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Das kommunale Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe April 2021

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

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Foto: depositphotos<br />

<strong>Das</strong> bedeutet, dass bereits in der Phase der Planung der neue<br />

Grundsatz der Bevorzugung ange-wandt werden muss und in den<br />

darauffolgenden Phasen des Vergabeverfahrens auf Umweltkriterien<br />

wie z.B. Gütezeichen oder Umweltmanagementsysteme zurückgegriffen<br />

werden muss, wenn diese <strong>für</strong> die Leistung in Frage kommen.<br />

Auch muss zukünftig Zuschlagskriterien mit Bezug zum Ressourcenschutz<br />

eine hohe Wertung zuteil kommen.<br />

Der bereits seit dem 12. Dezember 2019 geltende § 13<br />

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) statuiert zunächst die Pflicht, dass<br />

<strong>Beschaffung</strong>sstellen, die Klimaschutzziele aus dem Gesetz berücksichtigen.<br />

Gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 KSG muss bei der <strong>Beschaffung</strong><br />

geprüft werden, wie zu den Zielen aus § 3 KSG beigetragen werden<br />

kann. <strong>Das</strong> Berücksichtigungsgebot und damit eine Bevorzu-gungspflicht<br />

<strong>für</strong> klimaschonende Leistungen ist in § 13 Absatz 2 Satz 2 KSG<br />

ver-ankert: „Kommen mehrere Möglichkeiten bei der Planung, Auswahl<br />

und Durch-führung von Investitionen und bei der <strong>Beschaffung</strong><br />

in Frage, dann ist in Abwä-gung mit anderen relevanten Kriterien<br />

mit Bezug zum Zweck der Investition solchen der Vorzug zu geben,<br />

mit denen das Ziel der Minderung von Treibhausgasemissionen<br />

über die gesamte Nutzungsdauer des Investitionsguts oder <strong>Beschaffung</strong>sguts<br />

zu den geringsten Kosten erreicht werden kann.“ Auch<br />

hier setzt das Gesetz, wie § 45 KrWG, am Anfang des <strong>Beschaffung</strong>sprozesses<br />

an, so dass bereits bei der Bestimmung der Leistung die<br />

klimaverträglichere Variante ge-wählt werden muss und das Ermessen<br />

insoweit reduziert wird. <strong>Das</strong> KSG geht sogar noch einen Schritt<br />

weiter als das KrWG und konkretisiert <strong>für</strong> die <strong>Beschaffung</strong>sstellen in<br />

Absatz 3, dass bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Lebenszykluskosten<br />

beachtet werden müssen. Auch insofern ist das Ermessen aus<br />

§ 59 VgV <strong>für</strong> die <strong>Beschaffung</strong>sstellen reduziert worden.<br />

Die Neuregelungen stellen eine Verbesserung der bisherigen<br />

Rechtslage dar, da durch deren Ausgestaltung der Pflicht aus § 97<br />

Absatz 3 GWB, Umweltaspekte zu berücksichtigen, klarere Vorgaben<br />

zur Verwendung von Umweltkriterien als bislang <strong>für</strong> die<br />

<strong>Beschaffung</strong>sstellen existieren.<br />

Ein Rechtsgutachten zur umweltfreundlichen <strong>Beschaffung</strong> des<br />

Umweltbundesamtes erläutert die neuen Vorschriften eingehend.<br />

Darüber hinaus stellt das Umweltbundesamt <strong>für</strong> <strong>Beschaffung</strong>sstellen<br />

ausführliche Arbeitshilfen unter www.beschaffung-info.de, wie zum<br />

Beispiel <strong>Beschaffung</strong>sleitfäden <strong>für</strong> viele Produkte und Dienstleistungen<br />

oder Schulungsskripte, zur Verfügung.<br />

Autorin<br />

Anja Mager<br />

BMU<br />

Referat G II 2 „Nachhaltiger<br />

Konsum, Produktbezogener<br />

Umweltschutz“<br />

Kleine Kniffe<br />

31<br />

Kleine_Kniffe04_21_Kommune.indd 31 06.04.21 13:45

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