Deutscher Bundestag 18/11400 Unterrichtung
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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>11400</strong><br />
– 8 –<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />
1 Zusammenfassung<br />
1.1 Expertenkommission und <strong>Bundestag</strong>sbeschluss<br />
zur Zukunft des BStU<br />
Am 4. Juli 2014 setzte der Deutsche <strong>Bundestag</strong> die „Expertenkommission<br />
zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten<br />
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />
der ehemaligen DDR (BStU)“ unter Vorsitz von Prof.<br />
Wolfgang Böhmer ein. Der BStU unterstützte die Arbeit<br />
der Kommission insbesondere durch vertiefte Informationen<br />
zu unterschiedlichen Aufgaben des Stasi-Unterlagen-Archivs.<br />
Anliegen des BStU war es, den Mitgliedern<br />
der Kommission ein umfassendes Bild der Arbeit mit den<br />
Stasi-Unterlagen zu vermitteln und bestehende Reformbedarfe<br />
aufzuzeigen (siehe Anhang 5, Papier „Reformbedarf<br />
für eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit den<br />
Folgen kommunistischer Diktatur“).<br />
Neben einer auswärtigen Sitzung am 15. Januar 2015 in der<br />
ehemaligen Stasi-Zentrale mit einer Besichtigung des Archivs<br />
und Beratungen mit dem Bundesbeauftragten, dem<br />
Direktor und den Abteilungsleitern wurden Mitarbeiter des<br />
BStU zu Fachthemen wie Forschung und Außenstellen zu<br />
mehreren Sitzungen als Sachverständige in die Kommission<br />
geladen. Über grundsätzliche Fragestellungen und die<br />
Arbeit des Beauftragten tauschte der Bundesbeauftragte<br />
sich am 21. Januar 2016 mit der Kommission aus.<br />
Die Kommission übergab ihre Empfehlungen am 12. April<br />
2016 an den <strong>Bundestag</strong>spräsidenten (siehe Anhang 6).<br />
Die Empfehlungen wurden im Rahmen eines Expertengesprächs<br />
im Ausschuss für Kultur und Medien beraten,<br />
bei dem neben dem Bundesbeauftragten Vertreter der Opferverbände<br />
und der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen,<br />
der Gedenkstätten und der Robert-Have mann-<br />
Gesellschaft, des Bundesarchivs, der Bundeszentrale für<br />
politische Bildung und der Bundesstiftung zur Aufarbeitung<br />
der SED-Diktatur sowie die ehemalige Bundesbeauftragte<br />
Marianne Birthler gehört wurden.<br />
Die Empfehlungen der Kommission wurden vom Bundesbeauftragten<br />
grundsätzlich begrüßt, da sie eine dauerhafte<br />
Sicherung der Arbeit mit den Stasi-Unterlagen darstellen<br />
und auch dem besonderen Symbolwert des Stasi-Unterlagen-Archivs<br />
und des vom Parlament gewählten Beauftragten<br />
als Errungenschaften der Friedlichen Revolution<br />
1989/90 gerecht werden.<br />
Ausgehend von den Beratungen in den Gremien des Parlamentes<br />
fasste der Deutsche <strong>Bundestag</strong> am 9. Juni 2016<br />
einen Beschluss unter dem Titel „Die Aufarbeitung der<br />
SED-Diktatur konsequent fortführen“ (siehe Anhang 7).<br />
Kernpunkte des Beschlusses sind, den Gesamtbestand<br />
dauerhaft zu erhalten und den Zugang zu den Stasi-Unterlagen<br />
auch weiterhin nach den Regeln des Stasi-Unterlagen-Gesetzes<br />
zu gewähren. Ferner wurde beschlossen,<br />
den Transformationsprozess der Stasi-Unterlagen-Behörde<br />
aus dem Amt heraus einzuleiten, und der Bundesbeauftragte<br />
ist beauftragt, in diesem Prozess gemeinsam mit<br />
dem Bundesarchiv ein Konzept für „die dauerhafte Sicherung<br />
der Stasiakten durch eine Überführung“ in die Strukturen<br />
des Bundesarchivs zu entwickeln. Zudem werden<br />
der Symbolwert des Stasi-Unterlagen-Archivs sowie die<br />
internationale Vorbildwirkung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes,<br />
verbunden mit der Rolle des Bundesbeauftragten<br />
als „im Inland wie im Ausland […] glaubwürdige, gewichtige<br />
Stimme“, hervorgehoben. Durch den Beschluss<br />
des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es sieht der Bundesbeauftragte<br />
eine gute Grundlage für die Umsetzung notwendiger Reformen<br />
für eine zukunftsfeste Ausrichtung der Arbeit des<br />
Stasi-Unterlagen-Archivs.<br />
Infolge des <strong>Bundestag</strong>sbeschlusses hat der BStU Gespräche<br />
mit dem Bundesarchiv unter Beteiligung der Beauftragten<br />
der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgenommen.<br />
Es wurde verabredet, den Deutschen <strong>Bundestag</strong><br />
regelmäßig über die weiteren Schritte zu unterrichten.<br />
1.2 Archivarbeit<br />
Wesentliche Arbeitsschwerpunkte der Archive des BStU<br />
im Berichtszeitraum waren wiederum die archivische Erschließung,<br />
Sach- und Personenrecherchen, die Bereitstellung<br />
von Unterlagen für die Nutzung, die Erarbeitung von<br />
Findmitteln für das Internet, die vorbeugende Bestandserhaltung,<br />
die Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben<br />
sowie der Ausbau archivfachlicher Kooperationen.<br />
Der BStU hat im Berichtszeitraum, wie schon in den Jahren<br />
davor, eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundes-<br />
<br />
ist die bewährte Praxis, sämtliche Online-Findmittel des<br />
BStU (inzwischen 230) über die Recherche- und Präsentationsplattform<br />
ARGUS („ARchivGUtSuche“) zu veröffentlichen.<br />
ARGUS wird vom Bundesarchiv betrieben und<br />
der BStU nutzt diese Plattform mit. Verknüpft damit ist die<br />
Vereinbarung, dass das Bundesarchiv auch die Digitalisate<br />
von Archivgut hostet, die in Findmitteln eingebettet sind<br />
(siehe Abschnitt 3.3.3).<br />
Auch die Kooperation bei der im Bundesarchiv in Ent-<br />
tegrierten<br />
Archivverwaltungssoftware BASYS 2 hat im<br />
Berichtszeitraum maßgebliche Impulse erfahren. Die<br />
2015 abgeschlossene Erarbeitung eines Änderungskatalogs<br />
formuliert alle Anpassungen, die an BASYS 2 (B+M<br />
[= Benutzungswesen und Magazinverwaltung]) notwendig<br />
wären, um es im BStU optimal einsetzen zu können.<br />
Auf dieser Grundlage wurde eine Gewichtung dieser Änderungsbedarfe<br />
vorgenommen, um die Einführung von<br />
BASYS 2 (B+M) zügig und technisch nah an der IT-Lösung<br />
des Bundesarchivs zu ermöglichen. Um dieses Ziel<br />
in kurzer Frist zu erreichen, wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe<br />
von Bundesarchiv und BStU gebildet, die die<br />
Rahmenbedingungen festlegt und die Realisierung steuert<br />
(siehe Abschnitt 3.3.2.2).<br />
Ebenfalls ist die Partnerschaft zwischen Bundesarchiv<br />
und BStU auf dem Gebiet der Digitalisierung sowie der<br />
Erschließung enger geworden. So wurde 2016 – beim Besuch<br />
des BStU im Koblenzer Bildarchiv – vereinbart, bestehende<br />
Standards und Richtlinien für die Digitalisierung<br />
gemeinsam zu evaluieren und Markterkundungen sowie