Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
Jahresabschluss<br />
Überschussanteilsätze<br />
216<br />
Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen (Fortsetzung)<br />
Gewinnverband FG (Fortsetzung)<br />
Tarife REN 506−570 (Fortsetzung)<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 25 % 4, 5 der Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil und<br />
in der Anwartschaft 1, 2, 3 den zusätzlichen Schlussüberschussanteil<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bei laufenden Renten<br />
Tarife REN 105006−105070, 106006−106089<br />
Garantierter Rechnungszins 2,75 %<br />
0 % 4, 6 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0 % 6 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Ansammlungsüberschussanteil 2,75 % des angesammelten Überschussguthabens<br />
Grundüberschussanteil 7 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />
Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />
Schlussüberschussbeteiligung<br />
0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />
Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />
ggf. des Ansammlungsguthabens<br />
Schlussüberschussanteil 8 0 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 25 % 9 der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
in der Anwartschaft 8<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bei laufenden Renten<br />
Tarife REN 206056−206075<br />
Garantierter Rechnungszins 2,75 %<br />
0 % 6 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0 % 6 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Ansammlungsüberschussanteil 2,75 % des angesammelten Überschussguthabens<br />
Grundüberschussanteil 7 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />
Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />
Schlussüberschussbeteiligung<br />
0 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />
Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />
ggf. des Ansammlungsguthabens<br />
Schlussüberschussanteil 8 0 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 25 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
in der Anwartschaft 8<br />
1 Versicherungen mit Überschussverwendung Barausschüttung erhalten keinen Schlussüberschussanteil und keine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.<br />
2 Die auf die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil bezogene Leistung aus Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
wird bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn nach einer Bestandszeit von mindestens zehn Jahren oder einem Drittel der Aufschubzeit fällig. Bei<br />
Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.<br />
3 Die auf die Bemessungsgröße für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil bezogene Leistung aus zusätzlichem Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung<br />
an den Bewertungsreserven wird bei vereinbartem Rentenbeginn fällig.<br />
4 Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, erhält die einzelne Versicherung an Stelle der sich aus<br />
den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden Überschussanteile zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe. Die<br />
vereinbarte Überschussbeteiligung wird so lange ausgesetzt bzw. reduziert, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende<br />
Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Rente enthält.<br />
5 Für Versicherungen mit Überschussverwendung AM, B5, EP, H5, L6, N6, NC, U8, UN, X6, X8, U9 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein<br />
Satz von null.<br />
6 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt.<br />
7 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />
8 Der Schlussüberschussanteil und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die<br />
Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine<br />
verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.<br />
9 Für Versicherungen mit Überschussverwendung AM, B5, EP, ES, H5, L6, MW, N6, NC, U8, UN, X6, X8 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein<br />
Satz von null.