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Halbinsel Malaka - wilde Staemme

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WILDE STAEMME VON MALÄKA.<br />

Zunächst suchte derjenige, den sie zum Penglima gewählt hatten, und der in seiner Stellung vom<br />

Batin bestätigt sein musste, einen Platz für sich selbst. Nördlich, südlich, östlich und westlich davon<br />

erhielten vier Männer, welche nach gemeinsamer Uebereinkunft am geeignetsten dazu schienen, Grundstücke<br />

angewiesen und dann wählten sich die anderen nach Belieben. Jeder Streit wurde durch den<br />

Pönglima geschlichtet. Jeder, vom Batin abwärts, hatte Land, auf die Weite eines Hahnenschreies:<br />

Die ersten vier Männer bauten ihre Häuser gerade einen Hahnenschrei entfernt von dem Hause des<br />

Penglima, und jeder folgende baute in ähnlicher Entfernung von dem nächstliegenden Hause.<br />

Die Hütten einer „Blandass"-Ansiedelung stehen also sehr weit auseinander. In den Dschangeln<br />

wird diese Sitte immer noch beobachtet, wenn nicht andere Gründe entgegenstehen. Eine eigenthümliche<br />

Sitte ändert diesen Gebrauch scheinbar, aber auch nur scheinbar. Wenn ein Mann Töchter<br />

hat und diese in das heirathsfähige Alter (14— 16 Jahre) kommen und einen Gatten erhalten, so muss<br />

dieser Mann, woher er auch stammen mag, sein Haus auf den Grund und Boden seines Schwiegervaters<br />

und in der Nähe von dessen Hause bauen, so dass auf dem Grund und Boden sehr alter Grosseltern<br />

wohl folgende J^äuser stehen können: i. die Häuser der alten Leute, 2. die der (vier bis fünf)<br />

Schwiegersöhne, 3. die einer grossen Anzahl von verheiratheten Enkelinnen. Aber wenn eine verheirathete<br />

Tochter oder Enkelin siirbt, pflegt der Wittwer noch einmal zu heirathen und zieht dann<br />

auf das Grundstück seines neuen Schwiegervaters.<br />

Dieser Aufenthalt mit den daran geknüpften Dienstleistungen<br />

währt solange, bis der Stammvater stirbt, worauf die Schwiegersöhne ihre Grundstücke sich<br />

wählen können.<br />

Wenn der Vater gestorben ist, muss die überlebende Wittwe zu einer ihrer verheiratheten Töchter<br />

ziehen und bei ihr wdhnen, oder, wenn mehrere Töchter verheirathet sind, kann sie erst bei der<br />

einen, dann bei einer anderen wohnen. Streitigkeiten kommen nicht vor, denn die Orang Hütan haben<br />

wenig Neigung mit einander zu zanken. Zudem wird eine Verpflichtung von der erwähnten Art gar<br />

nicht unangenehm empfunden. Stirbt die Mutter, so kann der überlebende Gatte ganz nach Gefallen<br />

handeln: entweder er bleibt für sich allein, oder er geht zu seiner Verwandtschaft, oder er heirathet<br />

wieder; in jedem Falle aber geht die kleine Familiengruppe auseinander.<br />

Der Grund und Boden des ganzen besiedelten Gebietes war Gemeingut, mit Ausnahme der<br />

Häuser und Obstbäume. Die Flächen für die Padi-Cultur waren für gemeinsamen Gebrauch vorbehalten,<br />

an welchem alle theilnahmen, an der Arbeit sowohl als auch am Nutzen. Der Penglima arbeitete<br />

wie jeder andre Mann des Stammes; der einzige Vorzug, welchen seine Stellung brachte, bestand<br />

darin, dass wenn er ein Haus bauen oder den Wald lichten wollte, seine Nachbaren, wenn er<br />

sie aufforderte, ihm helfen mussten, aber gegen Entschädigung des täglichen Unterhalts. So war die<br />

Rechtsauffassung; thatsächlich aber gestaltete sich das Verhältniss in der Regel so, dass Geschenke<br />

verschiedener Art freiwillig den Weg in das Haus des Penglima fanden. Kein örang Hütan spricht<br />

anders als mit Ausdrücken des Lobes von den alten Herrschern seines Stammes, so dass sie ihre<br />

Macht nicht gemissbraucht haben können.<br />

Wie das Land, so waren auch die Ströme Gemeingut und stand die Fahrt zu jeder Zeit durch<br />

das Grundstück eines jeden Mannes offen.<br />

Als die Orang „Blandass" so sich in neue Gegenden verbreiteten und die verlassenen Ansiedelungen<br />

— aber durchaus nicht die schlechtesten — den örang Malayu zur Besiedelung überliessen, begannen diese<br />

in dichten Schaaren das Land zu füllen und folgten den in den Urwald vordringenden örang Hütan ins<br />

Innere nach, so dass dieselben buchstäbhch vom Besitz des Kulturlandes ausgeschlossen wurden und<br />

ihnen nur die Möglichkeit offen blieb, weiter in den Dschangeln vorzudringen. So gingen die Dinge<br />

viele Jahre hindurch: die örang „Blandass" zogen sich in die Wälder zurück, die Bedüanda folgten<br />

ihnen<br />

immer auf den Fersen und hinter den Bedüanda die örang MalSyu.<br />

So zerstreuten sich die örang „Blandass" allmählich über die ganze <strong>Halbinsel</strong>: zwei Ereignisse<br />

traten hinzu, diese Zerstreuung zu vervollständigen.<br />

Bis die oben beschriebenen Verhältnisse sich entwickelt hatten (datiren lässt sich der Zeitpunkt<br />

nicht), hatte kein Vertreiben mit Gewalt stattgefunden. Die Bedüanda und die örang Malayu hatten<br />

sich ohne Gewaltthat die Situation zu Nutze gemacht.<br />

Der Angriff auf Pengkalan Tampüi war ein vereinzelter Zusammenstoss gewesen; systematische<br />

Befehdung, auf Rassenhass fussend, war noch nicht eingetreten.<br />

Die örang „Blandass" waren zufrieden,<br />

in ihrem friedlichen Leben im Dschangel nicht gestört zu werden, deshalb wichen sie den örang

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