Deutscher Bundestag 18/11400 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />
– 33 –<br />
Drucksache <strong>18</strong>/<strong>11400</strong><br />
4.1.2 Antragsbearbeitung<br />
Antragstellerinnen und Antragsteller haben Anspruch auf<br />
die Zugänglich machung der zu ihrer Person vorhandenen<br />
und erschlossenen Unterlagen (§ 3 Abs. 1 StUG). Bei der<br />
Bearbeitung eines Antrags auf Akteneinsicht wird in allen<br />
aufgrund der Angaben im Antrag infrage kommenden<br />
Beständen recherchiert. Zusätzlich können die Erkenntnisse<br />
aus den aufgefundenen Signaturen bzw. Unterlagen<br />
auf weitere Recherchemöglichkeiten hinweisen. Konkrete<br />
Angaben des Antragstellers zur eigenen Geschichte und<br />
den sich daraus ergebenden Vermutungen zu Kontaktpunkten<br />
mit der Stasi erleichtern diese Recherchen. Der<br />
Rechts anspruch des Antragstellers auf Zugang zu allen<br />
zur Person vorhandenen und erschlossenen Unterlagen<br />
bezieht sich auch auf die Erwähnung in Akten anderer<br />
Personen. Allerdings dürfen diese Recherchen nicht außer<br />
Verhältnis zu dem vom Antragsteller geltend gemachten<br />
Informationsinteresse stehen (§ 13 Abs. 7 StUG). Bis zur<br />
vollständigen Erschließung der Archivbestände kann al-<br />
<br />
werden, ob sich nicht noch Veränderungen im jeweils zu<br />
recherchierenden Bestand ergeben und dadurch weitere<br />
Unterlagen aufgefunden werden könnten.<br />
Aufgrund der Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt<br />
einen Wiederholungsantrag zu stellen, werden mitunter<br />
Menschen im Rahmen der Antragsbearbeitung über Jahre<br />
in der Aufarbeitung ihres Schicksals begleitet. Erwähnenswert<br />
ist hier der Fall eines Antragstellers, der auch mithilfe<br />
seiner wiederholten Akteneinsicht nachweisen konnte,<br />
dass seine Unterbringung in DDR-Kinderheimen eine<br />
freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen<br />
Rehabilitierungsgesetzes war, und so eine Rehabilitierung<br />
erreichte.<br />
Bei den Anträgen, bei denen Dokumente im Stasi-Unterlagen-Archiv<br />
gefunden werden, werden im Interesse einer<br />
Beschleunigung der Antragsbearbeitung bereits seit vielen<br />
Jahren in geeigneten Fällen anonymisierte Kopien der<br />
Unterlagen (bis zur Grenze von 85 Seiten) an die antragstellende<br />
Person übersandt; das StUG stellt die Einsicht in<br />
Original unterlagen oder in Duplikate gleich. Dies waren<br />
im Berichtszeitraum 47 742 Anträge, während bei 4 904<br />
Anträgen auf Akteneinsicht die Unterlagen persönlich<br />
übergeben wurden. Es ist jeweils zu entscheiden, in welcher<br />
Form der Antrag erledigt wird (siehe Tabelle 4 auf der<br />
folgenden Seite mit einer Aufschlüsselung aller Bearbeitungsformen).<br />
Manche Antragstellerinnen und Antragsteller<br />
möchten bei einer persönlichen Akteneinsicht „ihre“<br />
Akte körperlich in den Händen halten. Vor allem aber ist<br />
in Einzelfällen aufgrund des Akteninhalts mit einer psy-<br />
<br />
mit den Unterlagen besser nicht allein gelassen und im<br />
persönlichen Gespräch beraten werden sollten.<br />
Die Zusendung von Unterlagen in Kopie hat sich in der Antragsbearbeitung<br />
bewährt und reduziert die Wartezeiten.<br />
Viele Antragstellerinnen und Antragsteller sind erfahrungsgemäß<br />
erleichtert, wenn sie nicht für vergleichsweise<br />
wenige Seiten in die Zentralstelle oder eine der Außenstellen<br />
kommen müssen. Zusätzlich liegt den versandten<br />
Kopien immer eine Auskunft mit Erläuterungen zum Rechercheergebnis<br />
und zu den Inhalten der Unterlagen bei.<br />
Natürlich kann es bei diesem Verfahren zu Nachfragen<br />
über die Deutung des Inhalts oder zu den vorgenommenen<br />
Schwärzungen kommen, die bei einer Akteneinsicht vor<br />
Ort sofort beantwortet werden könnten. In solchen Fällen<br />
werden diese Fragen schriftlich beantwortet oder in einem<br />
persönlichen Gespräch oder Telefonat geklärt.<br />
Aufgrund der unterschiedlich hohen Antragseingänge in<br />
den Außenstellen und der Zentralstelle in Berlin könnte es<br />
gegenzuwirken,<br />
werden mittels einer zentralen Steuerung<br />
gegebenenfalls Anträge unter den Referaten und Außenstellen<br />
der Behörde umverteilt. Auf diese Weise werden<br />
die für die Antragsbearbeitung zur Verfügung stehenden<br />
Ressourcen optimal genutzt. An Art und Umfang der Bearbeitung<br />
ändert sich dadurch nichts.<br />
4.1.3 Beratungsangebote für Bürgerinnen<br />
und Bürger<br />
Der Bundesbeauftragte (BStU) berät zu den gesetzlichen<br />
Nutzungsmöglichkeiten der Stasi-Unterlagen sowohl durch<br />
seine Zentralstelle als auch durch die zwölf Außenstellen.<br />
Allein durch die Bürgerberatung der Berliner Zentralstelle<br />
wurden im Berichtszeitrum 1 595 persönliche Beratungen,<br />
8 177 Beratungsgespräche am Bürgertelefon und 875 Beratungen<br />
durch die Beantwortung von E-Mail-Anfragen<br />
durchgeführt. Die Beratungsangebote des BStU werden<br />
von Privatpersonen, Vertretern von Forschung und Medien<br />
sowie den verschiedensten Institutionen genutzt. Nicht<br />
nur aus Deutschland, sondern auch aus dem Ausland wird<br />
die Beratung durch den BStU gesucht, zum Beispiel durch<br />
Bürgerinnen und Bürger, die über persönliche oder berufliche<br />
Kontakte in die ehemalige DDR verfügten. Vielfach<br />
informieren sich auch Wissenschaftler oder Journalisten<br />
aus dem Ausland über die Modalitäten der Antragstellung<br />
oder die Bestände des Archivs.<br />
Ein besonderer Beratungsbedarf ergibt sich bei der Sensibilisierung<br />
zur Entstehungsweise der Unterlagen. Die durch<br />
das MfS angelegten Akten basieren in vielen Fällen auf<br />
menschenrechtswidrig gesammelten Informationen und<br />
müssen daher für eine Sichtung entsprechend vorbereitet<br />
werden. Anonymisierungen in den vorgelegten Unterlagen<br />
werden oft hinterfragt. Hier erläutern die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter des BStU die Vorgaben des StUG. Wenn<br />
es sich thematisch anbietet, verweisen sie auch auf weitere<br />
Anlaufstellen für die persönliche Aufarbeitung. Beispielhaft<br />
seien das Bundesarchiv und andere Archive in<br />
Deutschland genannt sowie die Landesbeauftragten für<br />
die Stasi-Unterlagen (LStU), der Personensuchdienst des<br />
Deutschen Roten Kreuzes oder auch Einrichtungen, welche<br />
bei der Aufarbeitung durch politische Haft bedingter<br />
Traumata unterstützen können.<br />
Die Außenstellen bieten in ihren Regionen regelmäßig<br />
Beratungstage an und präsentieren sich zu verschiedenen