Ergo Lebensversicherung AG: Geschäftsbericht 2017
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ERGO <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2017</strong><br />
Jahresabschluss<br />
Überschussanteilsätze<br />
233<br />
Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen (Fortsetzung)<br />
Gewinnverband VG (Fortsetzung)<br />
Tarife REN 115006−115009, 115016−115627<br />
Garantierter Rechnungszins 1,25 %<br />
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0,8 % 1 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0,85 % 1, 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Ansammlungsüberschussanteil 2,05 % 3 des angesammelten Überschussguthabens<br />
Grundüberschussanteil 4 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />
Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten<br />
sofort beginnende Rentenversicherungen 25,5 % 1, 5 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />
sonstige Rentenversicherungen 34,8 % 1, 6 / 25,5 % 1, 7<br />
Risikoüberschussanteile<br />
Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />
Schlussüberschussbeteiligung<br />
0,3 % 1 des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />
Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />
ggf. des Ansammlungsguthabens<br />
Schlussüberschussanteil 8 10 % 1 der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 90 % 1 der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
in der Anwartschaft 8<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bei laufenden Renten<br />
Tarife REN 115657−115664<br />
Garantierter Rechnungszins 1,25 %<br />
0,25 % 1, 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil in der Anwartschaft 0,8 % des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0,85 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Ansammlungsüberschussanteil 2,05 % des angesammelten Überschussguthabens<br />
Grundüberschussanteil 4 0 % des überschussberechtigten Beitrags<br />
Risikoüberschussanteil bei laufenden Renten 34,8 % 6 / 25,5 % 7 als Aufschlag auf die tarifliche Sterbetafel zur Berechnung der<br />
Risikoüberschussanteile<br />
Zuführung zur Bemessungsgröße für die<br />
Schlussüberschussbeteiligung<br />
0,3 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der<br />
Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und<br />
ggf. des Ansammlungsguthabens<br />
Schlussüberschussanteil 8 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung<br />
in der Anwartschaft 8<br />
Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bei laufenden Renten<br />
Tarif REN 115010<br />
Garantierter Rechnungszins 1,25 %<br />
0,25 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
Zinsüberschussanteil bei laufenden Renten 0,85 % 2 des überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
1 Für Versicherungen mit Überschussverwendung AM, B5, EP, G5, H5, MW, N6, U8, U9 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von null.<br />
2 Weiterhin wird eine Sockelbeteiligung auf den Rentenfonds in Höhe des angegebenen Überschussanteilsatzes gewährt.<br />
3 Für Versicherungen mit Überschussverwendung AM, B5, EP, G5, H5, MW, N6, U8, U9 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes der Rechnungszins.<br />
4 Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />
5 Für Versicherungen im Gruppenvertrag 9991836, 9992902, 9994678/00 gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von 26,8 %. Für<br />
Versicherungen mit Überschussverwendung EG, RS gilt hier statt des angegebenen Überschussanteilsatzes ein Satz von 26,2 %.<br />
6 Der angegebene Satz gilt bei privaten Versicherungen oder betrieblichen Ansparversicherungen.<br />
7 Der angegebene Satz gilt bei betrieblichen Versicherungen außer bei betrieblichen Ansparversicherungen sowie bei Versicherungen mit geschlechtsdifferenzierter<br />
Kalkulation.<br />
8 Der Schlussüberschussanteil und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die<br />
Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine<br />
verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.