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Der Mittelstand. Das Unternehmermagazin - 02/2020 | April / Mai 2020 - Bedrohter Handel

Schwerpunkt: Außenwirtschaft

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DER MITTELSTAND. 2 | 2<strong>02</strong>0<br />

DEUTSCHLAND<br />

23<br />

Lottoannahmestelle im Karstadt Magdeburg: Inhaber Stephan Papenbreer<br />

und Mitarbeiterin Sigrid Kley.<br />

Bonpflicht und die Erfahrungen<br />

aus der Praxis<br />

Foto: © Peter Martini<br />

clebarem Thermopapier. Dieses Papier enthält zusätzlich oft den<br />

hochgiftigen Stoff Bisphenol-A und sollte daher nicht mit Lebensmitteln<br />

in Kontakt kommen. Hingegen kritisiert Reinhard Houben,<br />

wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, die fehlende<br />

Digitalisierung und das Ansteigen der „Zettelwirtschaft“.<br />

Unternehmen sind empört<br />

Kleine und mittlere Unternehmen sind durch die starke Zusatzbelastung<br />

besonders betroffen. <strong>Der</strong> hohe Verbrauch von Papier und der<br />

Zusatzaufwand der Beschäftigten ist besonders für Kleinstbeträge<br />

unverhältnismäßig belastend. Daher sieht der BVMW es als notwendig<br />

an, dass der Gesetzgeber den Unternehmen wieder mehr<br />

Vertrauen entgegenbringt und diese von der unsinnigen Belastung<br />

befreit. <strong>Der</strong> kürzlich eingebrachte Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister<br />

Altmaier, Geschäfte des täglichen Lebens, die einen Wert<br />

von zehn Euro nicht übersteigen, von der Bonpflicht auszunehmen,<br />

ist daher zu begrüßen. <strong>Der</strong> Bürokratieaufwand ist besonders für diese<br />

Kleinstbeträge nicht tragbar, insbesondere da der <strong>Mittelstand</strong><br />

schon lange einen Abbau des unnötigen Dokumentierens von Geschäftsvorgängen<br />

fordert. Durch den weiteren Ausbau der Digitalisierung<br />

setzen sich in der Zukunft hoffentlich auch alternative Quittierungssysteme<br />

durch, welche die physische Abrechnung zeitnah<br />

ersetzen können. Dies wäre eine erhebliche Erleichterung – sowohl<br />

für die Unternehmen, die Kunden als auch für die Umwelt.<br />

Zusammen mit meiner Frau betreibe ich einen Kiosk mit Lottoannahmestelle<br />

im Karstadt Kaufhaus in Magdeburg. Geöffnet hat der Kiosk<br />

Montag bis Samstag jeweils zehn Stunden. Zu Spitzenzeiten werden pro<br />

Stunde bis zu 70 Kunden bedient. <strong>Das</strong> preiswerteste Produkt, eine Zeitschrift,<br />

kostet 69 Cent. Für jeden einzelnen Kunden sind wir verpflichtet,<br />

einen Kassenbon auszugeben. So die Gesetzeslage. Hochgerechnet<br />

müssten in der Verkaufsstelle im Monat 12.000 Belege gedruckt werden.<br />

Doch nur drei Prozent der Kunden wollen einen Bon. Für uns kommen<br />

noch weitere Aspekte hinzu: Die Kasse registriert jede Einnahme und<br />

jede Ausgabe, zudem entstehen Kosten für das Spezialpapier der<br />

Bonrollen und schlussendlich die Entsorgung als Sondermüll. Wozu<br />

also, frage ich mich, muss dieser zweite Nachweis sein? Es ist alles<br />

bereits registriert, kann jederzeit ausgelesen werden und ist vor allem<br />

für die Lottoannahme fälschungssicher. Mein Vorschlag: Erst ab einem<br />

Mindestumsatz von zehn Euro sollte es eine Bonpflicht geben.<br />

Stephan Papenbreer<br />

Inhaber Lotto im Karstadt Magdeburg<br />

BVMW-Mitglied<br />

Amelie Heindl<br />

BVMW Referentin für Arbeit, Soziales<br />

und Gesundheit<br />

amelie.heindl@bvmw.de

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