05.10.2021 Aufrufe

SPIEGEL START 01/2021

Das Magazin für Uni und Arbeit SPIEGEL START ist der Begleiter für Studierende auf ihrem Weg zum ersten Job und richtet sich an junge Leute unter 30 Jahre. Bei SPIEGEL START steht der Mensch im Mittelpunkt: Themen wie z.B. Partnerschaft und Familie, Arbeitswelt, das Erreichen individueller Ziele und Lebensträume stehen im Vordergrund. Die erste Ausgabe erscheint am 02.10.2021. Ab 2022 erscheint SPIEGEL START vier Mal im Jahr.

Das Magazin für Uni und Arbeit

SPIEGEL START ist der Begleiter für Studierende auf ihrem Weg zum ersten Job und richtet sich an junge Leute unter 30 Jahre.

Bei SPIEGEL START steht der Mensch im Mittelpunkt: Themen wie z.B. Partnerschaft und Familie, Arbeitswelt, das Erreichen individueller Ziele und Lebensträume stehen im Vordergrund.

Die erste Ausgabe erscheint am 02.10.2021. Ab 2022 erscheint SPIEGEL START vier Mal im Jahr.

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STUDIUM UND BERUFSEINSTIEG

Gehaltsabrechnungen sind auf den ersten Blick schwer zu entziffern.

Doch wer sich nicht damit beschäftigt, verliert womöglich

unnötig Geld. Wir erklären, was hinter den vielen Abkürzungen steckt.

TEXT HENNING JAUERNIG

m Ende jedes Monats liegt sie im Briefkasten oder im

Firmenportal die Gehaltsabrechnung. Vielleicht überprüft

man kurz, ob das Gehalt mit dem übereinstimmt,

was im Arbeitsvertrag steht oder wirft einen Blick auf

die finale Auszahlung aufs Girokonto. Dann verschwindet der Zettel

im Ordner. Gerade für Berufseinsteiger:innen ist es aber wichtig,

sich die Abrechnung zumindest einmal im Jahr in Ruhe anzuschauen.

Schließlich geht unnötig Geld verloren, wenn bei der Berechnung

Fehler gemacht werden.

Doch was bedeuten die vielen Zahlen und Abkürzungen?

Das erklären wir hier anhand der Gehaltsabrechnung einer fikti -

ven Berufseinsteigerin: Marie. Sie ist 25 Jahre alt und arbeitet als

Bürokauffrau, von 2700 Euro brutto bleiben ihr etwas mehr als

1800 Euro netto.

1. Bruttobezüge

Marie verdient 2700 Euro brutto im Monat. Zusätzlich übernimmt

ihr Arbeitgeber die Kosten für ihr ÖPNV-Ticket in

Höhe von 25 Euro. Der Betrag wird zum Bruttogehalt addiert

und am Ende wieder vom Nettolohn abgezogen, weil der Arbeitgeber

die Zahlung dafür abwickelt (siehe Punkt 11). Da

das Ticket weniger als 44 Euro monatlich kostet, muss Marie

diesen sogenannten Sachbezug nicht versteuern.

2. Lohnsteuer

Von ihrem Bruttogehalt muss Marie 321 Euro Lohnsteuer zahlen

– es ist der größte Abzug, den die Berufseinsteigerin monatlich

verkraften muss. Als Single ist Marie der Lohnsteuerklasse

I zugeordnet. Die Höhe der Lohnsteuer hängt in

Deutschland außerdem von der Höhe des Einkommens ab:

Wer mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen. Marie

zahlt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 32400 Euro

rund 11,89 Prozent Lohnsteuer. 11,89 Prozent (Lohnsteuer) von

2700 Euro (Bruttoeinkommen) = 321 Euro

3. Kirchensteuer

Marie ist evangelisch, also muss sie Kirchensteuer zahlen. Die

Kirchen finanzieren mit diesem Geld etwa ihr Personal, den

Erhalt von Kirchen und karitative Zwecke wie Pflegedienste.

Die Höhe des Abzugs hängt zum einen vom Gehalt und zum

anderen vom Bundesland ab, in dem jemand arbeitet. Marie

arbeitet in Bayern: 8 Prozent (Kirchensteuer) von 321 Euro

(Lohnsteuer) = 25,68 Euro

4. Solidaritätszuschlag (Soli)

Zwischen 1991 und 2020 zahlten alle deutschen Arbeitnehmer:innen

einen Solidaritätszuschlag, Soli genannt. Er diente

als Zusatzabgabe, um die deutsche Einheit zu finanzieren.

Mit Beginn des neuen Jahres ist der Soli aber für die meisten

weggefallen – zumindest für die unteren 90 Prozent der Bevölkerung,

weitere 6,5 Prozent müssen ihn nur noch teilweise

zahlen. Lediglich auf sehr hohe Einkommen ist der Soli noch

unverändert fällig.

5. Steuerrechtliche Abzüge

Insgesamt belaufen sich Maries steuerrechtliche Abzüge da -

mit auf: 321 Euro (Lohnsteuer) + 25,68 Euro (Kirchensteuer)

= 346,68 Euro

6. Krankenversicherung (KV)

Die Krankenversicherung in Deutschland ist eine sogenannte

Pflichtversicherung, weil sie für alle Menschen gesetzlich vorgeschrieben

ist. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze

kann man selbst entscheiden, ob man sich bei einer gesetz -

lichen oder einer privaten Krankenkasse versichert.

Marie ist gesetzlich versichert. Generell liegt der Beitragssatz

der Krankenversicherungen bei 14,6 Prozent, dazu

darf jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen.

Beide Beiträge – den gesetzlich festgesetzten und den

zusätzlichen – teilen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in

zu gleichen Anteilen. Maries Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag

von 1,2 Prozent. Deshalb liegt der Gesamtbeitrag in ihrem

Fall bei 15,8 Prozent, sodass sie und ihr Arbeitgeber derzeit

jeweils 7,9 Prozent tragen. 7,9 Prozent (Krankenkassenbeitrag)

von 2700 Euro (Gehalt) = 213,30 Euro

7. Rentenversicherung (RV)

Deutsche Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, in die gesetzliche

Rentenversicherung einzuzahlen. Damit haben sie im

Alter einen Anspruch auf Rente. Marie zahlt dafür einen Beitrag

von 9,3 Prozent ihres Bruttolohns, ihr Arbeitgeber zahlt

den Betrag in gleicher Höhe. Sie teilen sich also die insgesamt

18,6 Prozent Rentenbeitragssatz zu gleichen Teilen. 9,3 Prozent

(Beitrag für die Rentenversicherung) von 2700 Euro (Gehalt)

= 251,10 Euro

8. Arbeitslosenversicherung (AV)

Damit Marie im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert ist und

Arbeitslosengeld beziehen kann, muss sie monatlich einen

Beitrag in Höhe von 1,2 Prozent für die Arbeitslosenversicherung

zahlen. Auch hier übernimmt ihr Arbeitgeber die andere

Hälfte der insgesamt 2,4 Prozent. 1,2 Prozent (Beitrag zur Arbeitslosenversicherung)

von 2700 Euro (Gehalt) = 32,40 Euro

9. Pflegeversicherung (PV)

Wer irgendwann einmal pflegebedürftig wird, braucht Hilfe.

Deshalb gibt es die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz beträgt

derzeit grundsätzlich 3,05 Prozent. Allerdings gibt es

zusätzlich noch einen besonderen Beitragssatz für Kinderlose

in der Pflegeversicherung. Weil Marie keine Kinder hat, liegt

ihr Beitragssatz bei 3,55 Prozent. Auch diese Beiträge teilen

sich Marie und ihr Arbeitgeber. Von den 3,55 Prozent muss

Marie also 1,775 Prozent bezahlen. 1,775 Prozent (Beitrag zur

Pflegeversicherung) von 2700 Euro (Gehalt) = 47,93 Euro

10. Sozialversicherungsrechtliche Abzüge

(SV-rechtliche Abzüge)

Insgesamt belaufen sich Maries sozialversicherungsrechtliche

Abzüge damit auf: 213,30 Euro (Krankenversicherung) +

251,10 Euro (Rentenversicherung) + 32,40 Euro (Arbeitslosenversicherung)

+ 47,93 Euro (Pflegeversicherung) = 544,73 Euro

11. Auszahlungsbetrag

Damit bleibt Marie ein Nettoeinkommen von 1833,59 Euro.

Davon werden die Kosten für das ÖPNV-Ticket abgezogen

(siehe Punkt 1). Am Monatsende bekommt Marie also 1808,59

Euro auf ihr Konto überwiesen.

Nr. 1 / 2. 10. 2021 SPIEGEL START 27

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