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Unterstützung der Pflege zu Hause - Bericht über die - Vorarlberg

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§ 4<br />

A u s m a ß d e r F ö r d e r u n g<br />

1) Die För<strong>der</strong>ung darf nur nach Maßgabe <strong>der</strong> im Voranschlag des Sozialfonds<br />

bereitgestellten Mittel erfolgen und muss im Einklang mit <strong>der</strong> Widmung <strong>der</strong><br />

betreffenden Voranschlagsstelle stehen.<br />

2) Der Einsatz <strong>der</strong> Sozialfondsmittel nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Sparsamkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein.<br />

3) Die För<strong>der</strong>ung des Sozialfonds erfolgt grundsätzlich im Rahmen <strong>der</strong><br />

Privatrechtsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>ung kann aus <strong>die</strong>ser<br />

Richtlinie nicht abgeleitet werden.<br />

§ 5<br />

F ö r d e r u n g s e m p f ä n g e r<br />

1) Private Organisationen sowie Gemeinden, <strong>die</strong> mobile Hilfs<strong>die</strong>nste anbieten.<br />

2) Die ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste, insbeson<strong>der</strong>e für <strong>die</strong> in § 6, Abs 3 genannten<br />

Aufgaben.<br />

§ 6<br />

A n s u c h e n<br />

1) För<strong>der</strong>ungen dürfen nur auf Grund schriftlicher Ansuchen gewährt werden.<br />

2) Der Antrag ist an <strong>die</strong> ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste (Geschäftsstelle in Feldkirch) mit<br />

folgenden Beilagen ein<strong>zu</strong>reichen:<br />

a) Vorlage eines „Unternehmenskonzeptes“: Dieses hat Aussagen <strong>zu</strong> enthalten<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Rechtsform, <strong>die</strong> Zielgruppen, das Leistungsangebot, <strong>die</strong><br />

Aufbauorganisation (zB <strong>die</strong> Einbindung in das gemeindliche <strong>Pflege</strong>- und<br />

Sozialnetz, Personal, Sachaufwand, etc) sowie <strong>die</strong> Ablauforganisation<br />

b) Vorlage eines Voranschlages und einer Jahresrechnung sowie eines Leistungs-<br />

und Tätigkeitsberichtes nach landesweit einheitlichen, vergleichbaren Kriterien<br />

(wird erfüllt durch Anwendung <strong>der</strong> entsprechenden Empfehlungen <strong>der</strong><br />

ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste).<br />

3) Die ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste wertet <strong>die</strong> Anträge aus und reicht eine<br />

Zusammenstellung bei <strong>der</strong> <strong>zu</strong>ständigen Abteilung beim Amt <strong>der</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung mit folgen<strong>der</strong> Bestätigung ein:<br />

„Die Ursprungsunterlagen <strong>der</strong> Mobilen Hilfs<strong>die</strong>nste stimmen mit <strong>der</strong><br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste <strong>über</strong>ein. Eine Bestätigung <strong>der</strong><br />

Einbindung in das soziale Netz <strong>der</strong> Gemeinde liegt vor.“<br />

130 131<br />

1) Grundför<strong>der</strong>ung:<br />

§ 7<br />

F ö r d e r u n g s h ö h e<br />

Für jede Leistungsstunde des vorangegangenen Jahres können maximal € 4,10 als<br />

Organisations- und Strukturkosten anerkannt werden. Die Grundför<strong>der</strong>ung beträgt 60%<br />

<strong>der</strong> anerkannten Organisations- und Strukturkosten gemäß dem Rechnungsabschluss<br />

des vorangegangenen Jahres.<br />

Als Organisations- und Strukturkosten gelten<br />

a) Personalkosten (Lohnkosten, DG-Beiträge und Abfertigungsrücklagen für<br />

Einsatzleitungen, Personenversicherungen wie Unfall- und Haftpflicht,<br />

Kilometergel<strong>der</strong> und Reisespesen, Gemeinschaftspflege)<br />

b) Sachkosten (Miete, Betriebskosten, Instandhaltung, Reinigung, Auto, Werbung<br />

und Öffentlichkeitsarbeit, Drucksachen, Büromaterial, Telefon, Porto,<br />

Sonstiges wie Sachversicherungen, Bankspesen)<br />

c) Rücklagen <strong>zu</strong>r Kapitalbildung und Liquiditätssicherung (maximal € 1.000,00).<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Personalkosten muss mindestens 50 % <strong>der</strong> Organisations- und<br />

Strukturkosten (a und b) betragen. Wenn <strong>die</strong> Sachkosten <strong>die</strong> Personalkosten<br />

<strong>über</strong>steigen, werden sie entsprechend gekürzt.<br />

2) Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ungen:<br />

a) Schulungen und Weiterbildungen für HelferInnen, Einsatzleitung und<br />

Funktionäre:<br />

Die För<strong>der</strong>ung erfolgt jährlich an <strong>die</strong> ARGE Mobile Hilfs<strong>die</strong>nste <strong>zu</strong>r<br />

Verwaltung und Weitergabe an <strong>die</strong> einzelnen Mobilen Hilfs<strong>die</strong>nste nach<br />

tatsächlich durchgeführten Schulungen. Als För<strong>der</strong>ungs-Höchstbetrag werden €<br />

0,20 je landesweit geleisteter Einsatzstunde des vorangegangenen Jahres<br />

gewährt.<br />

b) Investitionen für neue Räumlichkeiten und Büroeinrichtungen:<br />

Für den Neuerwerb, Aus- und Umbau von Räumlichkeiten <strong>der</strong> Mobilen<br />

Hilfs<strong>die</strong>nste können Beiträge gewährt werden.<br />

c) För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Dienstgeberbeiträge für Selbstversicherung im freien<br />

Dienstvertrag:<br />

Die Dienstgeberbeiträge werden <strong>zu</strong> 60 % geför<strong>der</strong>t.<br />

d) Tagesbetreuung:<br />

Die Klientenstunden können in <strong>die</strong> Jahres-Summe <strong>der</strong> Leistungsstunden<br />

eingerechnet werden.<br />

e) Krankengeld für Freie Dienstnehmer <strong>über</strong> <strong>der</strong> Geringfügigkeitsgrenze:<br />

Kranken<strong>zu</strong>satzversicherung mit Selbstbehalt

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