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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Jahresabschluss<br />

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />

der Versicherungsnehmer<br />

71<br />

Überschussanteil<br />

Grund- oder<br />

Beitragsüberschussanteil<br />

Zinsüberschussanteil<br />

Ansammlungsüberschussanteil<br />

Todesfall- oder<br />

Risikoüberschussanteil<br />

Bemessungsgröße<br />

z. B. Versicherungssumme,<br />

Beitragssumme, Jahresbeitrag<br />

z. B. Deckungskapital, Rückkaufswert,<br />

Beitragssumme<br />

angesammeltes<br />

Überschussguthaben<br />

Risikobeitrag<br />

Die laufenden Überschussanteile schreiben wir in<br />

Abhängigkeit vom Tarif entweder zum Jahrestag des<br />

Versicherungsbeginns oder zum 31.12. im Kalenderjahr<br />

gut. Vertragsabhängig sind für die einzelnen Teile der<br />

laufenden Überschussbeteiligung eventuell Wartezeiten<br />

in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer zu beachten.<br />

Diese können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.<br />

Bei Versicherungen im Alters- und Hinterbliebenenrentenbezug<br />

fallen Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse<br />

an. An entstehenden Kostenüberschüssen beteiligen<br />

wir die Versicherungen über einen erhöhten Zinsüberschussanteilsatz<br />

im Rentenbezug. Für Tarifgenerationen<br />

bis einschließlich 2012 beteiligen wir die Versicherungen<br />

an den entstehenden Risikoüberschüssen ebenfalls über<br />

eine Erhöhung des Zinsüberschussanteilsatzes im Rentenbezug.<br />

Für Tarifgenerationen ab 2013 beteiligen wir die<br />

Versicherungen an entstehenden Risikoüberschüssen über<br />

einen eigenen Risikoüberschussanteil. Dafür erhöhen wir<br />

die bei der Tarifkalkulation verwendeten Sterblichkeiten<br />

um den deklarierten Risikoüberschussanteilsatz. Auf<br />

Basis der erhöhten Sterblichkeiten berechnen wir den<br />

Risikoüberschussanteil.<br />

Schlussüberschussanteile<br />

Bei Vertragsbeendigung oder bei Beendigung der<br />

Aufschubzeit erhält ein großer Teil der Versicherungen<br />

einen Schlussüberschussanteil. Mit dem einmaligen<br />

Schlussüberschussanteil beteiligen wir die Kunden an<br />

solchen Überschüssen, die wir nicht schon durch die<br />

laufenden Überschussanteile zuteilen.<br />

jährlich ein Betrag in Prozent des Deckungskapitals zur Bemessungsgröße<br />

für den Schlussüberschussanteil zugeführt.<br />

Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />

ist dann der Betrag, der sich aus der Ansammlung der<br />

jährlichen Zuführungen ergibt. Die Bemessungsgröße für<br />

den Schlussüberschussanteil ist<br />

• im Gewinnverband D innerhalb des Abrechnungsverbands<br />

„Kapitalversicherungen mit Gewinnbeteiligung,<br />

Gruppenversicherungen nach Einzeltarifen“,<br />

• im Gewinnverband G sowie<br />

• in den Gewinnverbänden FG und FN für Tarifgenerationen<br />

vor 2005<br />

der Ansammlungsbetrag der Zinsen auf das überschussberechtigte<br />

Deckungskapital, die fällige Bonussumme oder<br />

die fällige Leistung aus Zinsüberschussanteil-Guthaben.<br />

Der Schlussüberschussanteil ist für das im Kalenderjahr<br />

beginnende Versicherungsjahr gültig. Bei Fälligkeit einer<br />

Versicherungsleistung vor Ablauf erhält der Kunde –<br />

nach einer Wartezeit – eine gegebenenfalls reduzierte<br />

Schlussüberschussbeteiligung.<br />

Für die übrigen Tarife der Tarifgenerationen vor 2008 gilt<br />

der Schlussüberschussanteil für das Kalenderjahr. Er wird<br />

im Verhältnis zur tarifabhängigen Bemessungsgröße (z. B.<br />

Versicherungssumme, Todesfallsumme, Beitragssumme,<br />

Kapitalabfindung) festgesetzt. Der Verhältnissatz hängt<br />

vom Zeitpunkt und dem Grund der Vertragsbeendigung<br />

sowie von der vereinbarten und der abgelaufenen Versicherungsdauer<br />

ab. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor<br />

Ablauf erhält der Kunde einen gegebenenfalls reduzierten<br />

Schlussüberschussanteil frühestens nach Ablauf des ersten<br />

Kalenderjahres. In diesem Fall kann die Bemessungsgröße<br />

für die Berechnung des Schlussüberschussanteils von<br />

der Größe bei Ablauf beziehungsweise vereinbartem<br />

Rentenbeginn abweichen.<br />

Verwendung der Überschussanteile<br />

Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer<br />

können die laufenden Überschussanteile verwendet<br />

werden<br />

Der Schlussüberschussanteil kann sich für die Tarifgenerationen<br />

und teilweise auch für Gewinnverbände in der<br />

Gültigkeit und in der Bemessungsgröße unterscheiden. So<br />

wird für<br />

• Tarifgenerationen ab 2008,<br />

• in den Gewinnverbänden VF, VG und VK sowie<br />

• in den Gewinnverbänden FG und FN für Tarifgenerationen<br />

ab 2005<br />

• zur Erhöhung der versicherten Leistungen durch Bildung<br />

zusätzlicher beitragsfreier Versicherungsleistungen<br />

(Bonus/Anlageversicherung),<br />

• zur verzinslichen Ansammlung,<br />

• zur Anlage in Fondsanteilen,<br />

• zur Verrechnung mit den Beiträgen,<br />

• zur Barausschüttung oder<br />

• zur Bildung einer Überschussrente.

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