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Deutscher Bundestag 18/11400 Unterrichtung

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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>11400</strong><br />

– 36 –<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

schollenheitsgesetzes – ernsthafte Zweifel am Fortleben<br />

der Person hinzukommen. Nicht zulässig sind Anträge,<br />

die mit dem Ziel gestellt werden, mithilfe der MfS-Unterlagen<br />

vermisste Familienangehörige lebend im Ausland<br />

<br />

Bruder sei nach der Haftentlassung über die Bundesrepublik<br />

nach Kanada ausgewandert. Da die Stasi über die sogenannten<br />

Rückverbindungen doch sicher den Wohnsitz<br />

nung,<br />

so Informationen über den möglichen Aufenthaltsort<br />

des Bruders zu erhalten. Anträge dieser Art werden als<br />

unzulässig abgelehnt.<br />

Im Berichtszeitraum wurden rund 2 Prozent der Anträge<br />

nach § 15 formell abgelehnt. Bei weiteren rund 15 Prozent<br />

konnten die Antragsteller die erforderlichen Nachweise<br />

nicht erbringen. Hierin eingeschlossen sind solche Fälle,<br />

in denen das erforderliche berechtigte Interesse nicht ausreichend<br />

dargelegt wurde. Seit Inkrafttreten der Regelung<br />

ist der Anteil der Anträge nach § 15 StUG an allen Erstanträgen<br />

leicht gestiegen (siehe Tabelle 5).<br />

4.1.5 Decknamenentschlüsselung<br />

Die Zahl der Anträge auf Entschlüsselung von Decknamen<br />

<br />

Jahren 2013/14 noch die Entschlüsselung der Klarnamen<br />

von 17 600 Personen, die an das MfS Informationen geliefert<br />

hatten, begehrt wurde, lag diese Zahl im Berichts-<br />

<br />

zu den verringerten Antragszahlen sind die Erledigungen<br />

der Decknamenanträge angestiegen. Während in den Jahren<br />

2013/14 insgesamt zu <strong>18</strong> 304 Personen die Anträge<br />

abschließend bearbeitet werden konnten, belief sich diese<br />

Summe in den beiden letzten Jahren auf 19 599, also<br />

7 Prozent mehr.<br />

Unverändert konnten in ca. 65 bis 70 Prozent der Anträge<br />

die Klarnamen bekannt gegeben werden. Bei den übrigen<br />

Anträgen konnten trotz Ausschöpfung aller Recherchemöglichkeiten<br />

entweder keine Klarnamen ermittelt werden<br />

oder es konnte aus den entsprechenden Unterlagen des<br />

fenen<br />

hergestellt werden. Ohne diesen Bezug kann dem<br />

<br />

dazu im Detail Zwölfter Tätigkeitsbericht, S. 41).<br />

ben<br />

werden können, gehörten oft dem Arbeitsumfeld der<br />

des-<br />

und Familienkreis sowie dem Wohnumfeld bilden<br />

eine wesentlich kleinere Gruppe. Hinzu kommen als weitere<br />

Gruppe vom MfS eingesetzte Ermittler, die also die<br />

<br />

mitunter auch damals nichts geahnt haben. In diesen Fällen<br />

sind die Antragsteller oft erleichtert, dass sich aus der<br />

Kenntnis der Klarnamen keine Belastung für ihr soziales<br />

Umfeld ergibt.<br />

4.2 Verwendung von Unterlagen durch<br />

<br />

4.2.1 Ersuchen zur Rehabilitierung von<br />

<br />

erlittenen Unrechts<br />

Die Auseinandersetzung mit zugefügtem SED-Unrecht<br />

war und ist ein aufarbeitungspolitisches Kernelement in<br />

dem durch die Vereinigung am 3. Oktober 1990 erweiterten<br />

Bundesgebiet.<br />

4.2.1.1 Strafrechtliche Rehabilitierung<br />

Auf der Grundlage des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes<br />

(StrRehaG) können mit rechtsstaatswidriger<br />

Freiheitsentziehung verbundene Gerichts- oder Behörden-<br />

ben<br />

werden. Ebenso steht die nach derzeitigem Stand bis<br />

zum 31. Dezember 2019 bei Gericht noch mögliche An-<br />

<br />

Falle deren Versterbens auch ihren Angehörigen ebenso zu<br />

wie das Recht, ein bereits eingeleitetes Verfahren fortzusetzen.<br />

Stasi-Unterlagen sind in diesem Zusammenhang ein unverzichtbarer<br />

Bestandteil der Aufarbeitung, weil die benötigten<br />

gerichtlichen Akten der DDR-Justiz nach Abschluss<br />

Anträge zu vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen<br />

nach § 15 Stasi- Unterlagen-Gesetz<br />

Tabelle 5<br />

Erstanträge gesamt<br />

davon nach § 15 StUG<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

2012 55 771 5 581 10,0<br />

2013 38 869 4 930 12,7<br />

2014 40 <strong>18</strong>1 4 964 12,5<br />

2015 37 499 5 215 13,9<br />

2016 27 348 4 <strong>18</strong>4 15,3

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