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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

70<br />

Jahresabschluss<br />

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />

der Versicherungsnehmer<br />

Entstehung der Überschüsse<br />

Den Versicherungsschutz unserer Kunden müssen wir zu<br />

jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer gewährleisten<br />

können. Dafür bilden wir Deckungsrückstellungen. Diese<br />

berechnen wir mit vorsichtigen Annahmen über den<br />

Zins (sogenannter garantierter Rechnungszins), die<br />

Kosten und den Risikoverlauf. Die für die Rückstellungen<br />

erforderlichen Mittel legen wir am Kapitalmarkt an und<br />

erwirtschaften Kapitalerträge. Aus den Kapitalerträgen,<br />

den angelegten Mitteln und den Beiträgen erbringen<br />

wir die zugesagten Versicherungsleistungen. Zusätzlich<br />

decken wir damit die Kosten für Abschluss und Verwaltung<br />

der Verträge. Je größer unsere Kapitalerträge sind, je<br />

weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und<br />

je kostengünstiger wir arbeiten, desto größer sind die<br />

entstehenden Überschüsse. Diese geben wir in Form der<br />

Überschussbeteiligung überwiegend an unsere Kunden<br />

weiter. Die Überschussbeteiligung besteht aus laufenden<br />

Überschussanteilen und gegebenenfalls einem einmaligen<br />

Schlussüberschussanteil. Bei Vertragsbeendigung oder<br />

Rentenübergang sowie im Rentenbezug beteiligen wir den<br />

Kunden außerdem an den Bewertungsreserven.<br />

Trotz der vorsichtigen Annahmen kann es notwendig<br />

sein, die Deckungsrückstellung neu zu bewerten. Dies<br />

kann zum Beispiel eintreten, wenn die Lebenserwartung<br />

steigt. Wenn und soweit wir eine Neubewertung der<br />

Deckungsrückstellung vornehmen müssen, kann die<br />

einzelne Versicherung zusätzliche Zuführungen zur<br />

Deckungsrückstellung erhalten. Die Versicherung erhält<br />

diese zusätzlichen Zuführungen dann an Stelle der sich<br />

aus den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden<br />

Überschussanteile. Die vereinbarte Überschussbeteiligung<br />

können wir so lange aussetzen oder reduzieren, bis eine<br />

ausreichende Deckungsrückstellung erreicht ist. Eine<br />

Deckungsrückstellung ist ausreichend, wenn sie auch in<br />

Zukunft genügende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der<br />

zugesagten Leistung enthält. Ist der Überschussanteilsatz<br />

in diesem Jahr null, erhält eine einzelne Versicherung keine<br />

Überschussanteile. In diesem Fall nehmen wir so lange<br />

keine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung<br />

vor, bis der Überschussanteilsatz wieder positiv ist.<br />

Außerdem können wir Anteile aus der Beteiligung an den<br />

Bewertungsreserven im Rentenbezug für eine zusätzliche<br />

Zuführung zur Deckungsrückstellung verwenden.<br />

Um eine entstehungsgerechte Überschussbeteiligung<br />

zu gewährleisten, haben wir gleichartige Versicherungen<br />

in Bestandsgruppen oder Abrechnungsverbände<br />

zusammengefasst. Innerhalb dieser Bestandsgruppen<br />

und Abrechnungsverbände haben wir die Versicherungen<br />

in Gewinnverbände unterteilt. Dabei unterscheiden wir<br />

im Wesentlichen nach Risikoart (beispielsweise kapitalbildende<br />

<strong>Lebensversicherung</strong>, Risikolebensversicherung,<br />

Rentenversicherung), Geschäftsbereich (Einzel- oder<br />

Kollektivversicherung) und Tarifgeneration.<br />

Verwendung der Überschüsse<br />

Wir führen den für die Versicherungsnehmer bestimmten<br />

Überschuss der Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

(RfB) zu. Die Mittel der RfB dürfen wir grundsätzlich nur für<br />

die Überschussbeteiligung unserer Kunden verwenden. Die<br />

RfB enthält mindestens die Überschussanteile, die wir im<br />

folgenden Geschäftsjahr planmäßig den Versicherungsnehmern<br />

gutschreiben. Darüber hinaus enthält die RfB die<br />

Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und<br />

der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.<br />

Laufende Überschussanteile<br />

Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile<br />

setzen sich in der Regel aus verschiedenen<br />

Bestandteilen zusammen. Die einzelnen Bestandteile<br />

unterscheiden sich im Überschussanteilsatz und in der<br />

Bemessungsgröße. Der Vorstand legt die Überschussanteilsätze<br />

jährlich fest. Die Bemessungsgrößen für die<br />

Überschussanteile können unter anderem<br />

• vom Tarif,<br />

• von der vereinbarten Versicherungsdauer,<br />

• von der abgelaufenen Dauer und<br />

• von Alter und Geschlecht der versicherten Person<br />

abhängen. Die einzelnen Überschussanteile setzen wir<br />

gemäß folgender Tabelle im Verhältnis zur maßgebenden<br />

Größe fest.

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