05.01.2013 Aufrufe

hamburg - Wölbern Invest

hamburg - Wölbern Invest

hamburg - Wölbern Invest

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DEVELOPMENT 01<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

_VORBEMERKUNG<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Zeichner ermöglichen,<br />

einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen<br />

Fragen zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot<br />

stellen. Die »Rechtlichen Grundlagen« sind<br />

jedoch eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen der<br />

GFW Grundstücks GmbH (»Gesellschaft«) und ersetzen daher<br />

nicht das gründliche Studium des gesamten Beteiligungsangebotes,<br />

insbesondere der Satzung und der Ihnen gesondert<br />

zugesandten Treuhandvereinbarung. Die Gesellschaft ist ein<br />

geschlossener Developmentfonds in der Rechtsform der<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zur Sanierung und<br />

anschließenden Veräußerung hat die Gesellschaft das Alleineigentum<br />

an der Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7 erworben.<br />

I. ART DER FONDSGESELLSCHAFT, HAFTUNG<br />

Die Zeichner beteiligen sich unmittelbar als Gesellschafter an<br />

der GFW Grundstücks GmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89626 eingetragen.<br />

Das aktuelle Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />

€ 25.000 und soll im Laufe der Platzierungsphase auf € 66.900<br />

erhöht werden. Derzeit ist die Quantum Immobilien AG an der<br />

Gesellschaft mit € 23.700 und die Hansische Treuhand AG mit<br />

€ 1.300 beteiligt. Die Quantum Immobilien AG hat in die Kapitalrücklage<br />

der Gesellschaft einen Betrag von € 256.300 geleistet<br />

und die Hansische Treuhand AG einen Betrag von € 128.700.<br />

Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung ihres<br />

Eigenkapitalanteils von € 130.000 (Stammeinlage von € 1.300<br />

und Kapitalrücklage von € 128.700) nicht mehr an der Gesellschaft<br />

beteiligt sein. Mit Leistung seiner Einlage aus der Übernahmeerklärung<br />

(Zeichnungsschein) und Eintragung der Kapitalerhöhung<br />

ist der Beitritt des Zeichners vollzogen. Für Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft haften nicht die Gesellschafter,<br />

sondern nur das Gesellschaftsvermögen.<br />

II. GESELLSCHAFTSVERTRAG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />

Die Rechte und Pflichten zwischen Zeichner und der Gesellschaft<br />

sowie der Gesellschafter untereinander sind im Einzelnen<br />

in der Satzung geregelt, die auf S.74 ff. abgedruckt ist.<br />

56<br />

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wegen der<br />

geplanten kurzfristigen Beteiligungsdauer ist eine Kündigung<br />

der Beteiligung durch den Zeichner nicht vorgesehen. Jeder<br />

Zeichner kann aber ohne besonderes Zustimmungserfordernis<br />

seine Beteiligung veräußern (§ 11 der Satzung).<br />

_GESELLSCHAFTSZWECK<br />

Gesellschaftszweck sind insbesondere der Erwerb, die Entwicklung,<br />

Sanierung und die anschließende Veräußerung der<br />

Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />

_ZEICHNUNGSSUMME<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 60.000 (€ 600 Stammeinlage<br />

und € 59.400 Kapitalrücklage) zzgl. 2% Agio. Höhere<br />

Beträge sollen ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Die Zahlungsverpflichtung<br />

des Zeichners bezieht sich auf die Zeichnungssumme<br />

und das Agio. Wird die Zeichnungssumme zuzüglich<br />

Agio nicht vollständig und fristgerecht eingezahlt, verfallen<br />

die Möglichkeit der Beteiligung und die Verpflichtung zur<br />

Zahlung.<br />

_BEITRITT DER GESELLSCHAFTER, GEWINNVERTEILUNG UND<br />

LIQUIDATION<br />

Die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG veräußert<br />

ihren Eigenkapitalanteil von € 130.000 (Stammeinlage von<br />

€ 1.300 und Kapitalrücklage von € 128.700) an den ersten beitretenden<br />

Anleger. Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung<br />

nicht mehr an der GFW Grundstücks GmbH beteiligt<br />

sein.<br />

Die nachfolgenden Anleger übernehmen das um € 41.900<br />

erhöhte Stammkapital und die um € 4.148.100 erhöhte Kapitalrücklage<br />

im Verhältnis 1:99. Die Mindestbeteiligung beträgt<br />

€ 60.000 (€ 600 Stammkapital zzgl. € 59.400 Kapitalrücklage).<br />

Höhere Beträge müssen durch 10.000 teilbar sein.<br />

Nach Veräußerung der Immobilie beschließen die Gesellschafter<br />

die Ausschüttung des Projektentwicklungsgewinns,<br />

die Rückführung der von den Gesellschaftern eingezahlten<br />

Kapitalrücklage sowie die Liquidation der Gesellschaft. Der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!