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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Jahresabschluss<br />

Überschussanteilsätze<br />

248<br />

Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen nach AltZertG (Fortsetzung)<br />

Gewinnverband FGKR (00) (Fortsetzung)<br />

Tarif FGKR(00) (Fortsetzung)<br />

Ansammlungsüberschussanteil 0 % 1 des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten<br />

Überschussguthabens<br />

Schlussüberschussanteil 2, 3 0 ‰ des aus den jeweiligen Zahlungen eines Jahres gebildeten<br />

Versorgungskapitals zum Rentenbeginn<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 900 % des Schlussüberschussanteils<br />

in der Anwartschaft 3<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

Tarif KRO(00)<br />

Garantierter Rechnungszins 3,25 %<br />

0 % 1, 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0 % 1 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0 % 1, 5 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 0 % 1 des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten<br />

Überschussguthabens<br />

Schlussüberschussanteil 2, 3 0 ‰ des aus den jeweiligen Zahlungen eines Jahres gebildeten<br />

Versorgungskapitals zum Rentenbeginn<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 900 % des Schlussüberschussanteils<br />

in der Anwartschaft 3<br />

Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei laufenden Renten<br />

0 % 1, 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Gewinnverband FG<br />

Tarife REN 106−160<br />

Garantierter Rechnungszins 3,25 %<br />

Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0 % 1 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0 % 1, 4 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

Ansammlungsüberschussanteil 0 % 1 des angesammelten rechnungsmäßig verzinsten Überschussguthabens<br />

Grundüberschussanteil 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />

Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />

0 % des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf das überschuss-<br />

6 berechtigte<br />

Deckungskapital<br />

Bemessungsgröße für den zusätzlichen<br />

0 % des Ansammlungsbetrags der Zinsen auf das überschussberechtigte<br />

Schlussüberschussanteil 6 Deckungskapital<br />

Schlussüberschussanteil 7 0 % 1 der Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil<br />

1 Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, erhält die einzelne Versicherung an Stelle der sich aus<br />

den genannten Überschussanteilsätzen ergebenden Überschussanteile zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe. Die<br />

vereinbarte Überschussbeteiligung wird so lange ausgesetzt bzw. reduziert, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende<br />

Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Rente enthält.<br />

2 Der Schlussüberschussanteil wird für jedes Jahr der Aufschubzeit ermittelt. Anschließend werden die so berechneten Werte aufsummiert.<br />

3 Der Schlussüberschussanteil und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei vereinbartem Rentenbeginn fällig.<br />

4 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt.<br />

5 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt. Bei Bestandsverträgen wird<br />

zusätzlich 0,40 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.<br />

6 Für Zinsen der 2018 oder früher endenden Versicherungsjahre können abweichende Überschussanteilsätze gelten. Diese können dem jeweiligen <strong>Geschäftsbericht</strong><br />

entnommen werden.<br />

7 Die auf die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil bezogene Leistung aus Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

wird bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn nach einer Bestandszeit von mindestens zehn Jahren oder einem Drittel der Aufschubzeit fällig. Bei<br />

Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

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