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Das kommunale Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe April 2021

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

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Foto: brands fashion<br />

Verwendung von Gütezeichen in der Ausschreibung<br />

Die öffentliche <strong>Beschaffung</strong>sstelle kann seit der Vergaberechtreform<br />

zur Bestimmung der technischen Spezifikationen einer<br />

Leistung auch pauschal auf bestimmte Gütezeichen (§ 34 VgV, §<br />

24 UVgO) verweisen. Der Blaue Engel <strong>für</strong> Textilien (DE-UZ 154)<br />

erfüllt die vergaberechtlichen Anforderungen, sodass auf diesen<br />

pauschal verwiesen werden kann, z. B. mittels dieses Kurzlinks www.<br />

blauer-engel.de/uz154.<br />

Ferner dürfen Beschaffende zum Nachweis, dass die Kriterien<br />

in der Leistungsbeschreibung (die technischen Spezifikationen,<br />

Bewertungskriterien und Ausführungsbedingungen betreffend)<br />

eingehalten sind, verlangen, dass die Produkte mit einem Gütezeichen<br />

i.S.v. § 34 VgV/ § 24 UVgO versehen sind. In den Vergabeunterlagen<br />

muss allerdings auch ausdrücklich ein Nachweis durch gleichwertige<br />

Gütezeichen zugelassen sein. Diese vergaberechtliche Möglichkeit<br />

erleichtert den Beschaffenden die Formulierung von Kriterien und<br />

die Prüfung von Nachweisen erheblich. Soll die Leistung nicht allen<br />

Anforderungen des Gütezeichens entsprechen, dann sind die gewünschten<br />

Anforderungen, als Ausschluss-, Bewertungskriterien oder<br />

als Ausführungsbedingung separat zu formulieren. Konkrete Formulierungsvorschläge,<br />

einschließlich Nachweis, können dann direkt<br />

aus den beiden <strong>Beschaffung</strong>sleitfäden bzw. aus den dazugehörigen<br />

Anbieterfragebögen (im Word-Format) entnommen werden.<br />

Die Ausschreibungsempfehlungen laufen rund: Kreislaufwirtschaftsaspekte<br />

werden berücksichtigt<br />

Die aktuellen Ausschreibungsempfehlungen greifen bereits<br />

heute Aspekte der Kreislaufwirtschaft auf. So sind Recyclingfasern<br />

zugelassen, <strong>für</strong> die bestimmte Anforderungen gelten. Des Weiteren<br />

sind im Rahmen der Textilproduktion <strong>für</strong> eine Vielzahl von<br />

Chemikalien Verbote formuliert bzw. Grenzwerte festgelegt sowie<br />

Anforderungen an Abwasser und Abluft eingefügt. Damit sollen<br />

einerseits die Stoffeinträge in die Umwelt verringert werden. Andererseits<br />

ist eine geringere Schadstoffbelastung des Textils wesentlich<br />

<strong>für</strong> die Wiederverwendung und das Recycling. Und wenn man die<br />

Abfallhierarchie weiterdenkt, ist dies auch <strong>für</strong> die spätere Entsorgung<br />

im Sinne von weniger schadstoffbelasteten Abfällen relevant. Die<br />

Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit sollen sicherstellen,<br />

dass qualitativ hochwertige und langlebige Textilien eine lange<br />

Nutzung ermöglichen.<br />

Welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt, Kreislaufwirtschaftsaspekte<br />

einzubeziehen, wird aktuell bei der Überarbeitung der<br />

Kriterien des Blauen Engel <strong>für</strong> Textilien diskutiert. So wird untersucht,<br />

welche Anforderungen an das Produktdesign, wie die bessere<br />

Trennbarkeit von Materialien, gestellt werden können. Auch wird<br />

die Aufnahme weiterer Recyclingfasern oder innovativer Fasern<br />

geprüft. Da die produktionsrelevanten CO 2<br />

-Emissionen bzw. der<br />

Produkt-Fußabdruck ebenfalls an Bedeutung zunehmen, wird<br />

auch dieser Aspekt näher beleuchtet. Gleiches gilt <strong>für</strong> die Themen<br />

Langlebigkeit sowie Pflege und Reparatur von Textilien.<br />

Autorin<br />

Dr. Kristin Stechemesser<br />

Wissenschaftliche Mitarbeiterin<br />

Fachgebiet III 1.3 “Ökodesign,<br />

Umweltkennzeichnung,<br />

Umweltfreundliche <strong>Beschaffung</strong><br />

46 Kleine Kniffe<br />

Kleine_Kniffe04_21_Kommune.indd 46 06.04.21 13:45

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