Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> Jahresabschluss 63<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
Anhang<br />
Anhang<br />
Sonstige Angaben<br />
Garantievereinbarung<br />
Die ERGO Group <strong>AG</strong> übernahm mit Wirkung zum 31.<br />
Dezember 2015 gegenüber der ERGO Leben die Garantie,<br />
für den Fall, dass die Eigenmittel der ERGO Leben<br />
zur Bedeckung der aufsichtsrechtlich geforderten Solvabilität<br />
nicht ausreichen, bis zu insgesamt 150 Mio. €<br />
als Zuzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs.<br />
2 Nr. 4 HGB zu leisten.<br />
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />
Verpflichtungen<br />
• Die ERGO Group <strong>AG</strong> hat mit unserer Gesellschaft<br />
den Schuldbeitritt zu Pensionszusagen vereinbart.<br />
Sie bilanziert die dafür von uns erhaltenen Deckungsmittel<br />
sowie die Pensionsrückstellungen und<br />
erfüllt im Außenverhältnis sämtliche Pensionsverpflichtungen.<br />
Daraus bestanden am 31. Dezember<br />
<strong>2017</strong> gesamtschuldnerische Haftungen von 87.595<br />
Tsd. €. Die ERGO ist im Innenverhältnis zur ERGO Leben<br />
verpflichtet, die Pensionsverpflichtungen der<br />
ERGO Leben im Außenverhältnis zu erfüllen. Dementsprechend<br />
realisiert sich die gesamtschuldnerische<br />
Haftung der ERGO Leben nur in dem Fall, dass<br />
die ERGO als Gesamtschuldner aus Unvermögen zur<br />
Leistung an die Berechtigten ausfällt. Bei der ERGO<br />
handelt es sich allerdings um eine Finanzdienstleistungsholding,<br />
die aufgrund eigener Kapitalstärke<br />
von unabhängigen Ratingagenturen jeweils mit –<br />
für eine Holdinggesellschaft – sehr guten Ratings<br />
bewertet wird (z.B.: Fitch: AA-; S&P: A). Das Risiko einer<br />
gesamtschuldnerischen Haftung wird vor diesem<br />
Hintergrund nicht gesehen.<br />
• Die Gesellschaft ist gemäß § 221 ff. V<strong>AG</strong> Mitglied<br />
des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der<br />
Sicherungsfonds erhebt auf der Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung<br />
(Leben)<br />
jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe<br />
der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen,<br />
bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der<br />
Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen<br />
aufgebaut ist. Zukünftige Verpflichtungen<br />
für die Gesellschaft bestanden hieraus keine.<br />
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge<br />
in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der<br />
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben;<br />
dies entsprach einer Verpflichtung von<br />
54.352 Tsd. €.<br />
• Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet,<br />
dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor<br />
<strong>Lebensversicherung</strong>s-<strong>AG</strong> finanzielle Mittel zur Verfügung<br />
zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds<br />
bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen.<br />
Die Verpflichtung beträgt 1 % der versicherungstechnischen<br />
Netto-Rückstellungen unter Anrechnung<br />
der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds<br />
geleisteten Beiträge. Unter Einschluss<br />
der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen<br />
aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds<br />
betrug die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag<br />
489.170 Tsd. €. Verpflichtungen treffen die ERGO<br />
Leben nur, wenn <strong>Lebensversicherung</strong>sunternehmen<br />
oder Pensionskassen wegen drohender Insolvenz<br />
unter den Schutz der Protektor gestellt würden. Dabei<br />
würde die Höhe der Inanspruchnahme vom Umfang<br />
des zu übertragenden Bestands abhängen.<br />
Trotz Durchlaufens einer mehrjährigen nachhaltigen<br />
Finanzmarktkrise ist eine entsprechende Inanspruchnahme<br />
der Protektor in den letzten Jahren<br />
nicht eingetreten. Zudem sind aktuell keine <strong>Lebensversicherung</strong>s-<br />
oder Pensionskassenunternehmen<br />
bekannt, die drohen, unter den Schutz der Protektor<br />
gestellt zu werden. Der Eintritt des Risikos einer<br />
über die turnusmäßigen Jahresbeiträge hinausgehenden<br />
Inanspruchnahme der ERGO Leben durch<br />
die Protektor wird vor diesem Hintergrund als unwahrscheinlich<br />
eingestuft. Darüber hinaus könnten<br />
sich Einzahlungsverpflichtungen aus den Solvency<br />
II Anforderungen bei Protektor ergeben.<br />
• Aus dem Beteiligungsbereich bestanden Einzahlungsverpflichtungen<br />
in Höhe von 107.846 Tsd. €,<br />
davon gegenüber verbundenen Unternehmen in<br />
Höhe von 51.077 Tsd. € und davon gegenüber assoziierten<br />
Unternehmen in Höhe von 53.781 Tsd. €.<br />
• Darüber hinaus bestanden Verpflichtungen in Höhe<br />
von 732 Tsd. € aus Dienstleistungsverträgen, in<br />
Höhe von 177 Tsd. € aus Zuschüssen an Werbegemeinschaften,<br />
in Höhe von 169 Tsd. € aus Festsetzungsbescheiden,<br />
in Höhe von 90.665 Tsd. € aus<br />
Infrastruktur-Projekten, in Höhe von 9.131 Tsd. €<br />
aus Bestellungen von Dienstleistungen und in Höhe