Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg
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§ 4<br />
A u s m a ß d e r F ö r d e r u n g<br />
1) Die För<strong>der</strong>ung darf nur nach Maßgabe <strong>der</strong> im Voranschlag des Sozialfonds<br />
bereitgestellten Mittel erfolgen und muss im Einklang mit <strong>der</strong> Widmung <strong>der</strong><br />
betreffenden Voranschlagsstelle stehen.<br />
2) Der Einsatz <strong>der</strong> Sozialfondsmittel nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Sparsamkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein.<br />
3) Die För<strong>der</strong>ung des Sozialfonds erfolgt grundsätzlich im Rahmen <strong>der</strong><br />
Privatrechtsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>ung kann aus <strong>die</strong>ser<br />
Richtlinie nicht abgeleitet werden.<br />
§ 5<br />
F ö r d e r u n g s e m p f ä n g e r<br />
1) Private Organisationen sowie Gemeinden, <strong>die</strong> mobile Hilfs<strong>die</strong>nste anbieten.<br />
2) Die ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste, insbeson<strong>der</strong>e für <strong>die</strong> in § 6, Abs 3 genannten<br />
Aufgaben.<br />
§ 6<br />
A n s u c h e n<br />
1) För<strong>der</strong>ungen dürfen nur auf Grund schriftlicher Ansuchen gewährt werden.<br />
2) Der Antrag ist an <strong>die</strong> ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste (Geschäftsstelle in Feldkirch) mit<br />
folgenden Beilagen ein<strong>zu</strong>reichen:<br />
a) Vorlage eines „Unternehmenskonzeptes“: Dieses hat Aussagen <strong>zu</strong> enthalten<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> Rechtsform, <strong>die</strong> Zielgruppen, das Leistungsangebot, <strong>die</strong><br />
Aufbauorganisation (zB <strong>die</strong> Einbindung in das gemeindliche <strong>Pflege</strong>- und<br />
Sozialnetz, Personal, Sachaufwand, etc) sowie <strong>die</strong> Ablauforganisation<br />
b) Vorlage eines Voranschlages und einer Jahresrechnung sowie eines Leistungs-<br />
und Tätigkeitsberichtes nach landesweit einheitlichen, vergleichbaren Kriterien<br />
(wird erfüllt durch Anwendung <strong>der</strong> entsprechenden Empfehlungen <strong>der</strong><br />
ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste).<br />
3) Die ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste wertet <strong>die</strong> Anträge aus und reicht eine<br />
Zusammenstellung bei <strong>der</strong> <strong>zu</strong>ständigen Abteilung beim Amt <strong>der</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Landesregierung mit folgen<strong>der</strong> Bestätigung ein:<br />
„Die Ursprungsunterlagen <strong>der</strong> Mobilen Hilfs<strong>die</strong>nste stimmen mit <strong>der</strong><br />
Zusammenstellung <strong>der</strong> ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste <strong>über</strong>ein. Eine Bestätigung <strong>der</strong><br />
Einbindung in das soziale Netz <strong>der</strong> Gemeinde liegt vor.“<br />
130 131<br />
1) Grundför<strong>der</strong>ung:<br />
§ 7<br />
F ö r d e r u n g s h ö h e<br />
Für jede Leistungsstunde des vorangegangenen Jahres können maximal € 4,10 als<br />
Organisations- und Strukturkosten anerkannt werden. Die Grundför<strong>der</strong>ung beträgt 60%<br />
<strong>der</strong> anerkannten Organisations- und Strukturkosten gemäß dem Rechnungsabschluss<br />
des vorangegangenen Jahres.<br />
Als Organisations- und Strukturkosten gelten<br />
a) Personalkosten (Lohnkosten, DG-Beiträge und Abfertigungsrücklagen für<br />
Einsatzleitungen, Personenversicherungen wie Unfall- und Haftpflicht,<br />
Kilometergel<strong>der</strong> und Reisespesen, Gemeinschaftspflege)<br />
b) Sachkosten (Miete, Betriebskosten, Instandhaltung, Reinigung, Auto, Werbung<br />
und Öffentlichkeitsarbeit, Drucksachen, Büromaterial, Telefon, Porto,<br />
Sonstiges wie Sachversicherungen, Bankspesen)<br />
c) Rücklagen <strong>zu</strong>r Kapitalbildung und Liquiditätssicherung (maximal € 1.000,00).<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Personalkosten muss mindestens 50 % <strong>der</strong> Organisations- und<br />
Strukturkosten (a und b) betragen. Wenn <strong>die</strong> Sachkosten <strong>die</strong> Personalkosten<br />
<strong>über</strong>steigen, werden sie entsprechend gekürzt.<br />
2) Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ungen:<br />
a) Schulungen und Weiterbildungen für HelferInnen, Einsatzleitung und<br />
Funktionäre:<br />
Die För<strong>der</strong>ung erfolgt jährlich an <strong>die</strong> ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste <strong>zu</strong>r<br />
Verwaltung und Weitergabe an <strong>die</strong> einzelnen Mobilen Hilfs<strong>die</strong>nste nach<br />
tatsächlich durchgeführten Schulungen. Als För<strong>der</strong>ungs-Höchstbetrag werden €<br />
0,20 je landesweit geleisteter Einsatzstunde des vorangegangenen Jahres<br />
gewährt.<br />
b) Investitionen für neue Räumlichkeiten und Büroeinrichtungen:<br />
Für den Neuerwerb, Aus- und Umbau von Räumlichkeiten <strong>der</strong> Mobilen<br />
Hilfs<strong>die</strong>nste können Beiträge gewährt werden.<br />
c) För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Dienstgeberbeiträge für Selbstversicherung im freien<br />
Dienstvertrag:<br />
Die Dienstgeberbeiträge werden <strong>zu</strong> 60 % geför<strong>der</strong>t.<br />
d) Tagesbetreuung:<br />
Die Klientenstunden können in <strong>die</strong> Jahres-Summe <strong>der</strong> Leistungsstunden<br />
eingerechnet werden.<br />
e) Krankengeld für Freie Dienstnehmer <strong>über</strong> <strong>der</strong> Geringfügigkeitsgrenze:<br />
Kranken<strong>zu</strong>satzversicherung mit Selbstbehalt