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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> Jahresabschluss 47<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Anhang<br />

• Invalidenreaktivierungstafel EL 2010 RIUS<br />

• Invalidenreaktivierungstafel ERL2014IR_15207<br />

• Verbandstafeln 1992 für den Pflegefall<br />

• DAV 2008 P für den Pflegefall<br />

• HML2008P für den Pflegefall<br />

• ERL2010P1IX_16109 für den Pflegefall<br />

• Verbands-Sterbetafeln 1992 für Pflegebedürftige<br />

Die wesentlichen Rechnungszinssätze im Neubestand<br />

sind: 4 %, 3,5 %, 3,25 %, 2,75 %, 2,25 %, 1,75 %,<br />

1,25 % und 0,9%. Mit diesen Zinssätzen haben wir ca.<br />

99 % der Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen<br />

Geschäfts ermittelt.<br />

Für Versicherungen, deren einmalige Abschlussaufwendungen<br />

durch Zillmerung berücksichtigt werden<br />

dürfen, haben wir im Wesentlichen folgende Sätze, die<br />

auf die Beitragssumme bezogen werden, angewendet:<br />

40 ‰, 35 ‰, 30 ‰, 25 ‰, 15 ‰, 10 ‰ und 7,5 ‰.<br />

Für einzelne Teilbestände haben sich Sterblichkeits-,<br />

Invaliditäts- und Pflegefallrisiken verändert. Wenn die<br />

bei Vertragsabschluss gültigen Tafeln keine ausreichenden<br />

Sicherheiten mehr enthalten, haben wir zusätzliche<br />

Deckungsrückstellungen gestellt. Dabei haben<br />

wir die beobachteten Veränderungen der Risikoverläufe<br />

in ausreichender Weise berücksichtigt.<br />

Wir haben bei Renten- und Pensionsversicherungen die<br />

gestiegene Lebenserwartung berücksichtigt. Dazu haben<br />

wir der mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation<br />

ermittelten Deckungsrückstellung<br />

entsprechende Beträge zugeführt. Diese zusätzliche<br />

Deckungsrückstellung haben wir mit Hilfe geänderter<br />

Wahrscheinlichkeiten berechnet. Wir haben die Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

zwischen den Sterbetafeln für<br />

Rentenversicherungen „DAV 2004 R Bestand“ und<br />

„DAV 2004 R B20“ interpoliert. Außerdem haben wir<br />

Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten<br />

verwendet, die auf Beobachtungen in unserem Versicherungsbestand<br />

basieren. Bei der Berechnung der zusätzlichen<br />

Deckungsrückstellung haben wir den tariflich<br />

vorgesehenen Rechnungszins angesetzt.<br />

Außerdem haben wir für Tarife, deren Rechnungszinssatz<br />

oder Zillmersatz den bei Abschluss der Versicherungen<br />

geltenden Höchstrechnungszinssatz bzw.<br />

Höchstzillmersatz überschritten haben, die Deckungsrückstellung<br />

in der benötigten Höhe gestellt.<br />

Die Deckungsrückstellung für die zugewiesenen Bonussummen<br />

haben wir mit den vorstehenden Grundlagen<br />

ermittelt.<br />

Wir haben Auswirkungen aus laufenden Prozessen<br />

zeitnah beurteilt und bewertet.<br />

Innerhalb der Deckungsrückstellung stellten wir eine<br />

Zinszusatzreserve für Versicherungen, deren Rechnungszins<br />

über dem Referenzzinssatz gemäß Deckungsrückstellungsverordnung<br />

(DeckRV) lag. Die Kündigung<br />

ihrer Versicherung oder die Kapitalabfindung<br />

bei Rentenübergang sind mögliche Optionen unserer<br />

Kunden. Wir haben diese Optionen bei der Berechnung<br />

der Zinszusatzreserve wiederum berücksichtigt. Dabei<br />

haben wir die Erläuterung der BaFin zur Berechnung<br />

der Zinszusatzreserve vom 5. Oktober 2016 beachtet.<br />

Wir stellen die Zinszusatzreserve weiterhin in der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen und benötigten Höhe. Die<br />

Zinszusatzreserve betrug zum Ende des Geschäftsjahres<br />

1.926,9 Mio. € (Vorjahr: 1.321,3 Mio. €).<br />

Rückstellungen für noch nicht abgewickelte<br />

Versicherungsfälle<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />

und Rückkäufe berücksichtigt für alle Versicherungsfälle,<br />

die vor dem Zeitpunkt der Bestandsfeststellung<br />

bekannt wurden, die zu erwartende Leistung<br />

einzeln. Für die Versicherungsfälle, die bis zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht bekannt wurden, haben wir eine Spätschadenrückstellung<br />

unter Beachtung von § 341g Abs.<br />

1 und 2 HGB sowie gemäß § 26 Abs. 1 RechVersV gebildet.<br />

Die Position enthält ferner die Rückstellung für<br />

Schadenregulierungskosten.<br />

Mögliche Forderungen aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes<br />

vom 7. Mai 2014 und 17. Dezember 2014<br />

haben wir bei der Berechnung der Rückstellung angemessen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Rückstellung für das in Rückdeckung übernommene<br />

Geschäft ergab sich aus den Abrechnungen der<br />

Vorversicherer.<br />

Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

Der innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

für die Schlussüberschussanteile zu bildende<br />

Schlussüberschussanteilfonds errechneten wir nach<br />

den handelsrechtlichen Vorschriften. Wir haben die Berechnung<br />

einzelvertraglich gemäß den Regelungen in §<br />

28 RechVersV vorgenommen. Der verwendete Zinsfuß<br />

beträgt 1,6 % für den Neubestand und 3,6 % für den<br />

Altbestand. Für diesen Altbestand haben wir die entsprechende<br />

Genehmigung bei der BaFin beantragt.<br />

Der Zinsfuß beträgt einheitlich 1,6 % für die Versicherungen,<br />

die zu dem im Jahr 2010 von der Victoria <strong>Lebensversicherung</strong><br />

<strong>AG</strong> übertragenen Kollektivbestand

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