />

Tätigkeit beruht und gewerblich<br />

anwendbar ist. Logos dagegen können<br />

Urheberschutz genießen und/o<strong>de</strong>r als<br />

Marke eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Logo genießt also automatisch Urheberschutz?<br />

Schirmbacher: Ja, wenn es eine schöpferische<br />

Eigenleistung erkennen lässt. Es<br />

muss sich also von <strong>de</strong>r Masse durch eine<br />

beson<strong>de</strong>re Gestaltung abheben. Auch<br />

eine Produktbeschreibung o<strong>de</strong>r die Gestaltung<br />

einer Website kann – wenn sie<br />

ausreichend originell ist – geschützt sein.<br />

An<strong>de</strong>rs als im Markenrecht entsteht <strong>de</strong>r<br />

Urheberschutz ohne Eintragung.<br />

Hilft das Urheberrecht, wenn verkleinerte<br />

Ausschnitte geschützter Fotos<br />

o<strong>de</strong>r Logos gezeigt wer<strong>de</strong>n?<br />

Schirmbacher: Grundsätzlich ja. Allerdings<br />

hat <strong>de</strong>r BGH gera<strong>de</strong> eine Entscheidung<br />

zu <strong>de</strong>n Google-Thumbnails gefällt.<br />

Danach darf <strong>de</strong>r Suchmaschinenbetreiber<br />

von einer Einwilligung <strong>de</strong>sjenigen<br />

ausgehen, <strong>de</strong>r die Bil<strong>de</strong>r eingestellt hat,<br />

wenn er nicht von zumutbaren technischen<br />

Hilfsmitteln Gebrauch gemacht<br />

hat, um die automatische Einbindung<br />

<strong>de</strong>r Bil<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>renorts zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />

Was ist <strong>de</strong>r Vorteil einer Markeneintragung?<br />

Schirmbacher: Hier erlangt <strong>de</strong>r Unternehmer<br />

sicheren Schutz, unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r schöpferischen Eigenleistung.<br />

Auch Unternehmensnamen<br />

und Werbeslogans können als Marke<br />

schutzfähig sein.<br />

Was kann ein Unternehmer tun, wenn er<br />

sein Logo o<strong>de</strong>r Fotos seiner Produkte beziehungsweise<br />

Produktbeschreibungen<br />

auf frem<strong>de</strong>n Websites ent<strong>de</strong>ckt?<br />

Schirmbacher: Urheber- und Markenrecht<br />

gewähren Unterlassungs- und<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche. Der Verletzer<br />

sollte daher – gegebenenfalls mit anwaltlicher<br />

Hilfe – aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />

die Fotos o<strong>de</strong>r Logos aus <strong>de</strong>m Netz zu<br />

entfernen und je<strong>de</strong> Veröffentlichung<br />

zu unterlassen. Bleibt so ein Schreiben<br />

ohne befriedigen<strong>de</strong> Antwort, kann und<br />

sollte gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Wie sollte sich ein Unternehmen selbst<br />

verhalten?<br />

Schirmbacher: Das Urheberrecht ist keine<br />

Einbahnstraße. Auch Unternehmen<br />

müssen bei <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r eigenen<br />

Website das Urheberrecht beachten. So<br />

kann etwa die ungefragte Einbindung<br />

von Stadtplänen als Wegbeschreibung<br />

schnell teuer wer<strong>de</strong>n. <strong>Als</strong>o Finger weg<br />

von <strong>de</strong>n Inhalten an<strong>de</strong>rer.<br />

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