Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
70<br />
Jahresabschluss<br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
der Versicherungsnehmer<br />
Entstehung der Überschüsse<br />
Den Versicherungsschutz unserer Kunden müssen wir zu<br />
jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer gewährleisten<br />
können. Dafür bilden wir Deckungsrückstellungen. Diese<br />
berechnen wir mit vorsichtigen Annahmen über den<br />
Zins (sogenannter garantierter Rechnungszins), die<br />
Kosten und den Risikoverlauf. Die für die Rückstellungen<br />
erforderlichen Mittel legen wir am Kapitalmarkt an und<br />
erwirtschaften Kapitalerträge. Aus den Kapitalerträgen,<br />
den angelegten Mitteln und den Beiträgen erbringen<br />
wir die zugesagten Versicherungsleistungen. Zusätzlich<br />
decken wir damit die Kosten für Abschluss und Verwaltung<br />
der Verträge. Je größer unsere Kapitalerträge sind, je<br />
weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und<br />
je kostengünstiger wir arbeiten, desto größer sind die<br />
entstehenden Überschüsse. Diese geben wir in Form der<br />
Überschussbeteiligung überwiegend an unsere Kunden<br />
weiter. Die Überschussbeteiligung besteht aus laufenden<br />
Überschussanteilen und gegebenenfalls einem einmaligen<br />
Schlussüberschussanteil. Bei Vertragsbeendigung oder<br />
Rentenübergang sowie im Rentenbezug beteiligen wir den<br />
Kunden außerdem an den Bewertungsreserven.<br />
Trotz der vorsichtigen Annahmen kann es notwendig<br />
sein, die Deckungsrückstellung neu zu bewerten. Dies<br />
kann zum Beispiel eintreten, wenn die Lebenserwartung<br />
steigt. Wenn und soweit wir eine Neubewertung der<br />
Deckungsrückstellung vornehmen müssen, kann die<br />
einzelne Versicherung zusätzliche Zuführungen zur<br />
Deckungsrückstellung erhalten. Die Versicherung erhält<br />
diese zusätzlichen Zuführungen dann an Stelle der sich<br />
aus den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden<br />
Überschussanteile. Die vereinbarte Überschussbeteiligung<br />
können wir so lange aussetzen oder reduzieren, bis eine<br />
ausreichende Deckungsrückstellung erreicht ist. Eine<br />
Deckungsrückstellung ist ausreichend, wenn sie auch in<br />
Zukunft genügende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der<br />
zugesagten Leistung enthält. Ist der Überschussanteilsatz<br />
in diesem Jahr null, erhält eine einzelne Versicherung keine<br />
Überschussanteile. In diesem Fall nehmen wir so lange<br />
keine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung<br />
vor, bis der Überschussanteilsatz wieder positiv ist.<br />
Außerdem können wir Anteile aus der Beteiligung an den<br />
Bewertungsreserven im Rentenbezug für eine zusätzliche<br />
Zuführung zur Deckungsrückstellung verwenden.<br />
Um eine entstehungsgerechte Überschussbeteiligung<br />
zu gewährleisten, haben wir gleichartige Versicherungen<br />
in Bestandsgruppen oder Abrechnungsverbände<br />
zusammengefasst. Innerhalb dieser Bestandsgruppen<br />
und Abrechnungsverbände haben wir die Versicherungen<br />
in Gewinnverbände unterteilt. Dabei unterscheiden wir<br />
im Wesentlichen nach Risikoart (beispielsweise kapitalbildende<br />
<strong>Lebensversicherung</strong>, Risikolebensversicherung,<br />
Rentenversicherung), Geschäftsbereich (Einzel- oder<br />
Kollektivversicherung) und Tarifgeneration.<br />
Verwendung der Überschüsse<br />
Wir führen den für die Versicherungsnehmer bestimmten<br />
Überschuss der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />
(RfB) zu. Die Mittel der RfB dürfen wir grundsätzlich nur für<br />
die Überschussbeteiligung unserer Kunden verwenden. Die<br />
RfB enthält mindestens die Überschussanteile, die wir im<br />
folgenden Geschäftsjahr planmäßig den Versicherungsnehmern<br />
gutschreiben. Darüber hinaus enthält die RfB die<br />
Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und<br />
der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile<br />
setzen sich in der Regel aus verschiedenen<br />
Bestandteilen zusammen. Die einzelnen Bestandteile<br />
unterscheiden sich im Überschussanteilsatz und in der<br />
Bemessungsgröße. Der Vorstand legt die Überschussanteilsätze<br />
jährlich fest. Die Bemessungsgrößen für die<br />
Überschussanteile können unter anderem<br />
• vom Tarif,<br />
• von der vereinbarten Versicherungsdauer,<br />
• von der abgelaufenen Dauer und<br />
• von Alter und Geschlecht der versicherten Person<br />
abhängen. Die einzelnen Überschussanteile setzen wir<br />
gemäß folgender Tabelle im Verhältnis zur maßgebenden<br />
Größe fest.