Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> Jahresabschluss 47<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
Anhang<br />
• Invalidenreaktivierungstafel EL 2010 RIUS<br />
• Invalidenreaktivierungstafel ERL2014IR_15207<br />
• Verbandstafeln 1992 für den Pflegefall<br />
• DAV 2008 P für den Pflegefall<br />
• HML2008P für den Pflegefall<br />
• ERL2010P1IX_16109 für den Pflegefall<br />
• Verbands-Sterbetafeln 1992 für Pflegebedürftige<br />
Die wesentlichen Rechnungszinssätze im Neubestand<br />
sind: 4 %, 3,5 %, 3,25 %, 2,75 %, 2,25 %, 1,75 %,<br />
1,25 % und 0,9%. Mit diesen Zinssätzen haben wir ca.<br />
99 % der Deckungsrückstellung des selbst abgeschlossenen<br />
Geschäfts ermittelt.<br />
Für Versicherungen, deren einmalige Abschlussaufwendungen<br />
durch Zillmerung berücksichtigt werden<br />
dürfen, haben wir im Wesentlichen folgende Sätze, die<br />
auf die Beitragssumme bezogen werden, angewendet:<br />
40 ‰, 35 ‰, 30 ‰, 25 ‰, 15 ‰, 10 ‰ und 7,5 ‰.<br />
Für einzelne Teilbestände haben sich Sterblichkeits-,<br />
Invaliditäts- und Pflegefallrisiken verändert. Wenn die<br />
bei Vertragsabschluss gültigen Tafeln keine ausreichenden<br />
Sicherheiten mehr enthalten, haben wir zusätzliche<br />
Deckungsrückstellungen gestellt. Dabei haben<br />
wir die beobachteten Veränderungen der Risikoverläufe<br />
in ausreichender Weise berücksichtigt.<br />
Wir haben bei Renten- und Pensionsversicherungen die<br />
gestiegene Lebenserwartung berücksichtigt. Dazu haben<br />
wir der mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation<br />
ermittelten Deckungsrückstellung<br />
entsprechende Beträge zugeführt. Diese zusätzliche<br />
Deckungsrückstellung haben wir mit Hilfe geänderter<br />
Wahrscheinlichkeiten berechnet. Wir haben die Sterbewahrscheinlichkeiten<br />
zwischen den Sterbetafeln für<br />
Rentenversicherungen „DAV 2004 R Bestand“ und<br />
„DAV 2004 R B20“ interpoliert. Außerdem haben wir<br />
Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten<br />
verwendet, die auf Beobachtungen in unserem Versicherungsbestand<br />
basieren. Bei der Berechnung der zusätzlichen<br />
Deckungsrückstellung haben wir den tariflich<br />
vorgesehenen Rechnungszins angesetzt.<br />
Außerdem haben wir für Tarife, deren Rechnungszinssatz<br />
oder Zillmersatz den bei Abschluss der Versicherungen<br />
geltenden Höchstrechnungszinssatz bzw.<br />
Höchstzillmersatz überschritten haben, die Deckungsrückstellung<br />
in der benötigten Höhe gestellt.<br />
Die Deckungsrückstellung für die zugewiesenen Bonussummen<br />
haben wir mit den vorstehenden Grundlagen<br />
ermittelt.<br />
Wir haben Auswirkungen aus laufenden Prozessen<br />
zeitnah beurteilt und bewertet.<br />
Innerhalb der Deckungsrückstellung stellten wir eine<br />
Zinszusatzreserve für Versicherungen, deren Rechnungszins<br />
über dem Referenzzinssatz gemäß Deckungsrückstellungsverordnung<br />
(DeckRV) lag. Die Kündigung<br />
ihrer Versicherung oder die Kapitalabfindung<br />
bei Rentenübergang sind mögliche Optionen unserer<br />
Kunden. Wir haben diese Optionen bei der Berechnung<br />
der Zinszusatzreserve wiederum berücksichtigt. Dabei<br />
haben wir die Erläuterung der BaFin zur Berechnung<br />
der Zinszusatzreserve vom 5. Oktober 2016 beachtet.<br />
Wir stellen die Zinszusatzreserve weiterhin in der gesetzlich<br />
vorgeschriebenen und benötigten Höhe. Die<br />
Zinszusatzreserve betrug zum Ende des Geschäftsjahres<br />
1.926,9 Mio. € (Vorjahr: 1.321,3 Mio. €).<br />
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte<br />
Versicherungsfälle<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />
und Rückkäufe berücksichtigt für alle Versicherungsfälle,<br />
die vor dem Zeitpunkt der Bestandsfeststellung<br />
bekannt wurden, die zu erwartende Leistung<br />
einzeln. Für die Versicherungsfälle, die bis zu diesem<br />
Zeitpunkt nicht bekannt wurden, haben wir eine Spätschadenrückstellung<br />
unter Beachtung von § 341g Abs.<br />
1 und 2 HGB sowie gemäß § 26 Abs. 1 RechVersV gebildet.<br />
Die Position enthält ferner die Rückstellung für<br />
Schadenregulierungskosten.<br />
Mögliche Forderungen aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes<br />
vom 7. Mai 2014 und 17. Dezember 2014<br />
haben wir bei der Berechnung der Rückstellung angemessen<br />
berücksichtigt.<br />
Die Rückstellung für das in Rückdeckung übernommene<br />
Geschäft ergab sich aus den Abrechnungen der<br />
Vorversicherer.<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
Der innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
für die Schlussüberschussanteile zu bildende<br />
Schlussüberschussanteilfonds errechneten wir nach<br />
den handelsrechtlichen Vorschriften. Wir haben die Berechnung<br />
einzelvertraglich gemäß den Regelungen in §<br />
28 RechVersV vorgenommen. Der verwendete Zinsfuß<br />
beträgt 1,6 % für den Neubestand und 3,6 % für den<br />
Altbestand. Für diesen Altbestand haben wir die entsprechende<br />
Genehmigung bei der BaFin beantragt.<br />
Der Zinsfuß beträgt einheitlich 1,6 % für die Versicherungen,<br />
die zu dem im Jahr 2010 von der Victoria <strong>Lebensversicherung</strong><br />
<strong>AG</strong> übertragenen Kollektivbestand