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Deutscher Bundestag 18/11400 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

– 33 –<br />

Drucksache <strong>18</strong>/<strong>11400</strong><br />

4.1.2 Antragsbearbeitung<br />

Antragstellerinnen und Antragsteller haben Anspruch auf<br />

die Zugänglich machung der zu ihrer Person vorhandenen<br />

und erschlossenen Unterlagen (§ 3 Abs. 1 StUG). Bei der<br />

Bearbeitung eines Antrags auf Akteneinsicht wird in allen<br />

aufgrund der Angaben im Antrag infrage kommenden<br />

Beständen recherchiert. Zusätzlich können die Erkenntnisse<br />

aus den aufgefundenen Signaturen bzw. Unterlagen<br />

auf weitere Recherchemöglichkeiten hinweisen. Konkrete<br />

Angaben des Antragstellers zur eigenen Geschichte und<br />

den sich daraus ergebenden Vermutungen zu Kontaktpunkten<br />

mit der Stasi erleichtern diese Recherchen. Der<br />

Rechts anspruch des Antragstellers auf Zugang zu allen<br />

zur Person vorhandenen und erschlossenen Unterlagen<br />

bezieht sich auch auf die Erwähnung in Akten anderer<br />

Personen. Allerdings dürfen diese Recherchen nicht außer<br />

Verhältnis zu dem vom Antragsteller geltend gemachten<br />

Informationsinteresse stehen (§ 13 Abs. 7 StUG). Bis zur<br />

vollständigen Erschließung der Archivbestände kann al-<br />

<br />

werden, ob sich nicht noch Veränderungen im jeweils zu<br />

recherchierenden Bestand ergeben und dadurch weitere<br />

Unterlagen aufgefunden werden könnten.<br />

Aufgrund der Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt<br />

einen Wiederholungsantrag zu stellen, werden mitunter<br />

Menschen im Rahmen der Antragsbearbeitung über Jahre<br />

in der Aufarbeitung ihres Schicksals begleitet. Erwähnenswert<br />

ist hier der Fall eines Antragstellers, der auch mithilfe<br />

seiner wiederholten Akteneinsicht nachweisen konnte,<br />

dass seine Unterbringung in DDR-Kinderheimen eine<br />

freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen<br />

Rehabilitierungsgesetzes war, und so eine Rehabilitierung<br />

erreichte.<br />

Bei den Anträgen, bei denen Dokumente im Stasi-Unterlagen-Archiv<br />

gefunden werden, werden im Interesse einer<br />

Beschleunigung der Antragsbearbeitung bereits seit vielen<br />

Jahren in geeigneten Fällen anonymisierte Kopien der<br />

Unterlagen (bis zur Grenze von 85 Seiten) an die antragstellende<br />

Person übersandt; das StUG stellt die Einsicht in<br />

Original unterlagen oder in Duplikate gleich. Dies waren<br />

im Berichtszeitraum 47 742 Anträge, während bei 4 904<br />

Anträgen auf Akteneinsicht die Unterlagen persönlich<br />

übergeben wurden. Es ist jeweils zu entscheiden, in welcher<br />

Form der Antrag erledigt wird (siehe Tabelle 4 auf der<br />

folgenden Seite mit einer Aufschlüsselung aller Bearbeitungsformen).<br />

Manche Antragstellerinnen und Antragsteller<br />

möchten bei einer persönlichen Akteneinsicht „ihre“<br />

Akte körperlich in den Händen halten. Vor allem aber ist<br />

in Einzelfällen aufgrund des Akteninhalts mit einer psy-<br />

<br />

mit den Unterlagen besser nicht allein gelassen und im<br />

persönlichen Gespräch beraten werden sollten.<br />

Die Zusendung von Unterlagen in Kopie hat sich in der Antragsbearbeitung<br />

bewährt und reduziert die Wartezeiten.<br />

Viele Antragstellerinnen und Antragsteller sind erfahrungsgemäß<br />

erleichtert, wenn sie nicht für vergleichsweise<br />

wenige Seiten in die Zentralstelle oder eine der Außenstellen<br />

kommen müssen. Zusätzlich liegt den versandten<br />

Kopien immer eine Auskunft mit Erläuterungen zum Rechercheergebnis<br />

und zu den Inhalten der Unterlagen bei.<br />

Natürlich kann es bei diesem Verfahren zu Nachfragen<br />

über die Deutung des Inhalts oder zu den vorgenommenen<br />

Schwärzungen kommen, die bei einer Akteneinsicht vor<br />

Ort sofort beantwortet werden könnten. In solchen Fällen<br />

werden diese Fragen schriftlich beantwortet oder in einem<br />

persönlichen Gespräch oder Telefonat geklärt.<br />

Aufgrund der unterschiedlich hohen Antragseingänge in<br />

den Außenstellen und der Zentralstelle in Berlin könnte es<br />

gegenzuwirken,<br />

werden mittels einer zentralen Steuerung<br />

gegebenenfalls Anträge unter den Referaten und Außenstellen<br />

der Behörde umverteilt. Auf diese Weise werden<br />

die für die Antragsbearbeitung zur Verfügung stehenden<br />

Ressourcen optimal genutzt. An Art und Umfang der Bearbeitung<br />

ändert sich dadurch nichts.<br />

4.1.3 Beratungsangebote für Bürgerinnen<br />

und Bürger<br />

Der Bundesbeauftragte (BStU) berät zu den gesetzlichen<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Stasi-Unterlagen sowohl durch<br />

seine Zentralstelle als auch durch die zwölf Außenstellen.<br />

Allein durch die Bürgerberatung der Berliner Zentralstelle<br />

wurden im Berichtszeitrum 1 595 persönliche Beratungen,<br />

8 177 Beratungsgespräche am Bürgertelefon und 875 Beratungen<br />

durch die Beantwortung von E-Mail-Anfragen<br />

durchgeführt. Die Beratungsangebote des BStU werden<br />

von Privatpersonen, Vertretern von Forschung und Medien<br />

sowie den verschiedensten Institutionen genutzt. Nicht<br />

nur aus Deutschland, sondern auch aus dem Ausland wird<br />

die Beratung durch den BStU gesucht, zum Beispiel durch<br />

Bürgerinnen und Bürger, die über persönliche oder berufliche<br />

Kontakte in die ehemalige DDR verfügten. Vielfach<br />

informieren sich auch Wissenschaftler oder Journalisten<br />

aus dem Ausland über die Modalitäten der Antragstellung<br />

oder die Bestände des Archivs.<br />

Ein besonderer Beratungsbedarf ergibt sich bei der Sensibilisierung<br />

zur Entstehungsweise der Unterlagen. Die durch<br />

das MfS angelegten Akten basieren in vielen Fällen auf<br />

menschenrechtswidrig gesammelten Informationen und<br />

müssen daher für eine Sichtung entsprechend vorbereitet<br />

werden. Anonymisierungen in den vorgelegten Unterlagen<br />

werden oft hinterfragt. Hier erläutern die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des BStU die Vorgaben des StUG. Wenn<br />

es sich thematisch anbietet, verweisen sie auch auf weitere<br />

Anlaufstellen für die persönliche Aufarbeitung. Beispielhaft<br />

seien das Bundesarchiv und andere Archive in<br />

Deutschland genannt sowie die Landesbeauftragten für<br />

die Stasi-Unterlagen (LStU), der Personensuchdienst des<br />

Deutschen Roten Kreuzes oder auch Einrichtungen, welche<br />

bei der Aufarbeitung durch politische Haft bedingter<br />

Traumata unterstützen können.<br />

Die Außenstellen bieten in ihren Regionen regelmäßig<br />

Beratungstage an und präsentieren sich zu verschiedenen

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