06.12.2019 Aufrufe

SIMACEK Magazin CHECK

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

# gewerbeimmobilien

(VER)MIETER

IM RECHT

Viele Gewerbeimmobilien werden aus Kostengründen nicht gekauft,

sondern gemietet. Immer wieder kommt es dabei zu Streitigkeiten darüber,

ob eine notwendige Reparatur der Vermieter oder der Mieter zahlen muss.

Von THOMAS LANGER

Wenn ein Jungunternehmer eine zündende Geschäftsidee

hat, ist es in vielen Fällen sinnvoll,

eine Gewerbeimmobilie zu mieten. Denn er

kann meist schwer abschätzen, wie sich seine gewerbliche

Tätigkeit entwickelt. Für das Mieten und Herrichten

der geeigneten Räumlichkeiten muss in der Regel weniger

investiert werden als beim Kauf. Die Immobilie kann

auch, wenn sich der erhoffte wirtschaftliche Erfolg nicht

einstellt, relativ rasch wieder zurückgegeben werden. Allerdings

sind auch beim Mieten einer Gewerbeimmobilie

einige Aspekte zu beachten.

Zuständigkeit des Mietrechtsgesetzes

Für Gewerbeimmobilien kommt, anders als bei Privatwohnungen,

nur unter bestimmten Voraussetzungen das

Mietrechtsgesetz (MRG) zur Anwendung: Dem Vollanwendungsbereich

des MRG unterliegen Geschäftsräumlichkeiten

in mit öffentlichen Fördermitteln gebauten Gebäuden

sowie Geschäftsräumlichkeiten im Wohnungseigentum,

die nach 1945 errichtet wurden. Unter Vollanwendungsbereich

ist zu verstehen, dass der Mietzins den gesetzlich

vorgeschriebenen aktuellen Richtwerten entsprechen muss

(= Angemessenheit). Die Betriebskosten setzen sich aus

Adobe Stock

84 CHECK 2/2019

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!