Menschen mit geistiger Behinderung und Borderline - Schönbrunn
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Pflege – Medizin – Psychiatrie – Hygiene<br />
Psychopharmaka<br />
für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Autismus –<br />
Muss, Kann oder Unsinn?<br />
Autismus wird in den aktuellen psychiatrischen Klassifikations-<br />
<strong>und</strong> Diagnostiksystemen (ICD-10 <strong>und</strong> DSM-IV) definiert als<br />
„tiefgreifende Entwicklungsstörung“. Er stellt für sich genommen<br />
keine Indikation für eine medikamentöse, psychopharmakologische<br />
Behandlung dar. Wenn dennoch viele <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />
autistischen Störungen <strong>mit</strong> Psychopharmaka behandelt werden,<br />
hat dies im Wesentlichen zwei Gründe:<br />
1. Neben der autistischen Störung können (zumindest in einer<br />
der Durchschnittsbevölkerung vergleichbaren Häufigkeit)<br />
weitere psychische (<strong>und</strong> gezielt psychopharmakologisch<br />
behandelbare) Störungen vorliegen.<br />
2. Autismus kann – nach ICD-10 / DSM-IV – <strong>mit</strong> Begleitsymptomen<br />
(Schlafstörungen, Essstörungen, Wutausbrüche, Ängstlichkeit,<br />
Zwänge, Aggressionen) einhergehen, für die etablierte<br />
psychopharmakologische Behandlungsmöglich keiten<br />
bestehen.<br />
Für psychische Störungen, die nach den Klassifikationssystemen<br />
ICD-10 <strong>und</strong> DSM-IV zu diagnostizieren sind (psychotische Störungen,<br />
Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen),<br />
bestehen Behandlungsleitlinien, die auch auf <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />
autistischen Störungen übertragbar sind.<br />
Für die aufgezeigten Begleitsymptome autistischer Störungen<br />
(die nicht den Kriterien einer „Störung“ im Sinne von ICD <strong>und</strong><br />
DSM entsprechen) sollten in erster Linie heilpädagogische,<br />
psycho- <strong>und</strong> milieutherapeutische Behandlungsansätze gewählt<br />
werden, die – wenn sie allein nicht zum gewünschten Erfolg<br />
führen – <strong>mit</strong> einer medikamentösen Behandlung kombiniert<br />
werden können. Im Rahmen der Fortbildung werden die in Frage<br />
kommenden Medikamentengruppen hinsichtlich ihrer erwünschten<br />
<strong>und</strong> unerwünschten Wirkungen vorgestellt <strong>und</strong> besprochen.<br />
Zu ihnen gehören Neuroleptika / Antipsychotika, Antidepressiva,<br />
Phasenprophylaktika / Stimmungsstabilisierer, Benzodiazepine<br />
<strong>und</strong> Stimulantien.<br />
40<br />
Diese Fortbildung kann auch als Baustein der Weiterbildung<br />
„<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Autismus verstehen <strong>und</strong> begleiten“ /<br />
3. Komorbidität (S. 26) genutzt werden.<br />
Termin Mittwoch, 22. September 2010, 9 bis 17 Uhr<br />
Ort Akademie <strong>Schönbrunn</strong>, Gut Häusern<br />
Verbindliche Kursgebühr E 90,–<br />
Kosten (für FWS-Mitarbeiter / innen E 80,–)<br />
zuzüglich Tagesverpflegung E 19,50 / Tag<br />
Dozent Prof. Dr. med. Matthias Dose<br />
Arzt für Psychiatrie, Psychotherapie, Ärztlicher<br />
Direktor des Isar-Amper-Klinikum, Klinik<br />
Taufkirchen, Mitglied des wissenschaftlichen<br />
Beirats von „Autismus Deutschland“, ambulante<br />
<strong>und</strong> stationäre Diagnostik <strong>und</strong> Therapie<br />
autistischer Störungen im Erwachsenenalter<br />
Zielgruppe Mitarbeiter / innen aus allen Bereichen, die<br />
<strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Autismus arbeiten, <strong>und</strong><br />
andere Interessierte<br />
Teilnehmerzahl maximal 25 Personen<br />
Kursnummer 102114<br />
Anmeldung bis 20. August 2010<br />
Wichtige Steuertipps!<br />
§ Ausbildungskosten, d. h. Aufwendungen für den<br />
§<br />
Erwerb von<br />
§<br />
Fortbildungskosten, d. h. Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer<br />
leistet, um seine Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten im ausgeübten<br />
Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten<br />
voll absetzbar.<br />
Kenntnissen, die als Gr<strong>und</strong>lage für einen noch nicht aus-<br />
geübten Beruf notwendig sind, können als Sonderausgaben<br />
im Kalenderjahr abgesetzt werden.