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Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg

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Dauer <strong>der</strong> Betreuungen 2009<br />

Maximal 3 Monate 7 %<br />

4 bis 12 Monate 30 %<br />

1 bis 3 Jahre 33 %<br />

4 bis 5 Jahre 15 %<br />

Länger als 5 Jahre 15 %<br />

3 Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste<br />

Die ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste vertritt alle 52 Einrichtungen im Land und ist als <strong>der</strong>en Servicestelle<br />

<strong>zu</strong> betrachten. Die ARGE ist seit zwölf Jahren als Verein konstituiert und führt seit gut<br />

zweieinhalb Jahren eine Bürogemeinschaft mit dem Betreuungspool <strong>Vorarlberg</strong> in Feldkirch<br />

(Stadt), Saalbaugasse 2.<br />

Der Vorstand umfasst zehn Personen, <strong>die</strong> vorwiegend ehrenamtlich tätig sind. Der Landesverband<br />

<strong>der</strong> Hauskrankenpfl ege, <strong>der</strong> Verein connexia sowie <strong>der</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er Familienverband<br />

können jeweils eine Person in den ARGE-Vorstand delegieren. Die ARGE verfügt <strong>über</strong> zwei<br />

Dienstposten, <strong>die</strong> mit 80 Prozent auf eine Geschäftsführerin und mit 40 Prozent auf eine<br />

Mitarbeiterin aufgeteilt sind.<br />

Die Aufgaben <strong>der</strong> ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste<br />

– Organisation und Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen für<br />

MOHI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter<br />

– Informationsbeschaffung und -weitergabe<br />

– Abwicklung von För<strong>der</strong>ungen<br />

– Verhandlungen mit Land und Gemeindeverband bezüglich Subventionen und fallweise<br />

mit dem Finanzamt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> VGKK wegen steuer- o<strong>der</strong> sozialrechtlicher Belange<br />

– Beratung und <strong>Unterstüt<strong>zu</strong>ng</strong> bei <strong>der</strong> Lösung von Problemen, bei Umstrukturierungen<br />

usw. in regionalen Hilfs<strong>die</strong>nsten<br />

– Veranstaltung von Einsatzleitertreffen <strong>zu</strong>r Informationsweitergabe und <strong>zu</strong>m<br />

Erfahrungsaustausch<br />

– Organisation von landesweiten HelferInnentreffen<br />

– Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung<br />

– Landesweite Dokumentationen als Grundlage für Projektarbeit und um <strong>die</strong><br />

Entwicklungen auf<strong>zu</strong>zeigen<br />

– Projektarbeit auf Landesebene und Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en sozialen Einrichtungen<br />

und ambulanten Diensten<br />

42 IV Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste 43<br />

4 Finanzierung<br />

Die Klienten müssen <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> MOHI-Betreuung aus Eigenmitteln und dem Pfl egegeld<br />

fi nanzieren. Derzeit werden wochentags durchschnittlich pro Stunde 9 € an <strong>die</strong> Klienten verrechnet.<br />

Im Jahr 2007 waren es 8,50 €. Da<strong>zu</strong> kommt das amtliche Kilometergeld für Fahrten<br />

mit o<strong>der</strong> Besorgungen für den Klienten. Für Betreuungsstunden am Wochenende werden<br />

Aufschläge und für Nachtbetreuungen Pauschalpreise verrechnet. Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Tarif,<br />

den <strong>die</strong> Kunden bezahlen, gleichzeitig <strong>die</strong> Entschädigung für <strong>die</strong> HelferInnen.<br />

Den landesweiten Umsatz kann man anhand <strong>der</strong> getätigten Einsatzstunden nur grob schätzen,<br />

denn es gibt keine Statistik, welche <strong>die</strong> Wochenend- und Nachtstunden separat ausweist.<br />

Vorwiegend fi nden <strong>die</strong> Betreuungen jedoch unter <strong>der</strong> Woche statt.<br />

Das heißt, <strong>die</strong> öffentlichen För<strong>der</strong>ungen beinhalten vor allem <strong>die</strong> Struktur- und Organisationskosten,<br />

welche <strong>zu</strong> 60 % vom Sozialfonds des Landes und <strong>zu</strong> 40 % von den Gemeinden<br />

<strong>über</strong>nommen werden. Kosten für Struktur und Organisation, welche 4,10 € pro Einsatz-Stunde<br />

<strong>über</strong>steigen, müssen an<strong>der</strong>weitig aufgebracht werden. Die För<strong>der</strong>ungen sind mit 4,10 € als<br />

Obergrenze gedeckelt, von 2002 bis 2007 betrug <strong>die</strong>se Deckelung 3,50 € pro Stunde.<br />

Im Jahr 2008 hat sich eine interne Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes mit <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> bis dahin geltenden För<strong>der</strong>bedingungen und Richtlinien befasst. Seit 1. 1. 2009 sind nun<br />

<strong>die</strong> neu erarbeiteten Bestimmungen in Kraft.<br />

Die wichtigsten Neuerungen<br />

– Unterteilung <strong>der</strong> Kosten in Grund- und Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ungen<br />

– Die Personalkosten (Einsatzleitung, Mitarbeiter in <strong>der</strong> Koordinationsstelle, für Abrechnungen<br />

…) müssen mindestens gleich hoch sein wie <strong>die</strong> Sachkosten (Miete und Betriebskosten,<br />

Büromaterial, Telefon, Porto, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit …). Wenn <strong>die</strong><br />

Sachkosten <strong>die</strong> Personalkosten <strong>über</strong>steigen, werden <strong>die</strong>se entsprechend gekürzt. Der<br />

Grund dafür ist <strong>die</strong> Wertung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Mitarbeiter – bis vor Kurzem gab es noch<br />

ehrenamtlich tätige Einsatzleiterinnen – und das Zur-Verfügung-Stellen ausreichen<strong>der</strong><br />

Zeitressourcen.<br />

Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ungen sind:<br />

– Die Ausgaben für Schulung und Weiterbildung – <strong>die</strong>se wurden aus den Budgets <strong>der</strong> einzelnen<br />

Mobilen Hilfs<strong>die</strong>nste in ein gemeinsames Landesbudget ausgelagert. Dieses Landesbudget<br />

verwaltet <strong>die</strong> ARGE und beträgt 0,20 € pro Einsatz-Stunde jeweils des Vorjahres.<br />

– Ausgaben für Dienstgeberbeiträge <strong>der</strong> HelferInnen im Freien Dienstvertrag (60 % Land,<br />

40 % Gemeinden). Hier gibt es keinerlei Obergrenze.<br />

– Krankengeld für Freie Dienstnehmer <strong>über</strong> <strong>der</strong> Geringfügigkeit unter bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

– Investitionsför<strong>der</strong>ungen für neue Büroräumlichkeiten o<strong>der</strong> Tagesbetreuungseinrichtungen<br />

sind separat <strong>zu</strong> beantragen. Hier können Beiträge gewährt werden.

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