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Das kommunale Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe April 2021

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

Die öffentliche Beschaffung verantwortet pro Jahr ca. 500 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die öffentliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Vergabepraxis, nachhaltige öffentliche Beschaffung, GPP in Europa, Vergaberecht und veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der öffentlichen nachhaltigen Beschaffung.

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Foto: depositphotos<br />

aufgestellten Einkauf mit mehreren <strong>Beschaffung</strong>sstellen dürfen auch<br />

mehrere Berichtsstellen benannt werden. Es gibt hier keine Obergrenze.<br />

Bei einer größeren Zahl an Berichtsstellen sollte allerdings<br />

die Verschlankung der Prozesse überdacht werden, um Fehlerquellen<br />

und Doppelmeldungen zu vermeiden.<br />

Sonderregeln <strong>für</strong> Sektorenauftraggeber<br />

Bei Auftragswerten unter den EU-Schwellenwerten im Sektorenbereich<br />

besteht <strong>für</strong> diese Aufträge keine Meldepflicht. Dabei<br />

muss aber unterschieden werden, ob der Inhalt der Ausschreibung<br />

dem Sektorenbereich zuzuordnen ist. Vergibt ein Auftraggeber<br />

Aufträge anderer Art, ist er nicht Sektorenauftraggeber. Dies wäre<br />

der Fall, wenn bspw. ein Stadtwerk außerhalb der Sektorenverordnung<br />

Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bspw. <strong>für</strong> Bäder,<br />

Parkhäuser oder Parkanlagen vergibt. In diesen Fällen müssen<br />

die Daten der Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro<br />

gemeldet werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 2 Verg-<br />

StatVO erfüllt sind.<br />

Meldepflicht bei Bauvergaben<br />

Bei der Meldepflicht unterscheidet die VergStatVO nicht<br />

zwischen dem Inhalt der vergebenen Aufträge. Wenn bspw. ein<br />

öffentliches Krankenhaus viele Bauaufträge ab einem jeweiligen<br />

Auftragswert über 25.000 Euro vergibt, so besteht in diesem Fall<br />

die Meldepflicht, wenn die anderen Voraussetzungen des § 2 Verg-<br />

StatVO erfüllt sind. Bei Bauvergaben über dem EU-Schwellenwert,<br />

welche europaweit ausgeschrieben werden, dürfen 20 Prozent auch<br />

<strong>für</strong> Auftragsinhalte außerhalb der Vergabe- und Vertragsordnung<br />

<strong>für</strong> Bauleistungen (VOB) national vergeben werden. An die Vergabestatistik<br />

sind immer die Daten des Gesamtauftrages zu melden.<br />

Daher sind Lose zusammenzurechnen, um zu beurteilen, ob der Auftragswert<br />

so hoch ist, dass die Meldepflicht besteht.<br />

Sechs-Wochen-Frist beachten<br />

Die Frist zur Übermittlung der Daten <strong>für</strong> die Vergabestatistik<br />

beträgt sechs Wochen nach der Zuschlagserteilung <strong>für</strong> die Auf-<br />

tragsvergabe. Diese Meldepflicht greift ab dem 01.10.2020.<br />

Die bisherigen jährlichen Meldungen der Bundesländer, die letztendlich<br />

an das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt wurden,<br />

gibt es künftig nicht mehr. Die letzte Abfrage dieser Art erfolgte <strong>für</strong><br />

den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2020.<br />

Weiterführende Links<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft und Energie<br />

https://t1p.de/vwxa<br />

Statistisches Bundesamt<br />

https://t1p.de/1njz<br />

KOINNO<br />

https://t1p.de/nbet<br />

Gesetze im Internet – Vergabestatistikverordnung<br />

https://t1p.de/2aok<br />

TED-Datenbank<br />

https://t1p.de/dubq<br />

Autor<br />

Matthias Berg<br />

Leiter Kompetenzzentrum<br />

innovative <strong>Beschaffung</strong> (KOINNO)<br />

www.koinno-bmwi.de<br />

Kleine Kniffe<br />

17<br />

Kleine_Kniffe04_21_Kommune.indd 17 06.04.21 13:45

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