Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg
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Ein<strong>zu</strong>gsgebiet Anteil <strong>der</strong> regionalen <strong>Pflege</strong>leitung an <strong>der</strong><br />
Arbeitszeit in % und Stunden (Basis: 1.600<br />
Stunden jährlich)<br />
bis 5.000 Einwohner 15 % (240 Stunden)<br />
<strong>über</strong> 5.000 bis 10.000 Einwohner 20 % (320 Stunden)<br />
<strong>über</strong> 10.000 bis 15.000 Einwohner 25 % (400 Stunden)<br />
<strong>über</strong> 15.000 bis 20.000 Einwohner 30 % (480 Stunden)<br />
<strong>über</strong> 20.000 bis 30.000 Einwohner 35 % (560 Stunden)<br />
<strong>über</strong> 30.000 Einwohner 40 % (640 Stunden)<br />
Anzahl <strong>der</strong> <strong>Pflege</strong>kräfte im<br />
regionalen Pool<br />
Zuschlag in % auf <strong>die</strong> Stundenzahl<br />
bis 5 <strong>Pflege</strong>kräfte 10 %<br />
<strong>über</strong> 5 bis10 <strong>Pflege</strong>kräfte 20 %<br />
<strong>über</strong> 10 bis 15 <strong>Pflege</strong>kräfte 30 %<br />
<strong>über</strong> 15 <strong>Pflege</strong>kräfte 40 %<br />
Die för<strong>der</strong>bare Stundenzahl wird mit dem Faktor 39 multipliziert und ergibt den<br />
Geldwert <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöhe.<br />
4.3.3.4 Dienstfahrzeuge (Auto)<br />
Um eine bestmögliche Mobilität <strong>zu</strong> erreichen werden <strong>die</strong> Krankenpflegevereine bei<br />
<strong>der</strong> Anschaffung von Dienstfahrzeugen unterstützt. Der Beitrag für den Ankauf eines<br />
Neuwagens beträgt € 4.000,00.<br />
4.3.3.5 Investitionen<br />
Für den Neuerwerb, Aus- und Umbau von Räumlichkeiten <strong>der</strong> Krankenpflegevereine<br />
werden Beiträge gewährt. Vorausset<strong>zu</strong>ng für <strong>die</strong> Gewährung <strong>die</strong>ses Beitrages ist, dass<br />
sich <strong>der</strong> Krankenpflegeverein sowie <strong>die</strong> Standortgemeinde <strong>zu</strong> gleichen Teilen an den<br />
Gesamtkosten beteiligen (Drittel-Lösung).<br />
Als Gesamtkosten gelten Kosten, <strong>die</strong> um eventuelle Preis- und Zahlungsnachlässe<br />
sowie um mögliche Steuervorteile (zB Vorsteuerab<strong>zu</strong>gsberechtigung) verringert<br />
wurden.<br />
144 145<br />
5. Antragstellung<br />
Die Antragstellung <strong>zu</strong>r För<strong>der</strong>ung hat in schriftlicher Form <strong>zu</strong> erfolgen. Die für <strong>die</strong><br />
Antragstellung notwendigen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Originalrechnungen<br />
und Zahlungsbestätigungen, Bilanzen, Kosten/Nutzenanalyse, <strong>Bericht</strong>e,<br />
Zusammenstellung <strong>der</strong> Daten, etc) sind dem Antrag bei<strong>zu</strong>legen. Der För<strong>der</strong>ungswerber<br />
ist verpflichtet, im För<strong>der</strong>ungsansuchen vollständige Angaben <strong>über</strong> beabsichtigte,<br />
laufende o<strong>der</strong> erledigte För<strong>der</strong>ungsansuchen <strong>zu</strong>m gleichen Vorhaben bei an<strong>der</strong>en<br />
Rechtsträgern o<strong>der</strong> Dienststellen <strong>zu</strong> machen.<br />
6. För<strong>der</strong>ungs<strong>zu</strong>sage<br />
Die Zusage <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung erfolgt schriftlich und kann weitere Bedingungen und Auflagen<br />
erhalten.<br />
In <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungs<strong>zu</strong>sage ist aus<strong>zu</strong>bedingen, dass<br />
a) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber den Organen des Sozialfonds sowie den Organen des<br />
Landes Überprüfungen des För<strong>der</strong>ungsvorhabens durch Einsicht in <strong>die</strong> betreffenden<br />
Bücher, Belege und Unterlagen und durch Besichtigungen an Ort und<br />
Stelle <strong>zu</strong> gestatten und <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte <strong>zu</strong> erteilen hat,<br />
b) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Gewährung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>zu</strong>ständigen Abteilung<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> Ausführung des Vorhabens <strong>zu</strong> berichten sowie den schriftlichen Verwendungsnachweis<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung mit Originalrechnungen samt den Originalzahlungsnachweisen<br />
und einen Gesamtfinanzierungsnachweis <strong>über</strong> das geför<strong>der</strong>te<br />
Vorhaben <strong>zu</strong> <strong>über</strong>mitteln hat,<br />
c) <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber künftige För<strong>der</strong>ungsansuchen <strong>zu</strong>m gleichen Vorhaben bei<br />
an<strong>der</strong>en Rechtsträgern o<strong>der</strong> Dienststellen <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Gewährung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>zu</strong>ständigen Abteilung gleichzeitig mit <strong>der</strong> Antragstellung mit<strong>zu</strong>teilen hat,<br />
d) <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ungs<strong>zu</strong>sage ihre Wirksamkeit verliert und Geld<strong>zu</strong>wendungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>zahlen<br />
o<strong>der</strong> sonst gewährte För<strong>der</strong>ungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>erstatten sind, wenn<br />
1. <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung auf Grund unrichtiger o<strong>der</strong> unvollständiger Angaben des För<strong>der</strong>ungswerbers<br />
erlangt wurde, o<strong>der</strong><br />
2. <strong>die</strong> geför<strong>der</strong>te Leistung aus Verschulden des För<strong>der</strong>ungswerbers nicht o<strong>der</strong><br />
nicht rechtzeitig ausgeführt wurde o<strong>der</strong> ausgeführt wird, o<strong>der</strong><br />
3. <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung widmungswidrig verwendet wird, o<strong>der</strong><br />
4. Überprüfungen durch Organe des Sozialfonds bzw des Landes verweigert o<strong>der</strong><br />
behin<strong>der</strong>t werden, o<strong>der</strong><br />
5. <strong>über</strong> das Vermögen des För<strong>der</strong>ungswerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw<br />
mangels Deckung abgewiesen wurde, o<strong>der</strong><br />
6. <strong>die</strong> vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen aus Verschulden des För<strong>der</strong>ungswerbers<br />
nicht erfüllt werden.<br />
Weiters wird <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswerber darauf hingewiesen, dass<br />
a) Geld<strong>zu</strong>wendungen, <strong>die</strong> gemäß lit d <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>zahlen sind, vom Tage <strong>der</strong> Auszahlung<br />
an bis <strong>zu</strong>r gänzlichen Rückzahlung mindestens mit dem für <strong>die</strong>sen Zeitraum