Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gO<br />
WILDE STAEMME VON MALÄKA.<br />
Zunächst suchte derjenige, den sie zum Penglima gewählt hatten, und der in seiner Stellung vom<br />
Batin bestätigt sein musste, einen Platz für sich selbst. Nördlich, südlich, östlich und westlich davon<br />
erhielten vier Männer, welche nach gemeinsamer Uebereinkunft am geeignetsten dazu schienen, Grundstücke<br />
angewiesen und dann wählten sich die anderen nach Belieben. Jeder Streit wurde durch den<br />
Pönglima geschlichtet. Jeder, vom Batin abwärts, hatte Land, auf die Weite eines Hahnenschreies:<br />
Die ersten vier Männer bauten ihre Häuser gerade einen Hahnenschrei entfernt von dem Hause des<br />
Penglima, und jeder folgende baute in ähnlicher Entfernung von dem nächstliegenden Hause.<br />
Die Hütten einer „Blandass"-Ansiedelung stehen also sehr weit auseinander. In den Dschangeln<br />
wird diese Sitte immer noch beobachtet, wenn nicht andere Gründe entgegenstehen. Eine eigenthümliche<br />
Sitte ändert diesen Gebrauch scheinbar, aber auch nur scheinbar. Wenn ein Mann Töchter<br />
hat und diese in das heirathsfähige Alter (14— 16 Jahre) kommen und einen Gatten erhalten, so muss<br />
dieser Mann, woher er auch stammen mag, sein Haus auf den Grund und Boden seines Schwiegervaters<br />
und in der Nähe von dessen Hause bauen, so dass auf dem Grund und Boden sehr alter Grosseltern<br />
wohl folgende J^äuser stehen können: i. die Häuser der alten Leute, 2. die der (vier bis fünf)<br />
Schwiegersöhne, 3. die einer grossen Anzahl von verheiratheten Enkelinnen. Aber wenn eine verheirathete<br />
Tochter oder Enkelin siirbt, pflegt der Wittwer noch einmal zu heirathen und zieht dann<br />
auf das Grundstück seines neuen Schwiegervaters.<br />
Dieser Aufenthalt mit den daran geknüpften Dienstleistungen<br />
währt solange, bis der Stammvater stirbt, worauf die Schwiegersöhne ihre Grundstücke sich<br />
wählen können.<br />
Wenn der Vater gestorben ist, muss die überlebende Wittwe zu einer ihrer verheiratheten Töchter<br />
ziehen und bei ihr wdhnen, oder, wenn mehrere Töchter verheirathet sind, kann sie erst bei der<br />
einen, dann bei einer anderen wohnen. Streitigkeiten kommen nicht vor, denn die Orang Hütan haben<br />
wenig Neigung mit einander zu zanken. Zudem wird eine Verpflichtung von der erwähnten Art gar<br />
nicht unangenehm empfunden. Stirbt die Mutter, so kann der überlebende Gatte ganz nach Gefallen<br />
handeln: entweder er bleibt für sich allein, oder er geht zu seiner Verwandtschaft, oder er heirathet<br />
wieder; in jedem Falle aber geht die kleine Familiengruppe auseinander.<br />
Der Grund und Boden des ganzen besiedelten Gebietes war Gemeingut, mit Ausnahme der<br />
Häuser und Obstbäume. Die Flächen für die Padi-Cultur waren für gemeinsamen Gebrauch vorbehalten,<br />
an welchem alle theilnahmen, an der Arbeit sowohl als auch am Nutzen. Der Penglima arbeitete<br />
wie jeder andre Mann des Stammes; der einzige Vorzug, welchen seine Stellung brachte, bestand<br />
darin, dass wenn er ein Haus bauen oder den Wald lichten wollte, seine Nachbaren, wenn er<br />
sie aufforderte, ihm helfen mussten, aber gegen Entschädigung des täglichen Unterhalts. So war die<br />
Rechtsauffassung; thatsächlich aber gestaltete sich das Verhältniss in der Regel so, dass Geschenke<br />
verschiedener Art freiwillig den Weg in das Haus des Penglima fanden. Kein örang Hütan spricht<br />
anders als mit Ausdrücken des Lobes von den alten Herrschern seines Stammes, so dass sie ihre<br />
Macht nicht gemissbraucht haben können.<br />
Wie das Land, so waren auch die Ströme Gemeingut und stand die Fahrt zu jeder Zeit durch<br />
das Grundstück eines jeden Mannes offen.<br />
Als die Orang „Blandass" so sich in neue Gegenden verbreiteten und die verlassenen Ansiedelungen<br />
— aber durchaus nicht die schlechtesten — den örang Malayu zur Besiedelung überliessen, begannen diese<br />
in dichten Schaaren das Land zu füllen und folgten den in den Urwald vordringenden örang Hütan ins<br />
Innere nach, so dass dieselben buchstäbhch vom Besitz des Kulturlandes ausgeschlossen wurden und<br />
ihnen nur die Möglichkeit offen blieb, weiter in den Dschangeln vorzudringen. So gingen die Dinge<br />
viele Jahre hindurch: die örang „Blandass" zogen sich in die Wälder zurück, die Bedüanda folgten<br />
ihnen<br />
immer auf den Fersen und hinter den Bedüanda die örang MalSyu.<br />
So zerstreuten sich die örang „Blandass" allmählich über die ganze <strong>Halbinsel</strong>: zwei Ereignisse<br />
traten hinzu, diese Zerstreuung zu vervollständigen.<br />
Bis die oben beschriebenen Verhältnisse sich entwickelt hatten (datiren lässt sich der Zeitpunkt<br />
nicht), hatte kein Vertreiben mit Gewalt stattgefunden. Die Bedüanda und die örang Malayu hatten<br />
sich ohne Gewaltthat die Situation zu Nutze gemacht.<br />
Der Angriff auf Pengkalan Tampüi war ein vereinzelter Zusammenstoss gewesen; systematische<br />
Befehdung, auf Rassenhass fussend, war noch nicht eingetreten.<br />
Die örang „Blandass" waren zufrieden,<br />
in ihrem friedlichen Leben im Dschangel nicht gestört zu werden, deshalb wichen sie den örang