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# gewerbeimmobilien
(VER)MIETER
IM RECHT
Viele Gewerbeimmobilien werden aus Kostengründen nicht gekauft,
sondern gemietet. Immer wieder kommt es dabei zu Streitigkeiten darüber,
ob eine notwendige Reparatur der Vermieter oder der Mieter zahlen muss.
Von THOMAS LANGER
Wenn ein Jungunternehmer eine zündende Geschäftsidee
hat, ist es in vielen Fällen sinnvoll,
eine Gewerbeimmobilie zu mieten. Denn er
kann meist schwer abschätzen, wie sich seine gewerbliche
Tätigkeit entwickelt. Für das Mieten und Herrichten
der geeigneten Räumlichkeiten muss in der Regel weniger
investiert werden als beim Kauf. Die Immobilie kann
auch, wenn sich der erhoffte wirtschaftliche Erfolg nicht
einstellt, relativ rasch wieder zurückgegeben werden. Allerdings
sind auch beim Mieten einer Gewerbeimmobilie
einige Aspekte zu beachten.
Zuständigkeit des Mietrechtsgesetzes
Für Gewerbeimmobilien kommt, anders als bei Privatwohnungen,
nur unter bestimmten Voraussetzungen das
Mietrechtsgesetz (MRG) zur Anwendung: Dem Vollanwendungsbereich
des MRG unterliegen Geschäftsräumlichkeiten
in mit öffentlichen Fördermitteln gebauten Gebäuden
sowie Geschäftsräumlichkeiten im Wohnungseigentum,
die nach 1945 errichtet wurden. Unter Vollanwendungsbereich
ist zu verstehen, dass der Mietzins den gesetzlich
vorgeschriebenen aktuellen Richtwerten entsprechen muss
(= Angemessenheit). Die Betriebskosten setzen sich aus
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84 CHECK 2/2019