Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
Jahresabschluss<br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
der Versicherungsnehmer<br />
72<br />
Die jeweils mögliche Verwendungsform der Überschussanteile<br />
ist tarifabhängig und in den jeweiligen Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen festgelegt.<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
Seit dem 1.1.2008 beteiligen wir die Versicherungsnehmer<br />
von überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die<br />
dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz unterliegen,<br />
direkt an den Bewertungsreserven der ERGO <strong>Lebensversicherung</strong><br />
<strong>AG</strong>. Hierzu ermitteln wir monatlich die Höhe<br />
der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen<br />
Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu<br />
berücksichtigen sind (verteilungsfähige Bewertungsreserven).<br />
Die auf die einzelnen überschussberechtigten<br />
Verträge entfallenden Anteile an diesen verteilungsfähigen<br />
Bewertungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten<br />
Verfahren zu. Zur Berechnung der<br />
Anteile bilden wir das Verhältnis aus Gesamtsumme der<br />
verteilungsfähigen Bewertungsreserven und Summe der<br />
individuellen Bewertungsfaktoren aller Versicherungen.<br />
Diesen Wert multiplizieren wir mit dem individuellen<br />
Bewertungsfaktor des einzelnen Versicherungsvertrages<br />
und dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 %.<br />
Zum 31.12.<strong>2017</strong> beträgt die Gesamtsumme der verteilungsfähigen<br />
Bewertungsreserven 1.238.820.838 Euro und<br />
die Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller<br />
Versicherungen 194.305.491.398. Daraus ergibt sich ein<br />
Verhältnis von (gerundet) 0,006375635 Euro. Diesen Wert<br />
multiplizieren wir mit dem aktuellen Bewertungsfaktor des<br />
jeweiligen Versicherungsvertrages und dem gesetzlichen<br />
Zuteilungsfaktor von 50 %.<br />
Nicht enthalten in den genannten Größen sind<br />
• laufende Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />
Erwerbsminderungs- und Pflegerenten,<br />
• laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten der<br />
ehemaligen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-<strong>AG</strong><br />
der Tarifgenerationen vor 2008 sowie<br />
• einige Gruppenversicherungsverträge und Verträge mit<br />
eigener Gewinnabrechnung.<br />
Den Gruppenversicherungsverträgen und den Verträgen<br />
mit eigener Gewinnabrechnung ordnen wir jeweils<br />
eigene Bewertungsreserven zu. Zu beachten ist, dass die<br />
genannten Größen nur für den Stichtag 31.12.<strong>2017</strong> gelten.<br />
Bewertungsreserven können im Laufe eines Jahres starke<br />
Schwankungen aufweisen. Für die einzelne Versicherung<br />
gelten daher bei einem abweichenden Zuteilungszeitpunkt<br />
andere Werte.<br />
Bei Vertragsbeendigung innerhalb der Aufschubzeit oder bei<br />
Beendigung der Aufschubzeit wird der für diesen Zeitpunkt<br />
ermittelte Betrag zugeteilt. Fondsanteile sind unmittelbar<br />
an der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds beteiligt<br />
und erhalten daher keine zusätzliche Beteiligung an den<br />
Bewertungsreserven.<br />
Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten<br />
ermitteln wir die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
jährlich wie oben beschrieben. Den ermittelten Betrag<br />
verwenden wir anteilig zur Erhöhung der versicherten<br />
Leistungen. Wenn und soweit wir eine Neubewertung<br />
der Deckungsrückstellung vornehmen müssen, kann<br />
die einzelne Versicherung zusätzliche Zuführungen<br />
zur Deckungsrückstellung erhalten. Die Versicherung<br />
erhält diese zusätzlichen Zuführungen dann an Stelle<br />
der jährlichen Anteile an den Bewertungsreserven. Die<br />
Zuteilung jährlicher Anteile an den Bewertungsreserven<br />
können wir so lange aussetzen oder reduzieren, bis eine<br />
ausreichende Deckungsrückstellung erreicht ist. Eine<br />
Deckungsrückstellung ist ausreichend, wenn sie auch in<br />
Zukunft genügende Sicherheitsmargen für die Erfüllung<br />
der zugesagten Leistung enthält. Bei Fälligkeit einer<br />
vereinbarten Kapitalleistung teilen wir ebenfalls die<br />
Bewertungsreserven anteilig zu.<br />
Bis zum Abschluss der technischen Umsetzung des<br />
verursachungsorientierten Verfahrens erfolgt die<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven für<br />
• Versicherungen im Altersrentenbezug,<br />
• Versicherungen im Hinterbliebenenrentenbezug und<br />
• Anwartschaften auf Hinterbliebenenrente zu laufenden<br />
Altersrenten<br />
der ehemaligen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-<strong>AG</strong><br />
bis einschließlich Tarifgeneration 2007 durch eine<br />
angemessene Erhöhung des Zinsüberschussanteils. Bei der<br />
Festlegung der Höhe berücksichtigen wir insbesondere die<br />
aktuelle Bewertungsreservensituation.<br />
Auch bei laufenden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />
Erwerbsminderungs- und Pflegerenten erhöhen wir<br />
den Zinsüberschussanteil um eine pauschale Beteiligung<br />
an den Bewertungsreserven. Die angegebenen Überschussanteilsätze<br />
für die Zuteilung 2018 berücksichtigen<br />
dabei die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des<br />
Geschäftsjahres <strong>2017</strong>.<br />
Schlussüberschussberechtigte kapitalbildende <strong>Lebensversicherung</strong>en<br />
und Rentenversicherungen erhalten für die<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven einen Mindest-