Dorfbuch Schwarzenberg
Dorbuch 750 Jahre Schwarzenberg
Dorbuch 750 Jahre Schwarzenberg
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04-3 | Unser Wald<br />
Zwischen 1414 und 1463 gab es zwischen<br />
Melsungen und <strong>Schwarzenberg</strong> einen landgräflichen<br />
Tiergarten. Neben Rehen sollen<br />
auch andere Tiere darin gewesen sein. Wilddiebe<br />
wurden mit dem Galgen und Ausstechen<br />
der Augen bestraft. Drei Wagenfurther Bauern,<br />
die einen Hirsch erschlagen hatten,<br />
mussten fliehen.<br />
Das ehemalige Forsthaus in 2011<br />
den Hintergrund. Viehzucht und Ackerbau traten<br />
an ihre Stelle.<br />
Bis in das 7. Jahrhundert n. Chr. durften die<br />
Menschen sozusagen freizügig jagen. Danach<br />
beanspruchten die Könige eine Sonderstellung<br />
bei der Ausübung des Jagdrechts. So kam es,<br />
dass die Ausübung der Jagd ab dem 9. Jahrhundert<br />
bei der jeweiligen Obrigkeit lag. Das<br />
Recht des freien Tierfangs wurde abgeschafft.<br />
Ab 1500 beanspruchten die Landesfürsten das<br />
Jagdausübungsrecht. Nach der Revolution<br />
von 1848 wird die Jagd an den Besitz von<br />
Grund und Boden gebunden. In den 1850er<br />
Jahren werden Gesetze erlassen, die das dem<br />
Grundeigentümer zustehende Jagdrecht und<br />
das Jagdausübungsrecht trennten und entweder<br />
den Gemeinden oder der Gemeinschaft<br />
der Grundeigentümer zuerkannten. Mindestgrößen<br />
der Jagdflächen wurden vorgeschrieben<br />
und Verpachtungen ermöglicht, soweit<br />
das Jagdausübungsrecht nicht selber genutzt<br />
wurde.<br />
Über die Jagd im <strong>Schwarzenberg</strong>er Wald in<br />
früheren Zeiten ist wenig bekannt. Nach alten<br />
Aufzeichnungen ist der Riedforst früher reich<br />
an Wild gewesen. Es gab Hirsche, Rehe,<br />
Schwarzwild, Füchse, Hasen, Rebhühner und<br />
Auerhähne. Sogar von Bären und Wölfen ist<br />
die Rede. 1469 soll es eine regelrechte Wolfsplage<br />
gegeben haben. Sie sollen sogar Ochsen<br />
gerissen haben.<br />
Jagd in der heutigen Zeit<br />
Heute dient die Jagd dem Schutz und der Erhaltung<br />
eines artenreichen und gesunden<br />
freilebenden Wildtierbestandes, Versorgung<br />
der Bevölkerung mit Fleisch von Wildtieren<br />
und der Regulierung überhöhter Wildbestände.<br />
Diese ist nötig, um Wildschäden im Wald<br />
und auf den Feldern zu vermeiden. Die Jagd<br />
im Staatswald um <strong>Schwarzenberg</strong> ist nicht<br />
fest verpachtet, sondern es besteht für alle<br />
Jäger die Möglichkeit, gegen bestimmte Jagdbeiträge<br />
das Waidwerk auf freigegebene Wildarten<br />
auszuüben. Jagdbares Wild im Forstrevier<br />
<strong>Schwarzenberg</strong>, in dem ein guter<br />
Wildbestand vorhanden ist, ist Rot, Schwarzund<br />
Rehwild. Außerdem werden Füchse bejagt.<br />
Im Jahr 2010 wurde folgendes Wild zur<br />
Strecke gebracht:<br />
40 Wildschweine, 25 Rehe, 15 Füchse und 10<br />
Hirsche.<br />
Jagdgenossenschaft<br />
Jagdgenossenschaften sind in Deutschland<br />
Körperschaften des öffentlichen Rechts. In ihr<br />
sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde<br />
vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche<br />
besitzen und zusammen über eine Fläche<br />
von mindestens 250 ha verfügen. Als öffentlichrechtliche<br />
Genossenschaft dienen die<br />
Jagdgenossenschaften sowohl dem direkten<br />
Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen<br />
der einzelnen Mitglieder.<br />
Die Leitprinzipien der Jagdgenossenschaften<br />
sind: Selbstverwaltung, Selbstverantwortung<br />
und Selbsthilfe. Deshalb sind staatliche Aufsichts<br />
und Gestaltungsmaßnahmen durch die<br />
Jagdgesetze von Bund und Ländern auf ein<br />
Mindestmaß beschränkt.<br />
Die Jagdgenossenschaften regeln ihre Verhältnisse<br />
in eigener Verantwortung. Die Eigentümer<br />
der einzelnen Flächen, sind die<br />
Jagdgenossen. Sie bleiben solange Mitglieder<br />
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