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Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017

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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong> Jahresabschluss 63<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />

Anhang<br />

Anhang<br />

Sonstige Angaben<br />

Garantievereinbarung<br />

Die ERGO Group <strong>AG</strong> übernahm mit Wirkung zum 31.<br />

Dezember 2015 gegenüber der ERGO Leben die Garantie,<br />

für den Fall, dass die Eigenmittel der ERGO Leben<br />

zur Bedeckung der aufsichtsrechtlich geforderten Solvabilität<br />

nicht ausreichen, bis zu insgesamt 150 Mio. €<br />

als Zuzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs.<br />

2 Nr. 4 HGB zu leisten.<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />

Verpflichtungen<br />

• Die ERGO Group <strong>AG</strong> hat mit unserer Gesellschaft<br />

den Schuldbeitritt zu Pensionszusagen vereinbart.<br />

Sie bilanziert die dafür von uns erhaltenen Deckungsmittel<br />

sowie die Pensionsrückstellungen und<br />

erfüllt im Außenverhältnis sämtliche Pensionsverpflichtungen.<br />

Daraus bestanden am 31. Dezember<br />

<strong>2017</strong> gesamtschuldnerische Haftungen von 87.595<br />

Tsd. €. Die ERGO ist im Innenverhältnis zur ERGO Leben<br />

verpflichtet, die Pensionsverpflichtungen der<br />

ERGO Leben im Außenverhältnis zu erfüllen. Dementsprechend<br />

realisiert sich die gesamtschuldnerische<br />

Haftung der ERGO Leben nur in dem Fall, dass<br />

die ERGO als Gesamtschuldner aus Unvermögen zur<br />

Leistung an die Berechtigten ausfällt. Bei der ERGO<br />

handelt es sich allerdings um eine Finanzdienstleistungsholding,<br />

die aufgrund eigener Kapitalstärke<br />

von unabhängigen Ratingagenturen jeweils mit –<br />

für eine Holdinggesellschaft – sehr guten Ratings<br />

bewertet wird (z.B.: Fitch: AA-; S&P: A). Das Risiko einer<br />

gesamtschuldnerischen Haftung wird vor diesem<br />

Hintergrund nicht gesehen.<br />

• Die Gesellschaft ist gemäß § 221 ff. V<strong>AG</strong> Mitglied<br />

des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der<br />

Sicherungsfonds erhebt auf der Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung<br />

(Leben)<br />

jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe<br />

der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen,<br />

bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der<br />

Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen<br />

aufgebaut ist. Zukünftige Verpflichtungen<br />

für die Gesellschaft bestanden hieraus keine.<br />

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge<br />

in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der<br />

versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben;<br />

dies entsprach einer Verpflichtung von<br />

54.352 Tsd. €.<br />

• Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet,<br />

dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor<br />

<strong>Lebensversicherung</strong>s-<strong>AG</strong> finanzielle Mittel zur Verfügung<br />

zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds<br />

bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen.<br />

Die Verpflichtung beträgt 1 % der versicherungstechnischen<br />

Netto-Rückstellungen unter Anrechnung<br />

der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds<br />

geleisteten Beiträge. Unter Einschluss<br />

der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen<br />

aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds<br />

betrug die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag<br />

489.170 Tsd. €. Verpflichtungen treffen die ERGO<br />

Leben nur, wenn <strong>Lebensversicherung</strong>sunternehmen<br />

oder Pensionskassen wegen drohender Insolvenz<br />

unter den Schutz der Protektor gestellt würden. Dabei<br />

würde die Höhe der Inanspruchnahme vom Umfang<br />

des zu übertragenden Bestands abhängen.<br />

Trotz Durchlaufens einer mehrjährigen nachhaltigen<br />

Finanzmarktkrise ist eine entsprechende Inanspruchnahme<br />

der Protektor in den letzten Jahren<br />

nicht eingetreten. Zudem sind aktuell keine <strong>Lebensversicherung</strong>s-<br />

oder Pensionskassenunternehmen<br />

bekannt, die drohen, unter den Schutz der Protektor<br />

gestellt zu werden. Der Eintritt des Risikos einer<br />

über die turnusmäßigen Jahresbeiträge hinausgehenden<br />

Inanspruchnahme der ERGO Leben durch<br />

die Protektor wird vor diesem Hintergrund als unwahrscheinlich<br />

eingestuft. Darüber hinaus könnten<br />

sich Einzahlungsverpflichtungen aus den Solvency<br />

II Anforderungen bei Protektor ergeben.<br />

• Aus dem Beteiligungsbereich bestanden Einzahlungsverpflichtungen<br />

in Höhe von 107.846 Tsd. €,<br />

davon gegenüber verbundenen Unternehmen in<br />

Höhe von 51.077 Tsd. € und davon gegenüber assoziierten<br />

Unternehmen in Höhe von 53.781 Tsd. €.<br />

• Darüber hinaus bestanden Verpflichtungen in Höhe<br />

von 732 Tsd. € aus Dienstleistungsverträgen, in<br />

Höhe von 177 Tsd. € aus Zuschüssen an Werbegemeinschaften,<br />

in Höhe von 169 Tsd. € aus Festsetzungsbescheiden,<br />

in Höhe von 90.665 Tsd. € aus<br />

Infrastruktur-Projekten, in Höhe von 9.131 Tsd. €<br />

aus Bestellungen von Dienstleistungen und in Höhe

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