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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Jahresabschluss<br />

Überschussanteilsätze<br />

234<br />

Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen (Fortsetzung)<br />

Gewinnverband VG (Fortsetzung)<br />

Tarif REN 115010 (Fortsetzung)<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten 25,5 % als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

Risikoüberschussanteile<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

Tarife REN 117006−117009, 117016−117089<br />

Garantierter Rechnungszins 0,9 %<br />

0,25 % 1 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 1,15 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 1,2 % 1, 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 2,05 % 3 des angesammelten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 4 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten<br />

sofort beginnende Rentenversicherungen 25,5 % 2, 5 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

sonstige Rentenversicherungen 34,8 % 2, 6 / 25,5 % 2, 7<br />

Risikoüberschussanteile<br />

Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />

Schlussüberschussbeteiligung<br />

0,3 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />

Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />

ggf. des Ansammlungsguthabens<br />

Schlussüberschussanteil 8 10 % 2 der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 90 % 2 der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

in der Anwartschaft 8<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

Tarife REN 117657−117664<br />

Garantierter Rechnungszins 0,9 %<br />

0,25 % 1, 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 1,15 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 1,2 % 1 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 2,05 % des angesammelten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 4 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten 34,8 % 6 / 25,5 % 7 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />

Risikoüberschussanteile<br />

Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />

Schlussüberschussbeteiligung<br />

0,3 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />

Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />

ggf. des Ansammlungsguthabens<br />

Schlussüberschussanteil 8 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />

in der Anwartschaft 8<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

0,25 % 1 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

1 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt.<br />

2 Für Versicherungen mit Überschussverwendung U9 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von null.<br />

3 Für Versicherungen mit Überschussverwendung U9 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes der Rechnungszins.<br />

4 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

5 Für Versicherungen im Gruppenvertrag 9991836, 9992902, 9994678/00 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von 26,8 %. Für<br />

Versicherungen mit Überschussverwendung EG, RS gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von 26,2 %.<br />

6 Der angegebene Satz gilt bei privaten Versicherungen oder betrieblichen Ansparversicherungen.<br />

7 Der angegebene Satz gilt bei betrieblichen Versicherungen außer bei betrieblichen Ansparversicherungen sowie bei Versicherungen mit geschlechtsdifferenzierter<br />

Kalkulation.<br />

8 Der Schlussüberschussanteil und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die<br />

Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine<br />

verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

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