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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Jahresabschluss<br />

Überschussanteilsätze<br />

196<br />

Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen (Fortsetzung)<br />

Gewinnverband FG-Renten (13) (Fortsetzung)<br />

Tarif REN 313858 (Fortsetzung)<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten 0 % 1, 2, 3 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

Risikoüberschussanteile<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

0,25 % 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Gewinnverband FG-B Renten (13)<br />

Garantierter Rechnungszins 1,75 %<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0,3 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0,35 % 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals 5<br />

Ansammlungsüberschussanteil 2,05 % des angesammelten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 6 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten<br />

sofort beginnende Rentenversicherungen<br />

mit Beitragsrückgewähr<br />

sofort beginnende Rentenversicherungen<br />

ohne Beitragsrückgewähr<br />

33,6 % 1 / 30,6 % 2, 3 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

Risikoüberschussanteile<br />

24,8 % 1 / 21,5 % 2, 3<br />

sonstige Rentenversicherungen 46,7 % 1 / 21,5 % 2, 3<br />

Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />

Schlussüberschussbeteiligung<br />

0,3 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />

Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />

ggf. des Ansammlungsguthabens<br />

Schlussüberschussanteil 7 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

in der Anwartschaft 7<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

0,25 % 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals 5<br />

Gewinnverband HZV (13) FG<br />

Tarife HRV 313401−313450, 313481, 313482, 313801−313808, WRV 313401−313482, 313801−313808<br />

Garantierter Rechnungszins 1,75 %<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0,6 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0,35 % 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 2,35 % des angesammelten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 6 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Risikoüberschussanteil in der Anwartschaft 0 % des Risikobeitrags<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten 51,4 % 1 / 29,2 % 2 / 25,4 % 3 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

Risikoüberschussanteile<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

0,25 % 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

1 Der angegebene Satz gilt bei privaten Versicherungen oder betrieblichen Ansparversicherungen.<br />

2 Der angegebene Satz gilt bei betrieblichen Versicherungen außer bei betrieblichen Ansparversicherungen.<br />

3 Der angegebene Satz gilt bei Versicherungen mit geschlechtsdifferenzierter Kalkulation.<br />

4 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt.<br />

5 Bei sofort beginnenden Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr ist das Deckungskapital für die Todesfallleistung nicht überschussberechtigt.<br />

6 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

7 Der Schlussüberschussanteil und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die<br />

Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine<br />

verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

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