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Das kommunale Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe April 2021

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

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Foto: depositphotos<br />

Ausschreibung auch, wie mit den – typischerweise im Forschungsund<br />

Entwicklungsbereich entstehenden – Immaterialgüterrechten<br />

(geistiges Eigentum gemäß Urheber-, Marken- und Patentrecht)<br />

umzugehen ist.<br />

Der öffentliche Auftraggeber hat nach Abschluss der Verhandlungen<br />

dem Angebot bzw (bei entsprechender Ankündigung) den<br />

Angeboten, die anhand der Zuschlagskriterien bestgereiht sind, den<br />

Zuschlag zu erteilen und die Innovationspartnerschaft abzuschließen.<br />

Im Unterschied zu allen anderen Verfahren ist die Innovationspartnerschaft<br />

mit diesem Zeitpunkt jedoch nicht abgeschlossen.<br />

In Wahrheit beginnt hier erst die Besonderheit des Verfahrens:<br />

die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsphase. Ergebnis<br />

des Verhandlungsverfahrens (Angebotsphase) ist ein Vertrag<br />

über den Abschluss der Innovationspartnerschaft, in welchem die<br />

in der anschließenden Forschungs- und Entwicklungsphase zu<br />

erreichenden Zielen, allfällige Zwischenziele (Meilensteine) und die<br />

da<strong>für</strong> anfallenden Vergütungen festzuhalten sind.<br />

Ebenso ist die Innovationspartnerschaft entsprechend des Forschungs-<br />

und Innovationsprozesses in aufeinanderfolgende Phasen<br />

zu strukturieren. Die Struktur der Innovationspartnerschaft, insbesondere<br />

die Dauer und der Wert der einzelnen Phasen, haben dem<br />

Innovationsgrad der vorgeschlagenen Lösung unter Abfolge der<br />

Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten Rechnung zu tragen.<br />

Während der Forschungs- und Entwicklungsphase kann der<br />

öffentliche Auftraggeber die Innovationspartnerschaft auch beenden.<br />

Die festgelegten Zwischenziele dienen dabei auch als Grundlage<br />

<strong>für</strong> die Entscheidung, ob er die Innovationspartnerschaft fortsetzen<br />

oder beenden möchte.<br />

Vor dem Hintergrund, dass der Erwerb der zu erforschenden<br />

bzw zu entwickelnden Leistung nicht verpflichtend ist, wenn die<br />

Kostenobergrenze nicht eingehalten werden kann, besteht auch die<br />

Möglichkeit der Beendigung der Innovationspartnerschaft, sobald<br />

eine derartige Entwicklung abzusehen ist. Ein Abwarten der tatsächlichen<br />

Überschreitung der Kostenobergrenze ist nicht notwendig.<br />

Aus heutiger Sicht ist weiters davon auszugehen, dass bei Unterschreiten<br />

der Kostengrenze auch dann keine Verpflichtung zum<br />

Erwerb der Leistung besteht, wenn sich der öffentliche Auftraggeber<br />

die Beendigungsmöglichkeit in der Ausschreibungsunterlage nicht<br />

vorbehalten hat.<br />

Verbleiben am Ende der Forschungs- und Entwicklungsphase<br />

mehrere Lösungen im Rennen, hat der Auftraggeber hinsichtlich<br />

des Erwerbs der Leistung ein Wahlrecht.<br />

Autorin<br />

Mag. Alexandra Terzaki<br />

TERZAKI Unternehmensberatung<br />

Unter den Linden 26<br />

D 10117 Berlin<br />

office@terzaki.de<br />

Kleine Kniffe<br />

43<br />

Kleine_Kniffe04_21_Kommune.indd 43 06.04.21 13:45

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