15.12.2012 Aufrufe

Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg

Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg

Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesamtaufwendungen <strong>der</strong> landesweit agierenden<br />

Organisationen <strong>der</strong> Hauskrankenpfl ege<br />

Die Gesamtaufwendungen <strong>der</strong> beiden Landesorganisationen für Service- und Organisationsleistungen<br />

betrugen <strong>zu</strong>sammen:<br />

2006 414.227 €<br />

2007 447.576 €<br />

2008 464.474 €<br />

2009 451.827 €<br />

Im Verhältnis <strong>zu</strong> den Gesamtaufwendungen <strong>der</strong> Krankenpfl egevereine betragen jene <strong>der</strong> beiden<br />

landesweit für <strong>die</strong> Hauskrankenpfl ege tätigen Organisationen (Landesverband Hauskrankenpfl<br />

ege <strong>Vorarlberg</strong> sowie connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pfl ege, Ambulanter Bereich)<br />

im Zeitraum 2006 – 2009 jährlich 4,5 bis 4,9 Prozent. In Relation <strong>zu</strong> den umfangreichen<br />

Dienstleistungen <strong>der</strong> Landesorganisationen (Beratung, Koordination, Service, Weiterbildung)<br />

sind <strong>die</strong>s relativ geringe Werte.<br />

6.1.3 Kostenanteil <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />

Die Sicherstellung <strong>der</strong> medizinischen Hauskrankenpfl ege ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz<br />

(ASVG) § 151 – Medizinische Hauskrankenpfl ege verankert.<br />

1) Wenn und solange es <strong>die</strong> Art <strong>der</strong> Krankheit erfor<strong>der</strong>t, ist medizinische Hauskrankenpfl ege<br />

<strong>zu</strong> gewähren.<br />

2) Die medizinische Hauskrankenpfl ege wird erbracht durch Angehörige des gehobenen<br />

Dienstes für Gesundheits- und Krankenpfl ege (§ 12 des Gesundheits- und Krankenpfl egegesetzes,<br />

BGBl. I Nr. 108/1997), <strong>die</strong> vom Krankenversicherungsträger beigestellt werden<br />

o<strong>der</strong> <strong>die</strong> mit dem Krankenversicherungsträger in einem Vertragsverhältnis im Sinne des<br />

sechsten Teiles <strong>die</strong>ses Bundesgesetzes stehen o<strong>der</strong> <strong>die</strong> im Rahmen von Vertragseinrichtungen<br />

tätig sind, <strong>die</strong> medizinische Hauskrankenpfl ege betreiben.<br />

3) Die Tätigkeit des Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpfl<br />

ege kann nur auf ärztliche Anordnung erfolgen. Die Tätigkeit umfasst medizinische<br />

Leistungen und qualifi zierte Pfl egeleistungen, wie <strong>die</strong> Verabreichung von Injektionen,<br />

Sondenernährung, Dekubitusversorgung. Zur medizinischen Hauskrankenpfl ege gehören<br />

nicht <strong>die</strong> Grundpfl ege und <strong>die</strong> hauswirtschaftliche Versorgung des Kranken.<br />

4) Hat <strong>der</strong> (<strong>die</strong>) Anspruchsberechtigte nicht <strong>die</strong> Vertragspartner (§ 338) o<strong>der</strong> <strong>die</strong> eigenen<br />

Einrichtungen (Vertragseinrichtungen) des Versicherungsträgers in Anspruch genommen,<br />

so gebührt ihm Kostenersatz gemäß § 131.<br />

5) Die medizinische Hauskrankenpfl ege wird für ein und denselben Versicherungsfall für <strong>die</strong><br />

Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Dar<strong>über</strong> hinaus wird sie nach Vorliegen einer<br />

ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />

weitergewährt.<br />

6) Medizinische Hauskrankenpfl ege wird nicht gewährt, wenn <strong>der</strong> (<strong>die</strong>) Anspruchsberechtigte<br />

in einer <strong>der</strong> im § 144 Abs. 4 bezeichneten Einrichtungen untergebracht ist.<br />

Der Landesverband Hauskrankenpfl ege hat mit den Sozialversicherungsträgern – fe<strong>der</strong>führend<br />

ist <strong>die</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er Gebietskrankenkasse (VGKK) – einen Vertrag abgeschlossen, um <strong>die</strong><br />

Sicherstellung <strong>der</strong> medizinischen Hauskrankenpfl ege in <strong>Vorarlberg</strong> durch <strong>die</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

102 VII Hauskrankenpfl ege 103<br />

Krankenpflegevereine <strong>zu</strong>gunsten jener Personen, welchen bzw. für welche <strong>die</strong> Kasse <strong>zu</strong>r<br />

Erbringung <strong>die</strong>ser Leistung jeweils verpfl ichtet ist, <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Die Berechnung <strong>der</strong> Kosten für <strong>die</strong> medizinische Hauskrankenpfl ege wird in einem eigens dafür<br />

entwickelten Abrechnungssystem durchgeführt. Die Abwicklung erfolgt <strong>über</strong> <strong>die</strong> VGKK und<br />

den Landesverband Hauskrankenpfl ege.<br />

Da<strong>zu</strong> ist <strong>die</strong> Ermittlung eines Punktewertes für <strong>die</strong> Errechnung von Kosten im Einzelfall sowie<br />

<strong>zu</strong>r Berechnung von Leistungen für <strong>die</strong> medizinische Hauskrankenpfl ege und in <strong>der</strong> Folge für<br />

<strong>die</strong> Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern wichtig.<br />

Konkret erfolgt <strong>die</strong> Ermittlung des Kostenanteils <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger für <strong>die</strong> medizinische<br />

Hauskrankenpfl ege nach folgendem Schema:<br />

1) Das Jahresleistungsvolumen, also <strong>die</strong> Summe <strong>der</strong> in allen Krankenpfl egevereinen<br />

pro Jahr geleisteten Pfl egepunkte, wird durch <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> Patienten pro Jahr geteilt.<br />

2) 50 Prozent <strong>die</strong>ses Wertes werden mit dem jeweils geltenden Punktewert (siehe unten)<br />

multipliziert – <strong>die</strong>s ergibt den „Pauschaltarif je Patient“.<br />

3) Knapp 20 Prozent <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> gepfl egten Personen werden durch <strong>die</strong> Sozialversicherungsträger<br />

als medizinische Krankenpfl ege anerkannt und mit dem Pauschaltarif<br />

je Patient multipliziert. Der ermittelte Betrag stellt <strong>die</strong> Gesamtjahresvergütung <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />

für medizinische Hauskrankenpfl ege dar.<br />

Zur Ermittlung des von den Sozialversicherungsträgern anerkannten und verrechneten Punktewertes<br />

wird <strong>die</strong> Pfl egeleistung auf <strong>die</strong> Betriebsaufwendungen (siehe Kap. 6.1.1) bezogen.<br />

Konkret erfolgt <strong>die</strong> Ermittlung des Punktewertes nach folgendem Schema:<br />

1) Die Betriebsaufwendungen werden durch den Jahresdurchschnitt <strong>der</strong> Dienstposten<br />

geteilt – daraus ergibt sich <strong>die</strong> Summe <strong>der</strong> Betriebsaufwendungen pro Pfl egefachkraft.<br />

2) Das Jahresleistungsvolumen (in Pfl egepunkten) wird durch den Jahresdurchschnitt <strong>der</strong><br />

Dienstposten geteilt – daraus ergibt sich <strong>die</strong> Summe <strong>der</strong> Leistungen pro Pfl egefachkraft.<br />

3) Die Summe <strong>der</strong> Betriebsaufwendungen je Pfl egefachkraft wird durch <strong>die</strong> Summe <strong>der</strong><br />

Leistungen je Pfl egefachkraft geteilt – <strong>die</strong>s ergibt den jeweiligen Punktewert.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bei den ausgewiesenen Punktewerten handelt es sich um Nachkalkulationen <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />

vorangegangenen Jahre aus den jeweiligen Jahresergebnissen. Die verrechneten Punktewerte<br />

werden von den Sozialversicherungsträgern jährlich auf Basis <strong>der</strong> Nachkalkulation des jeweils<br />

vergangenen Jahres anerkannt. Die Leistungsentgelte werden vierteljährlich angewiesen. Die<br />

Endabrechnung erfolgt im Folgejahr.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!