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Menschen mit geistiger Behinderung und Borderline - Schönbrunn

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Pflege – Medizin – Psychiatrie – Hygiene<br />

Psychopharmaka<br />

für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Autismus –<br />

Muss, Kann oder Unsinn?<br />

Autismus wird in den aktuellen psychiatrischen Klassifikations-<br />

<strong>und</strong> Diagnostiksystemen (ICD-10 <strong>und</strong> DSM-IV) definiert als<br />

„tiefgreifende Entwicklungsstörung“. Er stellt für sich genommen<br />

keine Indikation für eine medikamentöse, psychopharmakologische<br />

Behandlung dar. Wenn dennoch viele <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />

autistischen Störungen <strong>mit</strong> Psychopharmaka behandelt werden,<br />

hat dies im Wesentlichen zwei Gründe:<br />

1. Neben der autistischen Störung können (zumindest in einer<br />

der Durchschnittsbevölkerung vergleichbaren Häufigkeit)<br />

weitere psychische (<strong>und</strong> gezielt psychopharmakologisch<br />

behandelbare) Störungen vorliegen.<br />

2. Autismus kann – nach ICD-10 / DSM-IV – <strong>mit</strong> Begleitsymptomen<br />

(Schlafstörungen, Essstörungen, Wutausbrüche, Ängstlichkeit,<br />

Zwänge, Aggressionen) einhergehen, für die etablierte<br />

psychopharmakologische Behandlungsmöglich keiten<br />

bestehen.<br />

Für psychische Störungen, die nach den Klassifikationssystemen<br />

ICD-10 <strong>und</strong> DSM-IV zu diagnostizieren sind (psychotische Störungen,<br />

Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen),<br />

bestehen Behandlungsleitlinien, die auch auf <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />

autistischen Störungen übertragbar sind.<br />

Für die aufgezeigten Begleitsymptome autistischer Störungen<br />

(die nicht den Kriterien einer „Störung“ im Sinne von ICD <strong>und</strong><br />

DSM entsprechen) sollten in erster Linie heilpädagogische,<br />

psycho- <strong>und</strong> milieutherapeutische Behandlungsansätze gewählt<br />

werden, die – wenn sie allein nicht zum gewünschten Erfolg<br />

führen – <strong>mit</strong> einer medikamentösen Behandlung kombiniert<br />

werden können. Im Rahmen der Fortbildung werden die in Frage<br />

kommenden Medikamentengruppen hinsichtlich ihrer erwünschten<br />

<strong>und</strong> unerwünschten Wirkungen vorgestellt <strong>und</strong> besprochen.<br />

Zu ihnen gehören Neuroleptika / Antipsychotika, Antidepressiva,<br />

Phasenprophylaktika / Stimmungsstabilisierer, Benzodiazepine<br />

<strong>und</strong> Stimulantien.<br />

40<br />

Diese Fortbildung kann auch als Baustein der Weiterbildung<br />

„<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Autismus verstehen <strong>und</strong> begleiten“ /<br />

3. Komorbidität (S. 26) genutzt werden.<br />

Termin Mittwoch, 22. September 2010, 9 bis 17 Uhr<br />

Ort Akademie <strong>Schönbrunn</strong>, Gut Häusern<br />

Verbindliche Kursgebühr E 90,–<br />

Kosten (für FWS-Mitarbeiter / innen E 80,–)<br />

zuzüglich Tagesverpflegung E 19,50 / Tag<br />

Dozent Prof. Dr. med. Matthias Dose<br />

Arzt für Psychiatrie, Psychotherapie, Ärztlicher<br />

Direktor des Isar-Amper-Klinikum, Klinik<br />

Taufkirchen, Mitglied des wissenschaftlichen<br />

Beirats von „Autismus Deutschland“, ambulante<br />

<strong>und</strong> stationäre Diagnostik <strong>und</strong> Therapie<br />

autistischer Störungen im Erwachsenenalter<br />

Zielgruppe Mitarbeiter / innen aus allen Bereichen, die<br />

<strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Autismus arbeiten, <strong>und</strong><br />

andere Interessierte<br />

Teilnehmerzahl maximal 25 Personen<br />

Kursnummer 102114<br />

Anmeldung bis 20. August 2010<br />

Wichtige Steuertipps!<br />

§ Ausbildungskosten, d. h. Aufwendungen für den<br />

§<br />

Erwerb von<br />

§<br />

Fortbildungskosten, d. h. Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer<br />

leistet, um seine Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten im ausgeübten<br />

Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten<br />

voll absetzbar.<br />

Kenntnissen, die als Gr<strong>und</strong>lage für einen noch nicht aus-<br />

geübten Beruf notwendig sind, können als Sonderausgaben<br />

im Kalenderjahr abgesetzt werden.

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