STUDIUM UND BERUFSEINSTIEG26 SPIEGEL START Nr. 1 / 2. 10. 2021Illustration: Lina Moreno
STUDIUM UND BERUFSEINSTIEGGehaltsabrechnungen sind auf den ersten Blick schwer zu entziffern.Doch wer sich nicht damit beschäftigt, verliert womöglichunnötig Geld. Wir erklären, was hinter den vielen Abkürzungen steckt.TEXT HENNING JAUERNIGm Ende jedes Monats liegt sie im Briefkasten oder imFirmenportal die Gehaltsabrechnung. Vielleicht überprüftman kurz, ob das Gehalt mit dem übereinstimmt,was im Arbeitsvertrag steht oder wirft einen Blick aufdie finale Auszahlung aufs Girokonto. Dann verschwindet der Zettelim Ordner. Gerade für Berufseinsteiger:innen ist es aber wichtig,sich die Abrechnung zumindest einmal im Jahr in Ruhe anzuschauen.Schließlich geht unnötig Geld verloren, wenn bei der BerechnungFehler gemacht werden.Doch was bedeuten die vielen Zahlen und Abkürzungen?Das erklären wir hier anhand der Gehaltsabrechnung einer fikti -ven Berufseinsteigerin: Marie. Sie ist 25 Jahre alt und arbeitet alsBürokauffrau, von 2700 Euro brutto bleiben ihr etwas mehr als1800 Euro netto.1. BruttobezügeMarie verdient 2700 Euro brutto im Monat. Zusätzlich übernimmtihr Arbeitgeber die Kosten für ihr ÖPNV-Ticket inHöhe von 25 Euro. Der Betrag wird zum Bruttogehalt addiertund am Ende wieder vom Nettolohn abgezogen, weil der Arbeitgeberdie Zahlung dafür abwickelt (siehe Punkt 11). Dadas Ticket weniger als 44 Euro monatlich kostet, muss Mariediesen sogenannten Sachbezug nicht versteuern.2. LohnsteuerVon ihrem Bruttogehalt muss Marie 321 Euro Lohnsteuer zahlen– es ist der größte Abzug, den die Berufseinsteigerin monatlichverkraften muss. Als Single ist Marie der LohnsteuerklasseI zugeordnet. Die Höhe der Lohnsteuer hängt inDeutschland außerdem von der Höhe des Einkommens ab:Wer mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen. Mariezahlt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 32400 Eurorund 11,89 Prozent Lohnsteuer. 11,89 Prozent (Lohnsteuer) von2700 Euro (Bruttoeinkommen) = 321 Euro3. KirchensteuerMarie ist evangelisch, also muss sie Kirchensteuer zahlen. DieKirchen finanzieren mit diesem Geld etwa ihr Personal, denErhalt von Kirchen und karitative Zwecke wie Pflegedienste.Die Höhe des Abzugs hängt zum einen vom Gehalt und zumanderen vom Bundesland ab, in dem jemand arbeitet. Mariearbeitet in Bayern: 8 Prozent (Kirchensteuer) von 321 Euro(Lohnsteuer) = 25,68 Euro4. Solidaritätszuschlag (Soli)Zwischen 1991 und 2020 zahlten alle deutschen Arbeitnehmer:inneneinen Solidaritätszuschlag, Soli genannt. Er dienteals Zusatzabgabe, um die deutsche Einheit zu finanzieren.Mit Beginn des neuen Jahres ist der Soli aber für die meistenweggefallen – zumindest für die unteren 90 Prozent der Bevölkerung,weitere 6,5 Prozent müssen ihn nur noch teilweisezahlen. Lediglich auf sehr hohe Einkommen ist der Soli nochunverändert fällig.5. Steuerrechtliche AbzügeInsgesamt belaufen sich Maries steuerrechtliche Abzüge da -mit auf: 321 Euro (Lohnsteuer) + 25,68 Euro (Kirchensteuer)= 346,68 Euro6. Krankenversicherung (KV)Die Krankenversicherung in Deutschland ist eine sogenanntePflichtversicherung, weil sie für alle Menschen gesetzlich vorgeschriebenist. Ab einer bestimmten Einkommensgrenzekann man selbst entscheiden, ob man sich bei einer gesetz -lichen oder einer privaten Krankenkasse versichert.Marie ist gesetzlich versichert. Generell liegt der Beitragssatzder Krankenversicherungen bei 14,6 Prozent, dazudarf jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen.Beide Beiträge – den gesetzlich festgesetzten und denzusätzlichen – teilen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:inzu gleichen Anteilen. Maries Kasse erhebt einen Zusatzbeitragvon 1,2 Prozent. Deshalb liegt der Gesamtbeitrag in ihremFall bei 15,8 Prozent, sodass sie und ihr Arbeitgeber derzeitjeweils 7,9 Prozent tragen. 7,9 Prozent (Krankenkassenbeitrag)von 2700 Euro (Gehalt) = 213,30 Euro7. Rentenversicherung (RV)Deutsche Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, in die gesetzlicheRentenversicherung einzuzahlen. Damit haben sie imAlter einen Anspruch auf Rente. Marie zahlt dafür einen Beitragvon 9,3 Prozent ihres Bruttolohns, ihr Arbeitgeber zahltden Betrag in gleicher Höhe. Sie teilen sich also die insgesamt18,6 Prozent Rentenbeitragssatz zu gleichen Teilen. 9,3 Prozent(Beitrag für die Rentenversicherung) von 2700 Euro (Gehalt)= 251,10 Euro8. Arbeitslosenversicherung (AV)Damit Marie im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert ist undArbeitslosengeld beziehen kann, muss sie monatlich einenBeitrag in Höhe von 1,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherungzahlen. Auch hier übernimmt ihr Arbeitgeber die andereHälfte der insgesamt 2,4 Prozent. 1,2 Prozent (Beitrag zur Arbeitslosenversicherung)von 2700 Euro (Gehalt) = 32,40 Euro9. Pflegeversicherung (PV)Wer irgendwann einmal pflegebedürftig wird, braucht Hilfe.Deshalb gibt es die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz beträgtderzeit grundsätzlich 3,05 Prozent. Allerdings gibt eszusätzlich noch einen besonderen Beitragssatz für Kinderlosein der Pflegeversicherung. Weil Marie keine Kinder hat, liegtihr Beitragssatz bei 3,55 Prozent. Auch diese Beiträge teilensich Marie und ihr Arbeitgeber. Von den 3,55 Prozent mussMarie also 1,775 Prozent bezahlen. 1,775 Prozent (Beitrag zurPflegeversicherung) von 2700 Euro (Gehalt) = 47,93 Euro10. Sozialversicherungsrechtliche Abzüge(SV-rechtliche Abzüge)Insgesamt belaufen sich Maries sozialversicherungsrechtlicheAbzüge damit auf: 213,30 Euro (Krankenversicherung) +251,10 Euro (Rentenversicherung) + 32,40 Euro (Arbeitslosenversicherung)+ 47,93 Euro (Pflegeversicherung) = 544,73 Euro11. AuszahlungsbetragDamit bleibt Marie ein Nettoeinkommen von 1833,59 Euro.Davon werden die Kosten für das ÖPNV-Ticket abgezogen(siehe Punkt 1). Am Monatsende bekommt Marie also 1808,59Euro auf ihr Konto überwiesen.Nr. 1 / 2. 10. 2021 SPIEGEL START 27
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