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HANSA 11-2019

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FINANZIERUNG | FINANCING<br />

Apple, Amazon & Co –<br />

Folgen für die Schifffahrt<br />

Steuergestaltungen von Apple, Amazon & Co. haben zu umfangreichen Tätigkeiten auf<br />

OECD- und EU-Ebene geführt, die in nationales Recht transformiert werden. Dies erfordert<br />

auch für die internationale Besteuerung der Seeschifffahrt ein Umdenken. Von Klaus Voß<br />

Aufgrund des Welteinkommensprinzips<br />

werden bei im Inland unbeschränkt<br />

steuerpflichtigen Personen und<br />

Körperschaften im Ausgang sowohl die<br />

inländischen als auch die ausländischen<br />

Einkünfte aus der Seeschifffahrt versteuert.<br />

Eine Verschiebung der Gewinne ins<br />

Ausland durch Schaffung selbständiger<br />

Anknüpfungspunkte für eine dortige<br />

Versteuerung ist daher grundsätzlich<br />

ohne steuerrechtliche Auswirkung.<br />

Dieses Prinzip wird durchbrochen,<br />

wenn eine Kapitalgesellschaft und deren<br />

Gesellschafter als separate Steuersubjekte<br />

behandelt werden. Aufgrund dieses Umstands<br />

werden die durch eine Kapitalgesellschaft<br />

erwirtschafteten Gewinne erst<br />

bei Ausschüttung an ihre Gesellschafter<br />

erfasst. Folglich können bei kontinuierlicher<br />

Vollthesaurierung diese Gewinne<br />

insbesondere bei Vorliegen einer ausländischen<br />

Gesellschaft in Deutschland<br />

nicht erfasst werden.<br />

In Deutschland sind darüberhinaus<br />

auch Ausschüttungen innerhalb eines<br />

Konzerns im Prinzip steuerfrei. In dem<br />

Fall, dass infolge des ausländischen Steuerrechts<br />

lediglich eine geringe oder keine<br />

Besteuerung der ausländischen Kapitalgesellschaft<br />

erfolgt, eröffnet sich dadurch<br />

ein großer Gestaltungsspielraum für international<br />

agierende Seeschifffahrtsunternehmen.<br />

Es kommt zu Gewinnverkürzungen<br />

und Gewinnverlagerungen (»base erosion<br />

and profit shifting« – BEPS). Diese<br />

Problematik wird seit Anfang der siebziger<br />

Jahre im Außensteuergesetz geregelt.<br />

Die OECD hat sich dieses Themas infolge<br />

bekanntgewordener Fälle wie Apple,<br />

Amazon oder Starbucks angenommen<br />

und die EU in der Folge die »Anti<br />

Tax Avoidance«-Direktive (ATAD oder<br />

BEPS-Richtlinie) verabschiedet. Aus diesem<br />

Grund muss das Außensteuergesetz<br />

angepasst werden. Die ATAD-Richtlinie<br />

hätte der Gesetzgeber zwar schon zum<br />

Ende des Vorjahres in deutsches Recht<br />

umsetzen müssen. Im Laufe dieses Jahres<br />

soll dies nun nachgeholt werden.<br />

Für die Seeschifffahrt von besonderem<br />

Interesse sind hier die Dienstleistungen,<br />

Abstract: Apple, Amazon & Co - Consequences for shipping<br />

die nach herrschender Meinung auch die<br />

Transportleistungen erfassen sowie die<br />

Vermietung beweglicher Sachen, also die<br />

Bareboat-Vercharterung. Hier erfahren<br />

die maßgeblichen Bestimmungen dem<br />

Vernehmen nach erhebliche Verschärfungen.<br />

Dem kann der Steuerpflichtige nur<br />

entgehen, wenn er den Nachweis erbringt,<br />

dass die von ihm eingeschaltete ausländische<br />

Gesellschaft wirkliche aktive Tätigkeiten<br />

entfaltet (sog. Aktivitätsnachweis).<br />

Nach altem wie nach neuem Recht sind<br />

weiterhin Dienstleistungen der ausländischen,<br />

die Seeschifffahrt betreibenden Gesellschaft<br />

unschädlich (in der Diktion des<br />

Gesetzes aktiv). Dies soll wiederum nicht<br />

gelten – die erzeilten Einkünfte der ausländischen<br />

Gesellschaft sind schädlich (in der<br />

Diktion des Gesetzes passiv) –,wenn die<br />

Dienstleistungen von dem Steuerpflichtigen<br />

oder ihm nahestehenden Personen<br />

an die ausländische Gesellschaft erbracht<br />

Tax arrangements by global companies like Apple, Amazon & Co. have led to extensive<br />

activities at OECD and EU level, which are being transformed into national law.<br />

This also requires a certain rethinking of the international taxation of shipping.<br />

Further information: redaktion@hansa-online.de<br />

30 <strong>HANSA</strong> International Maritime Journal <strong>11</strong> | <strong>2019</strong>

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