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Dorfbuch Schwarzenberg

Dorbuch 750 Jahre Schwarzenberg

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04-3 | Unser Wald<br />

Zwischen 1414 und 1463 gab es zwischen<br />

Melsungen und <strong>Schwarzenberg</strong> einen landgräflichen<br />

Tiergarten. Neben Rehen sollen<br />

auch andere Tiere darin gewesen sein. Wilddiebe<br />

wurden mit dem Galgen und Ausstechen<br />

der Augen bestraft. Drei Wagenfurther Bauern,<br />

die einen Hirsch erschlagen hatten,<br />

mussten fliehen.<br />

Das ehemalige Forsthaus in 2011<br />

den Hintergrund. Viehzucht und Ackerbau traten<br />

an ihre Stelle.<br />

Bis in das 7. Jahrhundert n. Chr. durften die<br />

Menschen sozusagen freizügig jagen. Danach<br />

beanspruchten die Könige eine Sonderstellung<br />

bei der Ausübung des Jagdrechts. So kam es,<br />

dass die Ausübung der Jagd ab dem 9. Jahrhundert<br />

bei der jeweiligen Obrigkeit lag. Das<br />

Recht des freien Tierfangs wurde abgeschafft.<br />

Ab 1500 beanspruchten die Landesfürsten das<br />

Jagdausübungsrecht. Nach der Revolution<br />

von 1848 wird die Jagd an den Besitz von<br />

Grund und Boden gebunden. In den 1850er<br />

Jahren werden Gesetze erlassen, die das dem<br />

Grundeigentümer zustehende Jagdrecht und<br />

das Jagdausübungsrecht trennten und entweder<br />

den Gemeinden oder der Gemeinschaft<br />

der Grundeigentümer zuerkannten. Mindestgrößen<br />

der Jagdflächen wurden vorgeschrieben<br />

und Verpachtungen ermöglicht, soweit<br />

das Jagdausübungsrecht nicht selber genutzt<br />

wurde.<br />

Über die Jagd im <strong>Schwarzenberg</strong>er Wald in<br />

früheren Zeiten ist wenig bekannt. Nach alten<br />

Aufzeichnungen ist der Riedforst früher reich<br />

an Wild gewesen. Es gab Hirsche, Rehe,<br />

Schwarzwild, Füchse, Hasen, Rebhühner und<br />

Auerhähne. Sogar von Bären und Wölfen ist<br />

die Rede. 1469 soll es eine regelrechte Wolfsplage<br />

gegeben haben. Sie sollen sogar Ochsen<br />

gerissen haben.<br />

Jagd in der heutigen Zeit<br />

Heute dient die Jagd dem Schutz und der Erhaltung<br />

eines artenreichen und gesunden<br />

freilebenden Wildtierbestandes, Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Fleisch von Wildtieren<br />

und der Regulierung überhöhter Wildbestände.<br />

Diese ist nötig, um Wildschäden im Wald<br />

und auf den Feldern zu vermeiden. Die Jagd<br />

im Staatswald um <strong>Schwarzenberg</strong> ist nicht<br />

fest verpachtet, sondern es besteht für alle<br />

Jäger die Möglichkeit, gegen bestimmte Jagdbeiträge<br />

das Waidwerk auf freigegebene Wildarten<br />

auszuüben. Jagdbares Wild im Forstrevier<br />

<strong>Schwarzenberg</strong>, in dem ein guter<br />

Wildbestand vorhanden ist, ist Rot­, Schwarzund<br />

Rehwild. Außerdem werden Füchse bejagt.<br />

Im Jahr 2010 wurde folgendes Wild zur<br />

Strecke gebracht:<br />

40 Wildschweine, 25 Rehe, 15 Füchse und 10<br />

Hirsche.<br />

Jagdgenossenschaft<br />

Jagdgenossenschaften sind in Deutschland<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts. In ihr<br />

sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde<br />

vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche<br />

besitzen und zusammen über eine Fläche<br />

von mindestens 250 ha verfügen. Als öffentlich­rechtliche<br />

Genossenschaft dienen die<br />

Jagdgenossenschaften sowohl dem direkten<br />

Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen<br />

der einzelnen Mitglieder.<br />

Die Leitprinzipien der Jagdgenossenschaften<br />

sind: Selbstverwaltung, Selbstverantwortung<br />

und Selbsthilfe. Deshalb sind staatliche Aufsichts­<br />

und Gestaltungsmaßnahmen durch die<br />

Jagdgesetze von Bund und Ländern auf ein<br />

Mindestmaß beschränkt.<br />

Die Jagdgenossenschaften regeln ihre Verhältnisse<br />

in eigener Verantwortung. Die Eigentümer<br />

der einzelnen Flächen, sind die<br />

Jagdgenossen. Sie bleiben solange Mitglieder<br />

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