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Deutscher Bundestag 18/11400 Unterrichtung

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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>11400</strong><br />

– 12 –<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

zu den Toten an der Berliner Mauer mehr als 25 Jahre<br />

nach dem Fall der Grenze ein ganz wesentlicher Beitrag<br />

zur Aufarbeitung des SED-Unrechts geleistet.<br />

<br />

denen die Stasi-Unterlagen dafür genutzt werden, um Fragen<br />

zur NS-Diktatur zu beantworten. Auch der Umgang<br />

des MfS selbst mit der Vergangenheit, zum Beispiel in Bezug<br />

auf die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die<br />

in der Zeit des Nationalsozialismus Mitglieder der SS oder<br />

SA gewesen waren, ist Gegenstand des Interesses. Ebenso<br />

wird hier deutlich, dass die Aufarbeitung beider deutscher<br />

Diktaturen viele Jahrzehnte nach ihrem Ende unter immer<br />

neuen Aspekten weiter relevant sein wird.<br />

In verschiedenen Anträgen geht es um die Beziehungen<br />

innerhalb des Warschauer Vertrages und die Kooperationen<br />

der Ostblock-Staaten untereinander. Hier konnte der<br />

BStU in einigen Fällen bei den Forschungen der Netz-<br />

<br />

besonderes Anliegen, durch die Antragsbearbeitung und<br />

-begleitung viele Partner in der Aufarbeitung, wie Gedenkstätten,<br />

Vereine, aber auch die Initiative von Einzelpersonen<br />

zu unterstützen.<br />

Viele Herausgaben waren wie in den vorhergehenden Berichtszeiträumen<br />

Grundlage von Publikationen. Daneben<br />

<br />

geführt haben, unter anderem einem Film, der sich erstmals<br />

speziell mit Erich Mielke, dem langjährigen Minister<br />

für Staatssicherheit, auseinandersetzt.<br />

Kontinuierlich versucht der BStU, die Dienstleistungen<br />

für die Antragsteller zu erweitern und zu verbessern. So<br />

verweisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits<br />

gegenwärtig auch auf Quellen im Bundesarchiv oder in<br />

anderen relevanten Archiven, um den Antragstellern eine<br />

umfassende Recherche zu erleichtern. Ein spezielles Anliegen<br />

der Behörde ist die Digitalisierung für die Nutzung<br />

und deren Fortentwicklung entsprechend den Nutzerinteressen.<br />

Deshalb wird seit längerer Zeit ein IT-Pilotprojekt<br />

zur Bildschirmbearbeitung von digitalisierten Unterlagen<br />

in den für Forschungs- und Medienanträge zuständigen<br />

Referaten getestet. Es soll den Vorbereitungsprozess der<br />

Akteneinsicht sowie im geeigneten Fall auch die Herausgabe<br />

sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer als auch für<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BStU unterstützen<br />

und erleichtern. Neben den für die Realisierung eines<br />

Regelbetriebs erforderlichen technischen und datenschutzbedingten<br />

Fragen sind die gebührenrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Herausgabe von Unterlagen in digi taler<br />

<br />

der BStU seit Längerem dafür ein, dass die Stasi-Unterlagen-Kostenordnung<br />

an die aktuellen Entwicklungen angepasst<br />

wird.<br />

Herausgabe von Unterlagen zur Überprüfung<br />

von Personen<br />

Bei den Ersuchen zur Überprüfung auf eine Tätigkeit für<br />

den Staatssicherheitsdienst ist nach den einzelnen Verwen-<br />

<br />

Parlamenten und kommunalen Vertretungen war es weiterhin<br />

ein aufarbeitungspolitisches Anliegen, ihre Mitglieder<br />

auf eine frühere Stasi-Verstrickung zu überprüfen und<br />

gegenüber den Wahlberechtigten ihrer Bereitschaft zur<br />

Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur Ausdruck zu<br />

verleihen. Die entsprechenden Überprüfungstatbestände<br />

sind nach wie vor von zahlenmäßiger wie auch praktischer<br />

Bedeutung, was mit der Kandidatur auch älterer Perso-<br />

<br />

gen<br />

immer noch große Beachtung. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn bei erstmals gewählten Personen die Überprüfung<br />

zu entsprechenden Erkenntnissen geführt hat. Nicht<br />

selten besteht insbesondere bei den kommunalen Vertretungen<br />

ein Erörterungsbedarf mit der Behörde des BStU,<br />

wie im Überprüfungsverfahren die Grundsätze eines fairen<br />

und rechtsstaatlichen Verfahrens gewährleistet werden<br />

können.<br />

Zu einem Teil dieser von Parlamenten und kommunalen<br />

Vertretungen angefragten Personen wie aber etwa auch bei<br />

den Funktionsebenen im Sport sind die Sachverhalte den<br />

ersuchenden Stellen bereits durch frühere Überprüfungen<br />

bekannt, die Erkenntnisse mithin nicht neu. Damit kommt<br />

manchen Überprüfungsmöglichkeiten im Gesetz heute nur<br />

noch eine eher symbolische Bedeutung zu. Bei manchen<br />

von den ersuchenden Stellen eingereichten Personen entfällt<br />

eine Überprüfbarkeit bereits durch das in der Regel<br />

jüngere Alter, da Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst<br />

vor Vollendung des <strong>18</strong>. Lebensjahres bei den meisten<br />

Überprüfungstatbeständen nicht mitgeteilt werden.<br />

Bei einigen Überprüfungstatbeständen wie zum Beispiel<br />

den Ordensangelegenheiten oder den tatsachengestützten<br />

gewinn<br />

im Sinne der Aufdeckung von MfS-Verstrickungen<br />

und damit die Relevanz der Auskunft nach wie vor<br />

bedeutsam. Bei der Verwendung zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung<br />

aufgrund von Vorschriften in den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen<br />

des Bundes und einiger Länder<br />

wird zudem deutlich, dass sie oft nur durch einen früheren<br />

DDR-Wohnsitz veranlasst ist (siehe § 12 Abs. 4 SÜG).<br />

Daneben fällt auf, dass wiederholende Anfragen auch in<br />

Fällen gestellt werden, in denen früher bereits Hinweise<br />

auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst mitgeteilt<br />

wurden. Von den insgesamt 14 160 im Berichtszeitraum<br />

überprüften Fällen ergaben sich bei knapp 94 Prozent<br />

keinerlei solche Erkenntnisse.<br />

Rehabilitierung, Wiedergutmachung<br />

und Strafverfolgung<br />

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist nach wie vor für<br />

ger<br />

Bestandteil der persönlichen Aufarbeitung. Dies gilt<br />

für die gerichtliche Feststellung, dass aus politischen<br />

Gründen ausgesprochene und verbüßte Haftstrafen rechtsstaatswidrig<br />

waren. Gleiches gilt auch für die ungerechtfertigte<br />

Unterbringung in einem Heim oder Jugendwerkhof.<br />

Diese Feststellungen sind auch Voraussetzung für<br />

Folgeansprüche auf soziale Ausgleichszahlungen, wie<br />

eine Haftentschädigung oder die sogenannte Opferrente.

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