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Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg

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Ein<strong>zu</strong>gsgebiet Anteil <strong>der</strong> regionalen <strong>Pflege</strong>leitung an <strong>der</strong><br />

Arbeitszeit in % und Stunden (Basis: 1.600<br />

Stunden jährlich)<br />

bis 5.000 Einwohner 15 % (240 Stunden)<br />

<strong>über</strong> 5.000 bis 10.000 Einwohner 20 % (320 Stunden)<br />

<strong>über</strong> 10.000 bis 15.000 Einwohner 25 % (400 Stunden)<br />

<strong>über</strong> 15.000 bis 20.000 Einwohner 30 % (480 Stunden)<br />

<strong>über</strong> 20.000 bis 30.000 Einwohner 35 % (560 Stunden)<br />

<strong>über</strong> 30.000 Einwohner 40 % (640 Stunden)<br />

Anzahl <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kräfte im<br />

regionalen Pool<br />

Zuschlag in % auf <strong>die</strong> Stundenzahl<br />

bis 5 <strong>Pflege</strong>kräfte 10 %<br />

<strong>über</strong> 5 bis10 <strong>Pflege</strong>kräfte 20 %<br />

<strong>über</strong> 10 bis 15 <strong>Pflege</strong>kräfte 30 %<br />

<strong>über</strong> 15 <strong>Pflege</strong>kräfte 40 %<br />

Die för<strong>der</strong>bare Stundenzahl wird mit dem Faktor 39 multipliziert und ergibt den<br />

Geldwert <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöhe.<br />

4.3.3.4 Dienstfahrzeuge (Auto)<br />

Um eine bestmögliche Mobilität <strong>zu</strong> erreichen werden <strong>die</strong> Krankenpflegevereine bei<br />

<strong>der</strong> Anschaffung von Dienstfahrzeugen unterstützt. Der Beitrag für den Ankauf eines<br />

Neuwagens beträgt € 4.000,00.<br />

4.3.3.5 Investitionen<br />

Für den Neuerwerb, Aus- und Umbau von Räumlichkeiten <strong>der</strong> Krankenpflegevereine<br />

werden Beiträge gewährt. Vorausset<strong>zu</strong>ng für <strong>die</strong> Gewährung <strong>die</strong>ses Beitrages ist, dass<br />

sich <strong>der</strong> Krankenpflegeverein sowie <strong>die</strong> Standortgemeinde <strong>zu</strong> gleichen Teilen an den<br />

Gesamtkosten beteiligen (Drittel-Lösung).<br />

Als Gesamtkosten gelten Kosten, <strong>die</strong> um eventuelle Preis- und Zahlungsnachlässe<br />

sowie um mögliche Steuervorteile (zB Vorsteuerab<strong>zu</strong>gsberechtigung) verringert<br />

wurden.<br />

144 145<br />

5. Antragstellung<br />

Die Antragstellung <strong>zu</strong>r För<strong>der</strong>ung hat in schriftlicher Form <strong>zu</strong> erfolgen. Die für <strong>die</strong><br />

Antragstellung notwendigen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Originalrechnungen<br />

und Zahlungsbestätigungen, Bilanzen, Kosten/Nutzenanalyse, <strong>Bericht</strong>e,<br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> Daten, etc) sind dem Antrag bei<strong>zu</strong>legen. Der För<strong>der</strong>ungswerber<br />

ist verpflichtet, im För<strong>der</strong>ungsansuchen vollständige Angaben <strong>über</strong> beabsichtigte,<br />

laufende o<strong>der</strong> erledigte För<strong>der</strong>ungsansuchen <strong>zu</strong>m gleichen Vorhaben bei an<strong>der</strong>en<br />

Rechtsträgern o<strong>der</strong> Dienststellen <strong>zu</strong> machen.<br />

6. För<strong>der</strong>ungs<strong>zu</strong>sage<br />

Die Zusage <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung erfolgt schriftlich und kann weitere Bedingungen und Auflagen<br />

erhalten.<br />

In <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungs<strong>zu</strong>sage ist aus<strong>zu</strong>bedingen, dass<br />

a) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber den Organen des Sozialfonds sowie den Organen des<br />

Landes Überprüfungen des För<strong>der</strong>ungsvorhabens durch Einsicht in <strong>die</strong> betreffenden<br />

Bücher, Belege und Unterlagen und durch Besichtigungen an Ort und<br />

Stelle <strong>zu</strong> gestatten und <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte <strong>zu</strong> erteilen hat,<br />

b) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Gewährung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>zu</strong>ständigen Abteilung<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Ausführung des Vorhabens <strong>zu</strong> berichten sowie den schriftlichen Verwendungsnachweis<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung mit Originalrechnungen samt den Originalzahlungsnachweisen<br />

und einen Gesamtfinanzierungsnachweis <strong>über</strong> das geför<strong>der</strong>te<br />

Vorhaben <strong>zu</strong> <strong>über</strong>mitteln hat,<br />

c) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber künftige För<strong>der</strong>ungsansuchen <strong>zu</strong>m gleichen Vorhaben bei<br />

an<strong>der</strong>en Rechtsträgern o<strong>der</strong> Dienststellen <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Gewährung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>zu</strong>ständigen Abteilung gleichzeitig mit <strong>der</strong> Antragstellung mit<strong>zu</strong>teilen hat,<br />

d) <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ungs<strong>zu</strong>sage ihre Wirksamkeit verliert und Geld<strong>zu</strong>wendungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>zahlen<br />

o<strong>der</strong> sonst gewährte För<strong>der</strong>ungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>erstatten sind, wenn<br />

1. <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung auf Grund unrichtiger o<strong>der</strong> unvollständiger Angaben des För<strong>der</strong>ungswerbers<br />

erlangt wurde, o<strong>der</strong><br />

2. <strong>die</strong> geför<strong>der</strong>te Leistung aus Verschulden des För<strong>der</strong>ungswerbers nicht o<strong>der</strong><br />

nicht rechtzeitig ausgeführt wurde o<strong>der</strong> ausgeführt wird, o<strong>der</strong><br />

3. <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung widmungswidrig verwendet wird, o<strong>der</strong><br />

4. Überprüfungen durch Organe des Sozialfonds bzw des Landes verweigert o<strong>der</strong><br />

behin<strong>der</strong>t werden, o<strong>der</strong><br />

5. <strong>über</strong> das Vermögen des För<strong>der</strong>ungswerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw<br />

mangels Deckung abgewiesen wurde, o<strong>der</strong><br />

6. <strong>die</strong> vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen aus Verschulden des För<strong>der</strong>ungswerbers<br />

nicht erfüllt werden.<br />

Weiters wird <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber darauf hingewiesen, dass<br />

a) Geld<strong>zu</strong>wendungen, <strong>die</strong> gemäß lit d <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>zahlen sind, vom Tage <strong>der</strong> Auszahlung<br />

an bis <strong>zu</strong>r gänzlichen Rückzahlung mindestens mit dem für <strong>die</strong>sen Zeitraum

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