Deutscher Bundestag 18/11400 Unterrichtung
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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>11400</strong><br />
– 12 –<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />
zu den Toten an der Berliner Mauer mehr als 25 Jahre<br />
nach dem Fall der Grenze ein ganz wesentlicher Beitrag<br />
zur Aufarbeitung des SED-Unrechts geleistet.<br />
<br />
denen die Stasi-Unterlagen dafür genutzt werden, um Fragen<br />
zur NS-Diktatur zu beantworten. Auch der Umgang<br />
des MfS selbst mit der Vergangenheit, zum Beispiel in Bezug<br />
auf die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die<br />
in der Zeit des Nationalsozialismus Mitglieder der SS oder<br />
SA gewesen waren, ist Gegenstand des Interesses. Ebenso<br />
wird hier deutlich, dass die Aufarbeitung beider deutscher<br />
Diktaturen viele Jahrzehnte nach ihrem Ende unter immer<br />
neuen Aspekten weiter relevant sein wird.<br />
In verschiedenen Anträgen geht es um die Beziehungen<br />
innerhalb des Warschauer Vertrages und die Kooperationen<br />
der Ostblock-Staaten untereinander. Hier konnte der<br />
BStU in einigen Fällen bei den Forschungen der Netz-<br />
<br />
besonderes Anliegen, durch die Antragsbearbeitung und<br />
-begleitung viele Partner in der Aufarbeitung, wie Gedenkstätten,<br />
Vereine, aber auch die Initiative von Einzelpersonen<br />
zu unterstützen.<br />
Viele Herausgaben waren wie in den vorhergehenden Berichtszeiträumen<br />
Grundlage von Publikationen. Daneben<br />
<br />
geführt haben, unter anderem einem Film, der sich erstmals<br />
speziell mit Erich Mielke, dem langjährigen Minister<br />
für Staatssicherheit, auseinandersetzt.<br />
Kontinuierlich versucht der BStU, die Dienstleistungen<br />
für die Antragsteller zu erweitern und zu verbessern. So<br />
verweisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits<br />
gegenwärtig auch auf Quellen im Bundesarchiv oder in<br />
anderen relevanten Archiven, um den Antragstellern eine<br />
umfassende Recherche zu erleichtern. Ein spezielles Anliegen<br />
der Behörde ist die Digitalisierung für die Nutzung<br />
und deren Fortentwicklung entsprechend den Nutzerinteressen.<br />
Deshalb wird seit längerer Zeit ein IT-Pilotprojekt<br />
zur Bildschirmbearbeitung von digitalisierten Unterlagen<br />
in den für Forschungs- und Medienanträge zuständigen<br />
Referaten getestet. Es soll den Vorbereitungsprozess der<br />
Akteneinsicht sowie im geeigneten Fall auch die Herausgabe<br />
sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer als auch für<br />
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BStU unterstützen<br />
und erleichtern. Neben den für die Realisierung eines<br />
Regelbetriebs erforderlichen technischen und datenschutzbedingten<br />
Fragen sind die gebührenrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Herausgabe von Unterlagen in digi taler<br />
<br />
der BStU seit Längerem dafür ein, dass die Stasi-Unterlagen-Kostenordnung<br />
an die aktuellen Entwicklungen angepasst<br />
wird.<br />
Herausgabe von Unterlagen zur Überprüfung<br />
von Personen<br />
Bei den Ersuchen zur Überprüfung auf eine Tätigkeit für<br />
den Staatssicherheitsdienst ist nach den einzelnen Verwen-<br />
<br />
Parlamenten und kommunalen Vertretungen war es weiterhin<br />
ein aufarbeitungspolitisches Anliegen, ihre Mitglieder<br />
auf eine frühere Stasi-Verstrickung zu überprüfen und<br />
gegenüber den Wahlberechtigten ihrer Bereitschaft zur<br />
Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur Ausdruck zu<br />
verleihen. Die entsprechenden Überprüfungstatbestände<br />
sind nach wie vor von zahlenmäßiger wie auch praktischer<br />
Bedeutung, was mit der Kandidatur auch älterer Perso-<br />
<br />
gen<br />
immer noch große Beachtung. Dies gilt insbesondere<br />
dann, wenn bei erstmals gewählten Personen die Überprüfung<br />
zu entsprechenden Erkenntnissen geführt hat. Nicht<br />
selten besteht insbesondere bei den kommunalen Vertretungen<br />
ein Erörterungsbedarf mit der Behörde des BStU,<br />
wie im Überprüfungsverfahren die Grundsätze eines fairen<br />
und rechtsstaatlichen Verfahrens gewährleistet werden<br />
können.<br />
Zu einem Teil dieser von Parlamenten und kommunalen<br />
Vertretungen angefragten Personen wie aber etwa auch bei<br />
den Funktionsebenen im Sport sind die Sachverhalte den<br />
ersuchenden Stellen bereits durch frühere Überprüfungen<br />
bekannt, die Erkenntnisse mithin nicht neu. Damit kommt<br />
manchen Überprüfungsmöglichkeiten im Gesetz heute nur<br />
noch eine eher symbolische Bedeutung zu. Bei manchen<br />
von den ersuchenden Stellen eingereichten Personen entfällt<br />
eine Überprüfbarkeit bereits durch das in der Regel<br />
jüngere Alter, da Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst<br />
vor Vollendung des <strong>18</strong>. Lebensjahres bei den meisten<br />
Überprüfungstatbeständen nicht mitgeteilt werden.<br />
Bei einigen Überprüfungstatbeständen wie zum Beispiel<br />
den Ordensangelegenheiten oder den tatsachengestützten<br />
gewinn<br />
im Sinne der Aufdeckung von MfS-Verstrickungen<br />
und damit die Relevanz der Auskunft nach wie vor<br />
bedeutsam. Bei der Verwendung zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung<br />
aufgrund von Vorschriften in den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen<br />
des Bundes und einiger Länder<br />
wird zudem deutlich, dass sie oft nur durch einen früheren<br />
DDR-Wohnsitz veranlasst ist (siehe § 12 Abs. 4 SÜG).<br />
Daneben fällt auf, dass wiederholende Anfragen auch in<br />
Fällen gestellt werden, in denen früher bereits Hinweise<br />
auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst mitgeteilt<br />
wurden. Von den insgesamt 14 160 im Berichtszeitraum<br />
überprüften Fällen ergaben sich bei knapp 94 Prozent<br />
keinerlei solche Erkenntnisse.<br />
Rehabilitierung, Wiedergutmachung<br />
und Strafverfolgung<br />
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist nach wie vor für<br />
ger<br />
Bestandteil der persönlichen Aufarbeitung. Dies gilt<br />
für die gerichtliche Feststellung, dass aus politischen<br />
Gründen ausgesprochene und verbüßte Haftstrafen rechtsstaatswidrig<br />
waren. Gleiches gilt auch für die ungerechtfertigte<br />
Unterbringung in einem Heim oder Jugendwerkhof.<br />
Diese Feststellungen sind auch Voraussetzung für<br />
Folgeansprüche auf soziale Ausgleichszahlungen, wie<br />
eine Haftentschädigung oder die sogenannte Opferrente.