Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
Jahresabschluss<br />
Überschussanteilsätze<br />
241<br />
Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen (Fortsetzung)<br />
Gewinnverband VG (Fortsetzung)<br />
Tarife BUB 117056−117081, BUR 117056−117081 (Fortsetzung)<br />
Zinsüberschussanteil während der Berufsunfähigkeit<br />
1,45 % 1, 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Ansammlungsüberschussanteil 2,35 % 3 des angesammelten Überschussguthabens<br />
Beitragsüberschussanteil 17,5 % 1 des überschussberechtigten Beitrags (außer bei Überschussverwendung<br />
Bonusrente)<br />
Schlussüberschussanteil 4<br />
Grundversicherung 5 % 1 der verzinslich angesammelten Risikobeiträge (außer bei<br />
Anlageversicherung 32 % 1<br />
Überschussverwendung Bonusrente)<br />
Tarife EUB 108056−108081, 108657, 110056−110081, 110657, EUR 108056−108081, 108657, 110056−110081, 110657<br />
Garantierter Rechnungszins 2,25 %<br />
Bonusrente 5 65 % der Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente)<br />
Zinsüberschussanteil während der Erwerbsunfähigkeit<br />
0,1 % 6, 7 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Ansammlungsüberschussanteil 2,35 % 8 des angesammelten Überschussguthabens<br />
Beitragsüberschussanteil 31,5 % 7 des überschussberechtigten Beitrags (außer bei Überschussverwendung<br />
Bonusrente)<br />
Schlussüberschussanteil 9<br />
Grundversicherung 8 % 7 der verzinslich angesammelten Risikobeiträge (außer bei<br />
Anlageversicherung 53 % 7<br />
Überschussverwendung Bonusrente)<br />
Tarife EUB 112056−112081, 112657, 113056−113081, 113657, EUR 112056−112081, 112657, 113056−113081, 113657<br />
Garantierter Rechnungszins 1,75 %<br />
Bonusrente 5 65 % der Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente)<br />
Zinsüberschussanteil während der Erwerbsunfähigkeit<br />
0,6 % 6, 7 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Ansammlungsüberschussanteil 2,35 % 8 des angesammelten Überschussguthabens<br />
Beitragsüberschussanteil 31 % 7 des überschussberechtigten Beitrags (außer bei Überschussverwendung<br />
Bonusrente)<br />
Schlussüberschussanteil 9<br />
Grundversicherung 8 % 7 der verzinslich angesammelten Risikobeiträge (außer bei<br />
Anlageversicherung 53 % 7<br />
Überschussverwendung Bonusrente)<br />
Tarife EUB 115056−115081, 115657, EUR 115056−115081, 115657<br />
Garantierter Rechnungszins 1,25 %<br />
Bonusrente 5 65 % der Rente (bei Überschussverwendung Bonusrente)<br />
Zinsüberschussanteil während der Erwerbsunfähigkeit<br />
1,1 % 6, 7 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
1 Für Versicherungen mit Überschussverwendung U9 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von null.<br />
2 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0,05 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. Für<br />
Versicherungen im Gruppenvertrag 9991433, 9991560, 9991567/00, 9991567/99, 9991782 sowie bei Versicherungen mit Überschussverwendung EG wird<br />
0,2 % statt 0,05 % der angegebenen Bemessungsgröße gewährt. Für Versicherungen im Gruppenvertrag 9991836, 9991844, 9991845, 9992104, 9992902<br />
wird 0,35 % statt 0,05 % der angegebenen Bemessungsgröße gewährt.<br />
3 Für Versicherungen mit Überschussverwendung U9 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes der Rechnungszins.<br />
4 Der Schlussüberschussanteil wird bei Ablauf, Tod oder Eintritt von Berufsunfähigkeit fällig, sofern die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.<br />
5 Die Bonusrente wird bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit fällig.<br />
6 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0,05 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.<br />
7 Für Versicherungen mit Überschussverwendung MW gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von null.<br />
8 Für Versicherungen mit Überschussverwendung MW gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes der Rechnungszins.<br />
9 Der Schlussüberschussanteil wird bei Ablauf, Tod oder Eintritt von Erwerbsunfähigkeit fällig, sofern die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.