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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Jahresabschluss<br />

Überschussanteilsätze<br />

215<br />

Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen (Fortsetzung)<br />

Gewinnverband PRG (94) (Fortsetzung)<br />

Schlussüberschussanteil 1 0 % der Jahrespflegerente<br />

Gewinnverband FG<br />

Tarife REN 306−380<br />

Garantierter Rechnungszins 3,25 %<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0 % 2, 3 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 0 % 2 des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 4 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />

0 % des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf das überschuss-<br />

5 berechtigte Deckungskapital (ohne<br />

Anlageversicherung)<br />

Bemessungsgröße für den zusätzlichen<br />

0 % des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf das überschussberechtigte<br />

Schlussüberschussanteil 5 Deckungskapital (ohne Anlageversicherung)<br />

Schlussüberschussanteil 6, 7 0 % 2 der Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil 6, 8 0 % 2 der Bemessungsgröße für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 0 % 2 der Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil und<br />

in der Anwartschaft 6, 7, 8 den zusätzlichen Schlussüberschussanteil<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

Tarife REN 506−570<br />

Garantierter Rechnungszins 2,75 %<br />

0 % 2, 3 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0 % 2, 3 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 2,75 % 2 des angesammelten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 4 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />

0 % des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf das überschuss-<br />

5 berechtigte Deckungskapital (ohne<br />

Anlageversicherung)<br />

Bemessungsgröße für den zusätzlichen<br />

0 % des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf das überschussberechtigte<br />

Schlussüberschussanteil 5 Deckungskapital (ohne Anlageversicherung)<br />

Schlussüberschussanteil 6, 7 0 % 2 der Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />

Zusätzlicher Schlussüberschussanteil 6, 8 0 % 2 der Bemessungsgröße für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil<br />

1 Bei Beginn der Pflegerente oder Tod wird der angegebene Schlussüberschussanteil mit m/n multipliziert.<br />

2 Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, erhält die einzelne Versicherung an Stelle der sich aus<br />

den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden Überschussanteile zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe. Die<br />

vereinbarte Überschussbeteiligung wird so lange ausgesetzt bzw. reduziert, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende<br />

Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Rente enthält.<br />

3 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt.<br />

4 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

5 Für Zinsen der 2018 oder früher endenden Versicherungsjahre können abweichende Überschussanteilsätze gelten. Diese können dem jeweiligen <strong>Geschäftsbericht</strong><br />

entnommen werden.<br />

6 Versicherungen mit Überschussverwendung Barausschüttung erhalten keinen Schlussüberschussanteil und keine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.<br />

7 Die auf die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil bezogene Leistung aus Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

wird bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn nach einer Bestandszeit von mindestens zehn Jahren oder einem Drittel der Aufschubzeit fällig. Bei<br />

Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.<br />

8 Die auf die Bemessungsgröße für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil bezogene Leistung aus zusätzlichem Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung<br />

an den Bewertungsreserven wird bei vereinbartem Rentenbeginn fällig.

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