SPIEGEL START 01/2021
Das Magazin für Uni und Arbeit SPIEGEL START ist der Begleiter für Studierende auf ihrem Weg zum ersten Job und richtet sich an junge Leute unter 30 Jahre. Bei SPIEGEL START steht der Mensch im Mittelpunkt: Themen wie z.B. Partnerschaft und Familie, Arbeitswelt, das Erreichen individueller Ziele und Lebensträume stehen im Vordergrund. Die erste Ausgabe erscheint am 02.10.2021. Ab 2022 erscheint SPIEGEL START vier Mal im Jahr.
Das Magazin für Uni und Arbeit
SPIEGEL START ist der Begleiter für Studierende auf ihrem Weg zum ersten Job und richtet sich an junge Leute unter 30 Jahre.
Bei SPIEGEL START steht der Mensch im Mittelpunkt: Themen wie z.B. Partnerschaft und Familie, Arbeitswelt, das Erreichen individueller Ziele und Lebensträume stehen im Vordergrund.
Die erste Ausgabe erscheint am 02.10.2021. Ab 2022 erscheint SPIEGEL START vier Mal im Jahr.
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STUDIUM UND BERUFSEINSTIEG
Gehaltsabrechnungen sind auf den ersten Blick schwer zu entziffern.
Doch wer sich nicht damit beschäftigt, verliert womöglich
unnötig Geld. Wir erklären, was hinter den vielen Abkürzungen steckt.
TEXT HENNING JAUERNIG
m Ende jedes Monats liegt sie im Briefkasten oder im
Firmenportal die Gehaltsabrechnung. Vielleicht überprüft
man kurz, ob das Gehalt mit dem übereinstimmt,
was im Arbeitsvertrag steht oder wirft einen Blick auf
die finale Auszahlung aufs Girokonto. Dann verschwindet der Zettel
im Ordner. Gerade für Berufseinsteiger:innen ist es aber wichtig,
sich die Abrechnung zumindest einmal im Jahr in Ruhe anzuschauen.
Schließlich geht unnötig Geld verloren, wenn bei der Berechnung
Fehler gemacht werden.
Doch was bedeuten die vielen Zahlen und Abkürzungen?
Das erklären wir hier anhand der Gehaltsabrechnung einer fikti -
ven Berufseinsteigerin: Marie. Sie ist 25 Jahre alt und arbeitet als
Bürokauffrau, von 2700 Euro brutto bleiben ihr etwas mehr als
1800 Euro netto.
1. Bruttobezüge
Marie verdient 2700 Euro brutto im Monat. Zusätzlich übernimmt
ihr Arbeitgeber die Kosten für ihr ÖPNV-Ticket in
Höhe von 25 Euro. Der Betrag wird zum Bruttogehalt addiert
und am Ende wieder vom Nettolohn abgezogen, weil der Arbeitgeber
die Zahlung dafür abwickelt (siehe Punkt 11). Da
das Ticket weniger als 44 Euro monatlich kostet, muss Marie
diesen sogenannten Sachbezug nicht versteuern.
2. Lohnsteuer
Von ihrem Bruttogehalt muss Marie 321 Euro Lohnsteuer zahlen
– es ist der größte Abzug, den die Berufseinsteigerin monatlich
verkraften muss. Als Single ist Marie der Lohnsteuerklasse
I zugeordnet. Die Höhe der Lohnsteuer hängt in
Deutschland außerdem von der Höhe des Einkommens ab:
Wer mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen. Marie
zahlt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 32400 Euro
rund 11,89 Prozent Lohnsteuer. 11,89 Prozent (Lohnsteuer) von
2700 Euro (Bruttoeinkommen) = 321 Euro
3. Kirchensteuer
Marie ist evangelisch, also muss sie Kirchensteuer zahlen. Die
Kirchen finanzieren mit diesem Geld etwa ihr Personal, den
Erhalt von Kirchen und karitative Zwecke wie Pflegedienste.
Die Höhe des Abzugs hängt zum einen vom Gehalt und zum
anderen vom Bundesland ab, in dem jemand arbeitet. Marie
arbeitet in Bayern: 8 Prozent (Kirchensteuer) von 321 Euro
(Lohnsteuer) = 25,68 Euro
4. Solidaritätszuschlag (Soli)
Zwischen 1991 und 2020 zahlten alle deutschen Arbeitnehmer:innen
einen Solidaritätszuschlag, Soli genannt. Er diente
als Zusatzabgabe, um die deutsche Einheit zu finanzieren.
Mit Beginn des neuen Jahres ist der Soli aber für die meisten
weggefallen – zumindest für die unteren 90 Prozent der Bevölkerung,
weitere 6,5 Prozent müssen ihn nur noch teilweise
zahlen. Lediglich auf sehr hohe Einkommen ist der Soli noch
unverändert fällig.
5. Steuerrechtliche Abzüge
Insgesamt belaufen sich Maries steuerrechtliche Abzüge da -
mit auf: 321 Euro (Lohnsteuer) + 25,68 Euro (Kirchensteuer)
= 346,68 Euro
6. Krankenversicherung (KV)
Die Krankenversicherung in Deutschland ist eine sogenannte
Pflichtversicherung, weil sie für alle Menschen gesetzlich vorgeschrieben
ist. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze
kann man selbst entscheiden, ob man sich bei einer gesetz -
lichen oder einer privaten Krankenkasse versichert.
Marie ist gesetzlich versichert. Generell liegt der Beitragssatz
der Krankenversicherungen bei 14,6 Prozent, dazu
darf jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen.
Beide Beiträge – den gesetzlich festgesetzten und den
zusätzlichen – teilen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in
zu gleichen Anteilen. Maries Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag
von 1,2 Prozent. Deshalb liegt der Gesamtbeitrag in ihrem
Fall bei 15,8 Prozent, sodass sie und ihr Arbeitgeber derzeit
jeweils 7,9 Prozent tragen. 7,9 Prozent (Krankenkassenbeitrag)
von 2700 Euro (Gehalt) = 213,30 Euro
7. Rentenversicherung (RV)
Deutsche Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, in die gesetzliche
Rentenversicherung einzuzahlen. Damit haben sie im
Alter einen Anspruch auf Rente. Marie zahlt dafür einen Beitrag
von 9,3 Prozent ihres Bruttolohns, ihr Arbeitgeber zahlt
den Betrag in gleicher Höhe. Sie teilen sich also die insgesamt
18,6 Prozent Rentenbeitragssatz zu gleichen Teilen. 9,3 Prozent
(Beitrag für die Rentenversicherung) von 2700 Euro (Gehalt)
= 251,10 Euro
8. Arbeitslosenversicherung (AV)
Damit Marie im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert ist und
Arbeitslosengeld beziehen kann, muss sie monatlich einen
Beitrag in Höhe von 1,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung
zahlen. Auch hier übernimmt ihr Arbeitgeber die andere
Hälfte der insgesamt 2,4 Prozent. 1,2 Prozent (Beitrag zur Arbeitslosenversicherung)
von 2700 Euro (Gehalt) = 32,40 Euro
9. Pflegeversicherung (PV)
Wer irgendwann einmal pflegebedürftig wird, braucht Hilfe.
Deshalb gibt es die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz beträgt
derzeit grundsätzlich 3,05 Prozent. Allerdings gibt es
zusätzlich noch einen besonderen Beitragssatz für Kinderlose
in der Pflegeversicherung. Weil Marie keine Kinder hat, liegt
ihr Beitragssatz bei 3,55 Prozent. Auch diese Beiträge teilen
sich Marie und ihr Arbeitgeber. Von den 3,55 Prozent muss
Marie also 1,775 Prozent bezahlen. 1,775 Prozent (Beitrag zur
Pflegeversicherung) von 2700 Euro (Gehalt) = 47,93 Euro
10. Sozialversicherungsrechtliche Abzüge
(SV-rechtliche Abzüge)
Insgesamt belaufen sich Maries sozialversicherungsrechtliche
Abzüge damit auf: 213,30 Euro (Krankenversicherung) +
251,10 Euro (Rentenversicherung) + 32,40 Euro (Arbeitslosenversicherung)
+ 47,93 Euro (Pflegeversicherung) = 544,73 Euro
11. Auszahlungsbetrag
Damit bleibt Marie ein Nettoeinkommen von 1833,59 Euro.
Davon werden die Kosten für das ÖPNV-Ticket abgezogen
(siehe Punkt 1). Am Monatsende bekommt Marie also 1808,59
Euro auf ihr Konto überwiesen.
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