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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Jahresabschluss<br />

Überschussanteilsätze<br />

109<br />

Bestandsgruppe Rentenversicherungen (Fortsetzung)<br />

Gewinnverband Renten (13) (Fortsetzung)<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

in der Anwartschaft 1<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

0,25 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals 3<br />

Gewinnverband Vorsorge (13)<br />

Tarife REN 313301−313307<br />

Garantierter Rechnungszins 1,75 %<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0,3 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0,35 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 2,05 % des angesammelten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 4 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten 29,7 % 5, 6 / 24,4 % 7 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

Risikoüberschussanteile<br />

Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />

Schlussüberschussbeteiligung<br />

0,3 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />

Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />

ggf. des Ansammlungsguthabens<br />

Schlussüberschussanteil 8 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

in der Anwartschaft 8<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

Tarife HRV 313301−313307<br />

Garantierter Rechnungszins 1,75 %<br />

0,25 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0,6 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0,35 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 2,35 % des angesammelten Überschussguthabens<br />

Risikoüberschussanteil in der Anwartschaft 2 % des Risikobeitrags<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten 29,7 % 5, 6 / 24,4 % 7 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

Risikoüberschussanteile<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

Tarife HRN 313301−313307<br />

Garantierter Rechnungszins 1,75 %<br />

Zinsüberschussanteil bis zum Rentenübergang<br />

der Hauptversicherung<br />

Zinsüberschussanteil ab dem Rentenübergang<br />

der Hauptversicherung<br />

0,25 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

0,6 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

0,35 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

1 Der Schlussüberschussanteil und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die<br />

Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine<br />

verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.<br />

2 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt.<br />

3 Bei sofort beginnenden Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr ist das Deckungskapital für die Todesfallleistung nicht überschussberechtigt.<br />

4 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

5 Der angegebene Satz gilt bei privaten Versicherungen oder betrieblichen Ansparversicherungen.<br />

6 Der angegebene Satz gilt bei betrieblichen Versicherungen außer bei betrieblichen Ansparversicherungen.<br />

7 Der angegebene Satz gilt bei Versicherungen mit geschlechtsdifferenzierter Kalkulation.<br />

8 Der Schlussüberschussanteil und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die Versicherung<br />

mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat.

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