Der Mittelstand. Das Unternehmermagazin - 02/2020 | April / Mai 2020 - Bedrohter Handel
Schwerpunkt: Außenwirtschaft
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38 SCHWERPUNKT<br />
DER MITTELSTAND. 2 | 2<strong>02</strong>0<br />
Teuer und aufwendig –<br />
das neue EU-Lieferkettengesetz<br />
für Rohstoffe<br />
Die Europäische Union wird ein einheitliches System für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten<br />
in der Lieferkette einführen. Dies betrifft Rohstoffe wie Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und<br />
Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Ziel dieses Systems ist es, der Finanzierung<br />
bewaffneter Gruppen durch den Mineralienabbau und Mineralienhandel in diesen Regionen<br />
entgegenzuwirken. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das Gesetz zusätzliche Kosten.<br />
<strong>Das</strong> Ziel der verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien<br />
soll von mittelständischen Unternehmen, die in dieser Lieferkette<br />
tätig sind, unterstützt werden. Ungeachtet der Bedeutung<br />
dieses Zieles gilt es dennoch darauf zu achten, dass das<br />
Umsetzungsgesetz der Verordnung der Europäischen Union den<br />
<strong>Mittelstand</strong> nicht unnötig belastet.<br />
Kontrolle globaler Lieferketten nicht zulasten der KMU<br />
Bereits im EU-Gesetzgebungsverfahren wurde auf die schwierige<br />
Kontrolle von langen und komplexen Lieferketten eingegangen. Globale<br />
Lieferketten der weltweiten deutschen Metall- und Elektroindustrie<br />
bestehen im Normalfall aus mindestens 15 Zulieferern. Eine<br />
vollständige Überwachung der gesamten Lieferkette mit zahlreichen<br />
Vorlieferanten ist, wenn überhaupt, nur unter hohen Kosten zu erreichen.<br />
Dies ist wenig mittelstandsfreundlich.<br />
Deutsche Unternehmen müssen laut Durchsetzungsgesetz der<br />
EU-Verordnung außerdem die strafrechtlich bewehrte Verantwortung<br />
für Zulieferungen aus den Ursprungsländern übernehmen. Dies<br />
wird bei vielen deutschen Unternehmen, insbesondere bei KMU, zu<br />
Überforderung führen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive bedeutet<br />
dies zudem eine nicht gestattete Veränderung der strafrechtlichen<br />
Kausalitätsregeln für Täterschaft und Verschulden. Es besteht<br />
die Gefahr einer Überbürdung von strafrechtlicher Haftung deutscher<br />
Unternehmen für das Verhalten Dritter im Ausland.<br />
Foto: © Alexey Dozmorov von www.istockphoto.com