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Das kommunale Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe April 2021

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

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Aus nationalen Kompetenzstellen der <strong>Beschaffung</strong><br />

Gewusst wie: Neue <strong>Beschaffung</strong>sleitfäden<br />

des Umweltbundesamtes unterstützen<br />

bei der <strong>Beschaffung</strong> umweltfreundlicher Textilien<br />

Zwei neue <strong>Beschaffung</strong>sleitfäden <strong>für</strong> Textilien - erstens <strong>für</strong> Bekleidungstextilien und Wäsche und<br />

zweitens <strong>für</strong> Bettwaren und Bettwäsche - bereichern seit Kurzem das am Umweltbundesamt<br />

angebotene Portfolio an Ausschreibungsempfehlungen.<br />

Ein Beitrag von Dr. Kristin Stechemesser, Umweltbundesamt<br />

Die Trennung in diese beiden <strong>Beschaffung</strong>sleitfäden beruht auf<br />

den häufig getrennten Zuständigkeiten in der <strong>Beschaffung</strong> dieser<br />

Produktgruppen. Aber auch, um die <strong>für</strong> den jeweiligen Beschaffenden<br />

interessante Produktgruppe stärker in den Mittelpunkt zu<br />

rücken. Beide Leitfäden eint, dass sie auf den Vergabekriterien des<br />

Blauen Engel <strong>für</strong> Textilien (DE-UZ 154) beruhen. Die Formulierung<br />

eines Vergabekriteriums als Ausschluss- oder Bewertungskriterium<br />

basiert auf Einschätzungen von Fachexpert*innen hinsichtlich der<br />

praktischen Realisierbarkeit. Aber auch die Tiefe der Lieferkette<br />

hat einen Einfluss. So kann beispielsweise die Ausrüstung von Textilien<br />

mit Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) heutzutage<br />

bedenkenlos ausgeschlossen werden, da es hier bereits Alternativen<br />

gibt. Hingegen wird <strong>für</strong> die Einhaltung der Anforderungen an das<br />

Abwasser im Rahmen der Textilveredlung die Formulierung als<br />

Bewertungskriterium empfohlen.<br />

Die in den Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes<br />

enthaltenen Vergabekriterien garantieren, dass Beschaffende<br />

Textilien einkaufen, die hohe Umweltstandards im Herstellungsprozess<br />

beachten, gesundheitsbelastende Chemikalien im Endprodukt<br />

vermeiden, eine gute Gebrauchstauglichkeit sicherstellen sowie die<br />

Arbeitssicherheit und die sozialen Bedingungen in der Herstellung<br />

verbessern.<br />

Die Vergabekriterien im Überblick<br />

Die Vergabekriterien bilden die wesentlichen umwelt- und<br />

gesundheitsrelevanten Prozesse im Rahmen der Fertigung eines<br />

Textils ab. <strong>Das</strong> heißt, sie berücksichtigen den gesamten Lebenszyklus<br />

– von der Faserherstellung bis zum Endprodukt. Es sind<br />

Anforderungen an die Faserherkunft und den Herstellungsprozess<br />

von Naturfasern (z. B. Baumwolle, Leinen, Wolle), chemischen<br />

Fasern (z. B. Polyamid, Elastan, Polypropylen), regenerierten Zellulosefasern<br />

(z. B. Lyocell, Modal, Viskose), aber auch rezyklierten<br />

Fasern enthalten. So müssen beispielsweise pflanzliche Naturfasern<br />

kontrolliert biologisch angebaut werden und dürfen nicht von gentechnisch<br />

veränderten oder modifizierten Organismen stammen.<br />

Eingesetzte biologisch hergestellte Wolle darf nicht unter Mulesing-Bedingungen<br />

gewonnen worden sein.<br />

Um den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt im Rahmen<br />

der Textilveredlung zu minimieren, sind eine Vielzahl von Farbmitteln<br />

und Textilhilfsmittel ausgeschlossen oder müssen bestimmte<br />

Grenzwerte einhalten. Hierbei wird sich an der in der Textilindustrie<br />

etablierten Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC)<br />

Manufacturing Restricted Substance List (MRSL) orientiert. Des<br />

Weiteren beinhalten die Ausschreibungsempfehlungen verschiedene<br />

Ausschlusskriterien, die die Prüfung des Endprodukts betreffen.<br />

Damit Nutzer*innen lange Freude an den beschafften<br />

Textilien haben, müssen die Textilien verschiedene Gebrauchstauglichkeitstests<br />

erfüllen. Dazu gehören Abmessungen nach Wasch- und<br />

Trockenvorgängen, Farbechtheit beim Waschen sowie gegenüber<br />

Transpiration oder Reiben. Wurde das textile Endprodukt zusätzlich<br />

mit einer wasserabweisenden Funktion ausgerüstet, müssen weitere<br />

Anforderungen erfüllt werden.<br />

44 Kleine Kniffe<br />

Kleine_Kniffe04_21_Kommune.indd 44 06.04.21 13:45

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