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Der Mittelstand. Das Unternehmermagazin - 02/2020 | April / Mai 2020 - Bedrohter Handel

Schwerpunkt: Außenwirtschaft

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38 SCHWERPUNKT<br />

DER MITTELSTAND. 2 | 2<strong>02</strong>0<br />

Teuer und aufwendig –<br />

das neue EU-Lieferkettengesetz<br />

für Rohstoffe<br />

Die Europäische Union wird ein einheitliches System für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten<br />

in der Lieferkette einführen. Dies betrifft Rohstoffe wie Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und<br />

Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Ziel dieses Systems ist es, der Finanzierung<br />

bewaffneter Gruppen durch den Mineralienabbau und Mineralienhandel in diesen Regionen<br />

entgegenzuwirken. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das Gesetz zusätzliche Kosten.<br />

<strong>Das</strong> Ziel der verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien<br />

soll von mittelständischen Unternehmen, die in dieser Lieferkette<br />

tätig sind, unterstützt werden. Ungeachtet der Bedeutung<br />

dieses Zieles gilt es dennoch darauf zu achten, dass das<br />

Umsetzungsgesetz der Verordnung der Europäischen Union den<br />

<strong>Mittelstand</strong> nicht unnötig belastet.<br />

Kontrolle globaler Lieferketten nicht zulasten der KMU<br />

Bereits im EU-Gesetzgebungsverfahren wurde auf die schwierige<br />

Kontrolle von langen und komplexen Lieferketten eingegangen. Globale<br />

Lieferketten der weltweiten deutschen Metall- und Elektroindustrie<br />

bestehen im Normalfall aus mindestens 15 Zulieferern. Eine<br />

vollständige Überwachung der gesamten Lieferkette mit zahlreichen<br />

Vorlieferanten ist, wenn überhaupt, nur unter hohen Kosten zu erreichen.<br />

Dies ist wenig mittelstandsfreundlich.<br />

Deutsche Unternehmen müssen laut Durchsetzungsgesetz der<br />

EU-Verordnung außerdem die strafrechtlich bewehrte Verantwortung<br />

für Zulieferungen aus den Ursprungsländern übernehmen. Dies<br />

wird bei vielen deutschen Unternehmen, insbesondere bei KMU, zu<br />

Überforderung führen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive bedeutet<br />

dies zudem eine nicht gestattete Veränderung der strafrechtlichen<br />

Kausalitätsregeln für Täterschaft und Verschulden. Es besteht<br />

die Gefahr einer Überbürdung von strafrechtlicher Haftung deutscher<br />

Unternehmen für das Verhalten Dritter im Ausland.<br />

Foto: © Alexey Dozmorov von www.istockphoto.com

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