Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
Jahresabschluss<br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
der Versicherungsnehmer<br />
71<br />
Überschussanteil<br />
Grund- oder<br />
Beitragsüberschussanteil<br />
Zinsüberschussanteil<br />
Ansammlungsüberschussanteil<br />
Todesfall- oder<br />
Risikoüberschussanteil<br />
Bemessungsgröße<br />
z. B. Versicherungssumme,<br />
Beitragssumme, Jahresbeitrag<br />
z. B. Deckungskapital, Rückkaufswert,<br />
Beitragssumme<br />
angesammeltes<br />
Überschussguthaben<br />
Risikobeitrag<br />
Die laufenden Überschussanteile schreiben wir in<br />
Abhängigkeit vom Tarif entweder zum Jahrestag des<br />
Versicherungsbeginns oder zum 31.12. im Kalenderjahr<br />
gut. Vertragsabhängig sind für die einzelnen Teile der<br />
laufenden Überschussbeteiligung eventuell Wartezeiten<br />
in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu beachten.<br />
Diese können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.<br />
Bei Versicherungen im Alters- und Hinterbliebenenrentenbezug<br />
fallen Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse<br />
an. An entstehenden Kostenüberschüssen beteiligen<br />
wir die Versicherungen über einen erhöhten Zinsüberschussanteilsatz<br />
im Rentenbezug. Für Tarifgenerationen<br />
bis einschließlich 2012 beteiligen wir die Versicherungen<br />
an den entstehenden Risikoüberschüssen ebenfalls über<br />
eine Erhöhung des Zinsüberschussanteilsatzes im Rentenbezug.<br />
Für Tarifgenerationen ab 2013 beteiligen wir die<br />
Versicherungen an entstehenden Risikoüberschüssen über<br />
einen eigenen Risikoüberschussanteil. Dafür erhöhen wir<br />
die bei der Tarifkalkulation verwendeten Sterblichkeiten<br />
um den deklarierten Risikoüberschussanteilsatz. Auf<br />
Basis der erhöhten Sterblichkeiten berechnen wir den<br />
Risikoüberschussanteil.<br />
Schlussüberschussanteile<br />
Bei Vertragsbeendigung oder bei Beendigung der<br />
Aufschubzeit erhält ein großer Teil der Versicherungen<br />
einen Schlussüberschussanteil. Mit dem einmaligen<br />
Schlussüberschussanteil beteiligen wir die Kunden an<br />
solchen Überschüssen, die wir nicht schon durch die<br />
laufenden Überschussanteile zuteilen.<br />
jährlich ein Betrag in Prozent des Deckungskapitals zur Bemessungsgröße<br />
für den Schlussüberschussanteil zugeführt.<br />
Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />
ist dann der Betrag, der sich aus der Ansammlung der<br />
jährlichen Zuführungen ergibt. Die Bemessungsgröße für<br />
den Schlussüberschussanteil ist<br />
• im Gewinnverband D innerhalb des Abrechnungsverbands<br />
„Kapitalversicherungen mit Gewinnbeteiligung,<br />
Gruppenversicherungen nach Einzeltarifen“,<br />
• im Gewinnverband G sowie<br />
• in den Gewinnverbänden FG und FN für Tarifgenerationen<br />
vor 2005<br />
der Ansammlungsbetrag der Zinsen auf das überschussberechtigte<br />
Deckungskapital, die fällige Bonussumme oder<br />
die fällige Leistung aus Zinsüberschussanteil-Guthaben.<br />
Der Schlussüberschussanteil ist für das im Kalenderjahr<br />
beginnende Versicherungsjahr gültig. Bei Fälligkeit einer<br />
Versicherungsleistung vor Ablauf erhält der Kunde –<br />
nach einer Wartezeit – eine gegebenenfalls reduzierte<br />
Schlussüberschussbeteiligung.<br />
Für die übrigen Tarife der Tarifgenerationen vor 2008 gilt<br />
der Schlussüberschussanteil für das Kalenderjahr. Er wird<br />
im Verhältnis zur tarifabhängigen Bemessungsgröße (z. B.<br />
Versicherungssumme, Todesfallsumme, Beitragssumme,<br />
Kapitalabfindung) festgesetzt. Der Verhältnissatz hängt<br />
vom Zeitpunkt und dem Grund der Vertragsbeendigung<br />
sowie von der vereinbarten und der abgelaufenen Versicherungsdauer<br />
ab. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor<br />
Ablauf erhält der Kunde einen gegebenenfalls reduzierten<br />
Schlussüberschussanteil frühestens nach Ablauf des ersten<br />
Kalenderjahres. In diesem Fall kann die Bemessungsgröße<br />
für die Berechnung des Schlussüberschussanteils von<br />
der Größe bei Ablauf beziehungsweise vereinbartem<br />
Rentenbeginn abweichen.<br />
Verwendung der Überschussanteile<br />
Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer<br />
können die laufenden Überschussanteile verwendet<br />
werden<br />
Der Schlussüberschussanteil kann sich für die Tarifgenerationen<br />
und teilweise auch für Gewinnverbände in der<br />
Gültigkeit und in der Bemessungsgröße unterscheiden. So<br />
wird für<br />
• Tarifgenerationen ab 2008,<br />
• in den Gewinnverbänden VF, VG und VK sowie<br />
• in den Gewinnverbänden FG und FN für Tarifgenerationen<br />
ab 2005<br />
• zur Erhöhung der versicherten Leistungen durch Bildung<br />
zusätzlicher beitragsfreier Versicherungsleistungen<br />
(Bonus/Anlageversicherung),<br />
• zur verzinslichen Ansammlung,<br />
• zur Anlage in Fondsanteilen,<br />
• zur Verrechnung mit den Beiträgen,<br />
• zur Barausschüttung oder<br />
• zur Bildung einer Überschussrente.