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Deutscher Bundestag 18/11400 Unterrichtung

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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>11400</strong><br />

– 8 –<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

1 Zusammenfassung<br />

1.1 Expertenkommission und <strong>Bundestag</strong>sbeschluss<br />

zur Zukunft des BStU<br />

Am 4. Juli 2014 setzte der Deutsche <strong>Bundestag</strong> die „Expertenkommission<br />

zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten<br />

für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />

der ehemaligen DDR (BStU)“ unter Vorsitz von Prof.<br />

Wolfgang Böhmer ein. Der BStU unterstützte die Arbeit<br />

der Kommission insbesondere durch vertiefte Informationen<br />

zu unterschiedlichen Aufgaben des Stasi-Unterlagen-Archivs.<br />

Anliegen des BStU war es, den Mitgliedern<br />

der Kommission ein umfassendes Bild der Arbeit mit den<br />

Stasi-Unterlagen zu vermitteln und bestehende Reformbedarfe<br />

aufzuzeigen (siehe Anhang 5, Papier „Reformbedarf<br />

für eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit den<br />

Folgen kommunistischer Diktatur“).<br />

Neben einer auswärtigen Sitzung am 15. Januar 2015 in der<br />

ehemaligen Stasi-Zentrale mit einer Besichtigung des Archivs<br />

und Beratungen mit dem Bundesbeauftragten, dem<br />

Direktor und den Abteilungsleitern wurden Mitarbeiter des<br />

BStU zu Fachthemen wie Forschung und Außenstellen zu<br />

mehreren Sitzungen als Sachverständige in die Kommission<br />

geladen. Über grundsätzliche Fragestellungen und die<br />

Arbeit des Beauftragten tauschte der Bundesbeauftragte<br />

sich am 21. Januar 2016 mit der Kommission aus.<br />

Die Kommission übergab ihre Empfehlungen am 12. April<br />

2016 an den <strong>Bundestag</strong>spräsidenten (siehe Anhang 6).<br />

Die Empfehlungen wurden im Rahmen eines Expertengesprächs<br />

im Ausschuss für Kultur und Medien beraten,<br />

bei dem neben dem Bundesbeauftragten Vertreter der Opferverbände<br />

und der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen,<br />

der Gedenkstätten und der Robert-Have mann-<br />

Gesellschaft, des Bundesarchivs, der Bundeszentrale für<br />

politische Bildung und der Bundesstiftung zur Aufarbeitung<br />

der SED-Diktatur sowie die ehemalige Bundesbeauftragte<br />

Marianne Birthler gehört wurden.<br />

Die Empfehlungen der Kommission wurden vom Bundesbeauftragten<br />

grundsätzlich begrüßt, da sie eine dauerhafte<br />

Sicherung der Arbeit mit den Stasi-Unterlagen darstellen<br />

und auch dem besonderen Symbolwert des Stasi-Unterlagen-Archivs<br />

und des vom Parlament gewählten Beauftragten<br />

als Errungenschaften der Friedlichen Revolution<br />

1989/90 gerecht werden.<br />

Ausgehend von den Beratungen in den Gremien des Parlamentes<br />

fasste der Deutsche <strong>Bundestag</strong> am 9. Juni 2016<br />

einen Beschluss unter dem Titel „Die Aufarbeitung der<br />

SED-Diktatur konsequent fortführen“ (siehe Anhang 7).<br />

Kernpunkte des Beschlusses sind, den Gesamtbestand<br />

dauerhaft zu erhalten und den Zugang zu den Stasi-Unterlagen<br />

auch weiterhin nach den Regeln des Stasi-Unterlagen-Gesetzes<br />

zu gewähren. Ferner wurde beschlossen,<br />

den Transformationsprozess der Stasi-Unterlagen-Behörde<br />

aus dem Amt heraus einzuleiten, und der Bundesbeauftragte<br />

ist beauftragt, in diesem Prozess gemeinsam mit<br />

dem Bundesarchiv ein Konzept für „die dauerhafte Sicherung<br />

der Stasiakten durch eine Überführung“ in die Strukturen<br />

des Bundesarchivs zu entwickeln. Zudem werden<br />

der Symbolwert des Stasi-Unterlagen-Archivs sowie die<br />

internationale Vorbildwirkung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes,<br />

verbunden mit der Rolle des Bundesbeauftragten<br />

als „im Inland wie im Ausland […] glaubwürdige, gewichtige<br />

Stimme“, hervorgehoben. Durch den Beschluss<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es sieht der Bundesbeauftragte<br />

eine gute Grundlage für die Umsetzung notwendiger Reformen<br />

für eine zukunftsfeste Ausrichtung der Arbeit des<br />

Stasi-Unterlagen-Archivs.<br />

Infolge des <strong>Bundestag</strong>sbeschlusses hat der BStU Gespräche<br />

mit dem Bundesarchiv unter Beteiligung der Beauftragten<br />

der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgenommen.<br />

Es wurde verabredet, den Deutschen <strong>Bundestag</strong><br />

regelmäßig über die weiteren Schritte zu unterrichten.<br />

1.2 Archivarbeit<br />

Wesentliche Arbeitsschwerpunkte der Archive des BStU<br />

im Berichtszeitraum waren wiederum die archivische Erschließung,<br />

Sach- und Personenrecherchen, die Bereitstellung<br />

von Unterlagen für die Nutzung, die Erarbeitung von<br />

Findmitteln für das Internet, die vorbeugende Bestandserhaltung,<br />

die Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben<br />

sowie der Ausbau archivfachlicher Kooperationen.<br />

Der BStU hat im Berichtszeitraum, wie schon in den Jahren<br />

davor, eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundes-<br />

<br />

ist die bewährte Praxis, sämtliche Online-Findmittel des<br />

BStU (inzwischen 230) über die Recherche- und Präsentationsplattform<br />

ARGUS („ARchivGUtSuche“) zu veröffentlichen.<br />

ARGUS wird vom Bundesarchiv betrieben und<br />

der BStU nutzt diese Plattform mit. Verknüpft damit ist die<br />

Vereinbarung, dass das Bundesarchiv auch die Digitalisate<br />

von Archivgut hostet, die in Findmitteln eingebettet sind<br />

(siehe Abschnitt 3.3.3).<br />

Auch die Kooperation bei der im Bundesarchiv in Ent-<br />

tegrierten<br />

Archivverwaltungssoftware BASYS 2 hat im<br />

Berichtszeitraum maßgebliche Impulse erfahren. Die<br />

2015 abgeschlossene Erarbeitung eines Änderungskatalogs<br />

formuliert alle Anpassungen, die an BASYS 2 (B+M<br />

[= Benutzungswesen und Magazinverwaltung]) notwendig<br />

wären, um es im BStU optimal einsetzen zu können.<br />

Auf dieser Grundlage wurde eine Gewichtung dieser Änderungsbedarfe<br />

vorgenommen, um die Einführung von<br />

BASYS 2 (B+M) zügig und technisch nah an der IT-Lösung<br />

des Bundesarchivs zu ermöglichen. Um dieses Ziel<br />

in kurzer Frist zu erreichen, wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe<br />

von Bundesarchiv und BStU gebildet, die die<br />

Rahmenbedingungen festlegt und die Realisierung steuert<br />

(siehe Abschnitt 3.3.2.2).<br />

Ebenfalls ist die Partnerschaft zwischen Bundesarchiv<br />

und BStU auf dem Gebiet der Digitalisierung sowie der<br />

Erschließung enger geworden. So wurde 2016 – beim Besuch<br />

des BStU im Koblenzer Bildarchiv – vereinbart, bestehende<br />

Standards und Richtlinien für die Digitalisierung<br />

gemeinsam zu evaluieren und Markterkundungen sowie

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