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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Jahresabschluss<br />

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />

der Versicherungsnehmer<br />

72<br />

Die jeweils mögliche Verwendungsform der Überschussanteile<br />

ist tarifabhängig und in den jeweiligen Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen festgelegt.<br />

Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

Seit dem 1.1.2008 beteiligen wir die Versicherungsnehmer<br />

von überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die<br />

dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz unterliegen,<br />

direkt an den Bewertungsreserven der ERGO <strong>Lebensversicherung</strong><br />

<strong>AG</strong>. Hierzu ermitteln wir monatlich die Höhe<br />

der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen<br />

Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu<br />

berücksichtigen sind (verteilungsfähige Bewertungsreserven).<br />

Die auf die einzelnen überschussberechtigten<br />

Verträge entfallenden Anteile an diesen verteilungsfähigen<br />

Bewertungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten<br />

Verfahren zu. Zur Berechnung der<br />

Anteile bilden wir das Verhältnis aus Gesamtsumme der<br />

verteilungsfähigen Bewertungsreserven und Summe der<br />

individuellen Bewertungsfaktoren aller Versicherungen.<br />

Diesen Wert multiplizieren wir mit dem individuellen<br />

Bewertungsfaktor des einzelnen Versicherungsvertrages<br />

und dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 %.<br />

Zum 31.12.<strong>2017</strong> beträgt die Gesamtsumme der verteilungsfähigen<br />

Bewertungsreserven 1.238.820.838 Euro und<br />

die Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller<br />

Versicherungen 194.305.491.398. Daraus ergibt sich ein<br />

Verhältnis von (gerundet) 0,006375635 Euro. Diesen Wert<br />

multiplizieren wir mit dem aktuellen Bewertungsfaktor des<br />

jeweiligen Versicherungsvertrages und dem gesetzlichen<br />

Zuteilungsfaktor von 50 %.<br />

Nicht enthalten in den genannten Größen sind<br />

• laufende Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />

Erwerbsminderungs- und Pflegerenten,<br />

• laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten der<br />

ehemaligen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-<strong>AG</strong><br />

der Tarifgenerationen vor 2008 sowie<br />

• einige Gruppenversicherungsverträge und Verträge mit<br />

eigener Gewinnabrechnung.<br />

Den Gruppenversicherungsverträgen und den Verträgen<br />

mit eigener Gewinnabrechnung ordnen wir jeweils<br />

eigene Bewertungsreserven zu. Zu beachten ist, dass die<br />

genannten Größen nur für den Stichtag 31.12.<strong>2017</strong> gelten.<br />

Bewertungsreserven können im Laufe eines Jahres starke<br />

Schwankungen aufweisen. Für die einzelne Versicherung<br />

gelten daher bei einem abweichenden Zuteilungszeitpunkt<br />

andere Werte.<br />

Bei Vertragsbeendigung innerhalb der Aufschubzeit oder bei<br />

Beendigung der Aufschubzeit wird der für diesen Zeitpunkt<br />

ermittelte Betrag zugeteilt. Fondsanteile sind unmittelbar<br />

an der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds beteiligt<br />

und erhalten daher keine zusätzliche Beteiligung an den<br />

Bewertungsreserven.<br />

Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten<br />

ermitteln wir die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

jährlich wie oben beschrieben. Den ermittelten Betrag<br />

verwenden wir anteilig zur Erhöhung der versicherten<br />

Leistungen. Wenn und soweit wir eine Neubewertung<br />

der Deckungsrückstellung vornehmen müssen, kann<br />

die einzelne Versicherung zusätzliche Zuführungen<br />

zur Deckungsrückstellung erhalten. Die Versicherung<br />

erhält diese zusätzlichen Zuführungen dann an Stelle<br />

der jährlichen Anteile an den Bewertungsreserven. Die<br />

Zuteilung jährlicher Anteile an den Bewertungsreserven<br />

können wir so lange aussetzen oder reduzieren, bis eine<br />

ausreichende Deckungsrückstellung erreicht ist. Eine<br />

Deckungsrückstellung ist ausreichend, wenn sie auch in<br />

Zukunft genügende Sicherheitsmargen für die Erfüllung<br />

der zugesagten Leistung enthält. Bei Fälligkeit einer<br />

vereinbarten Kapitalleistung teilen wir ebenfalls die<br />

Bewertungsreserven anteilig zu.<br />

Bis zum Abschluss der technischen Umsetzung des<br />

verursachungsorientierten Verfahrens erfolgt die<br />

Beteiligung an den Bewertungsreserven für<br />

• Versicherungen im Altersrentenbezug,<br />

• Versicherungen im Hinterbliebenenrentenbezug und<br />

• Anwartschaften auf Hinterbliebenenrente zu laufenden<br />

Altersrenten<br />

der ehemaligen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-<strong>AG</strong><br />

bis einschließlich Tarifgeneration 2007 durch eine<br />

angemessene Erhöhung des Zinsüberschussanteils. Bei der<br />

Festlegung der Höhe berücksichtigen wir insbesondere die<br />

aktuelle Bewertungsreservensituation.<br />

Auch bei laufenden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />

Erwerbsminderungs- und Pflegerenten erhöhen wir<br />

den Zinsüberschussanteil um eine pauschale Beteiligung<br />

an den Bewertungsreserven. Die angegebenen Überschussanteilsätze<br />

für die Zuteilung 2018 berücksichtigen<br />

dabei die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des<br />

Geschäftsjahres <strong>2017</strong>.<br />

Schlussüberschussberechtigte kapitalbildende <strong>Lebensversicherung</strong>en<br />

und Rentenversicherungen erhalten für die<br />

Beteiligung an den Bewertungsreserven einen Mindest-

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