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KAV MAGAZIN - AUSGABE 2/2019

In der aktuellen Ausgabe unseres KAV Magazins informieren wir Sie unter anderem über die KAVCAREERDAYS und die KAV Juniormitgliedschaft. Zudem können Sie in der Revue zum 12. Kölner Anwaltstag und der Ordentlichen Mitgliederversammlung alle Details des 08. Mai 2019 noch einmal nachlesen. Zudem informieren wir Sie über unsere bevorstehenden Fortbildungsveranstaltungen und unsere Ausschüsse und Arbeitskreise informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten in den jeweiligen Rechtsgebieten. In der Rubrik KAVRECHTPERSÖNLICH standen uns für diese Ausgabe Herr Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln und Herr Kollege Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. als Interviewpartner zur Verfügung. Mit JURTOUR gehen wir wieder auf Reisen und stellen Ihnen die Metropole des Orients, Dubai vor. Auch diesmal haben Sie wieder Gelegenheit einen Aufenthalt vor Ort zu gewinnen. Diesmal im Steigenberger Hotel Business Bay, Dubai. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude mit dieser Ausgabe.

In der aktuellen Ausgabe unseres KAV Magazins informieren wir Sie unter anderem über die KAVCAREERDAYS und die KAV Juniormitgliedschaft. Zudem können Sie in der Revue zum 12. Kölner Anwaltstag und der Ordentlichen Mitgliederversammlung alle Details des 08. Mai 2019 noch einmal nachlesen. Zudem informieren wir Sie über unsere bevorstehenden Fortbildungsveranstaltungen und unsere Ausschüsse und Arbeitskreise informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten in den jeweiligen Rechtsgebieten. In der Rubrik KAVRECHTPERSÖNLICH standen uns für diese Ausgabe Herr Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln und Herr Kollege Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. als Interviewpartner zur Verfügung. Mit JURTOUR gehen wir wieder auf Reisen und stellen Ihnen die Metropole des Orients, Dubai vor. Auch diesmal haben Sie wieder Gelegenheit einen Aufenthalt vor Ort zu gewinnen. Diesmal im Steigenberger Hotel Business Bay, Dubai. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude mit dieser Ausgabe.

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Editorial |<br />

5<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

unser 12. Kölner Anwaltstag im Mai <strong>2019</strong><br />

war ein voller Erfolg. Mit 22 Ausstellern auf<br />

der EXPO<strong>KAV</strong>, 13 bestens besuchten Fachvorträgen<br />

und einem erneuten Besucherrekord<br />

können wir auf eine Veranstaltung<br />

zurückblicken, die in Deutschland ihresgleichen<br />

sucht. Zu der sich anschließenden<br />

Mitgliederversammlung konnten wir<br />

auch dieses Jahr nicht nur viele Mitglieder<br />

unseres Vereins begrüßen, sondern auch<br />

zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Justiz,<br />

Rechtsanwaltskammer und befreundeten<br />

Vereinen. Dass nicht nur die Justiz, durch<br />

Herrn Generalstaatsanwalt Harden, und<br />

der DAV, durch seinen Vizepräsidenten<br />

Herrn Kollegen Schafhausen, ein Grußwort<br />

gesprochen haben, sondern insbesondere<br />

Herr Justizminister Biesenbach und Frau<br />

Oberbürgermeisterin Reker an unserer Mitgliederversammlung<br />

teilgenommen und<br />

gleichfalls ein Grußwort an uns gerichtet<br />

haben, ist nicht nur eine große Anerkennung<br />

unseres Vereins und seiner Arbeit,<br />

sondern zeigt, dass der Kölner Anwaltverein<br />

in Nordrhein-Westfalen und in Köln,<br />

aber auch in Berlin wahrgenommen wird.<br />

Einen ausführlichen Bericht zum 12. Kölner<br />

Anwaltstag und zu unserer Mitgliederversammlung<br />

finden Sie auf Seite acht dieses<br />

Magazins.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn<br />

es auf die Urlaubszeit zugeht und wir uns<br />

eigentlich auf entspannte Tage freuen<br />

sollten, hat mich etwas nachdenklich gemacht.<br />

Aktuell habe ich einen Beitrag vom<br />

15.04.<strong>2019</strong> in der LTO gelesen, dessen Inhalt<br />

darauf schließen ließ, dass es politische<br />

Bestrebungen gibt, unseren Berufsstand<br />

weiter in seiner Arbeit zu belasten und<br />

diese zu erschweren. Die Anwaltschaft ist<br />

als Organ der Rechtspflege einer der wesentlichen<br />

Pfeiler unseres Rechtsstaats und<br />

der einzige Garant hierfür aufseiten der<br />

Bürgerinnen und Bürger. Die Anwaltschaft<br />

diente und dient dabei schon immer auch<br />

dem Schutz der Verbraucher – auch wenn<br />

das damals noch nicht so hieß.<br />

Um diese Aufgaben zu erfüllen, gibt es das<br />

System aus RVG und Berufsrecht einerseits<br />

sowie den einzelnen Verfahrensordnungen<br />

mit ihren Regelungen zur Kostentragungspflicht<br />

andererseits. Damit bleibt unsere<br />

Dienstleistung für die Bürgerinnen und<br />

Bürger berechenbar und von gleichbleibender<br />

Qualität. Es führt zu einer Quersubventionierung<br />

und von geringen bis hin zu<br />

hohen Streitwerten können die Bürgerinnen<br />

und Bürger mit einer gleichbleibend<br />

hochwertigen Rechtsvertretung rechnen,<br />

die frei davon ist, dass die Anwaltschaft<br />

z. B. überlegen muss, welchen Prozentsatz<br />

eines Erfolgshonorars sie bekommen will.<br />

Nun gibt es – wieder einmal – Bestrebungen,<br />

zum einen das Erfolgshonorar zu erlauben<br />

und zum anderen die Möglichkeit zu eröffnen,<br />

dass Anwälte für die Vermittlung eines<br />

Mandats bezahlen.<br />

Wie soll ich mir das vorstellen? Werden<br />

wir demnächst Kunden einer Vermittlungsplattform,<br />

bei der derjenige Rechtsanwalt<br />

oder diejenige Rechtsanwältin die besten<br />

(lukrativsten) Mandate bekommt, der/die<br />

dieser Plattform am meisten bezahlt? Oder<br />

soll es Mandatemakler geben, die zwischen<br />

Anwalt und Mandant vermitteln und die<br />

von der Anwaltschaft bezahlt werden? Und<br />

sollen wir uns in gerichtlichen Verfahren<br />

demnächst beim Preis Konkurrenz machen,<br />

wer das geringste Erfolgshonorar kassiert?<br />

Soll das auch im Strafrecht, Sozialrecht<br />

und öffentlichem Recht gelten? Und was<br />

ist mit den kleinen Forderungen. Wie viel<br />

Erfolgshonorar kann ich denn dann bei<br />

der Rückforderung einer Mietkaution von<br />

1.200,00 Euro verlangen?<br />

Natürlich muss man immer über Neuerungen<br />

nachdenken. Hier aber wird an<br />

den Eckpfeilern unseres Berufsstandes und<br />

der in Deutschland hervorragend funktionierenden<br />

Rechtsberatung durch Anwälte<br />

gerüttelt. Man kann nicht allen Ernstes<br />

davon ausgehen, dass eine weitergehende<br />

marktwirtschaftliche Öffnung der Rechtsberatung<br />

diese verbessern wird. Das<br />

Gegenteil wird der Fall sein. Der Kampf um<br />

Mandate über den Preis dient den Rechtsratsuchenden<br />

nicht. Das Gegenteil ist der<br />

Fall. Die Bürgerinnen und Bürger werden<br />

bei einer Umsetzung solcher Vorhaben auf<br />

der Strecke bleiben.<br />

Hiergegen wird der Kölner Anwaltverein<br />

das in seiner Macht stehende tun.<br />

Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen schöne<br />

Ferien, die von solchen Gedanken unbelastet<br />

sein sollten. Erholen Sie sich gut,<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender

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