hamburg - Wölbern Invest
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DEVELOPMENT 01<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
_VORBEMERKUNG<br />
Die nachfolgenden Ausführungen sollen es dem Zeichner ermöglichen,<br />
einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen<br />
Fragen zu erhalten, die sich im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot<br />
stellen. Die »Rechtlichen Grundlagen« sind<br />
jedoch eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen der<br />
GFW Grundstücks GmbH (»Gesellschaft«) und ersetzen daher<br />
nicht das gründliche Studium des gesamten Beteiligungsangebotes,<br />
insbesondere der Satzung und der Ihnen gesondert<br />
zugesandten Treuhandvereinbarung. Die Gesellschaft ist ein<br />
geschlossener Developmentfonds in der Rechtsform der<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zur Sanierung und<br />
anschließenden Veräußerung hat die Gesellschaft das Alleineigentum<br />
an der Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7 erworben.<br />
I. ART DER FONDSGESELLSCHAFT, HAFTUNG<br />
Die Zeichner beteiligen sich unmittelbar als Gesellschafter an<br />
der GFW Grundstücks GmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89626 eingetragen.<br />
Das aktuelle Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />
€ 25.000 und soll im Laufe der Platzierungsphase auf € 66.900<br />
erhöht werden. Derzeit ist die Quantum Immobilien AG an der<br />
Gesellschaft mit € 23.700 und die Hansische Treuhand AG mit<br />
€ 1.300 beteiligt. Die Quantum Immobilien AG hat in die Kapitalrücklage<br />
der Gesellschaft einen Betrag von € 256.300 geleistet<br />
und die Hansische Treuhand AG einen Betrag von € 128.700.<br />
Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung ihres<br />
Eigenkapitalanteils von € 130.000 (Stammeinlage von € 1.300<br />
und Kapitalrücklage von € 128.700) nicht mehr an der Gesellschaft<br />
beteiligt sein. Mit Leistung seiner Einlage aus der Übernahmeerklärung<br />
(Zeichnungsschein) und Eintragung der Kapitalerhöhung<br />
ist der Beitritt des Zeichners vollzogen. Für Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft haften nicht die Gesellschafter,<br />
sondern nur das Gesellschaftsvermögen.<br />
II. GESELLSCHAFTSVERTRAG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />
Die Rechte und Pflichten zwischen Zeichner und der Gesellschaft<br />
sowie der Gesellschafter untereinander sind im Einzelnen<br />
in der Satzung geregelt, die auf S.74 ff. abgedruckt ist.<br />
56<br />
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wegen der<br />
geplanten kurzfristigen Beteiligungsdauer ist eine Kündigung<br />
der Beteiligung durch den Zeichner nicht vorgesehen. Jeder<br />
Zeichner kann aber ohne besonderes Zustimmungserfordernis<br />
seine Beteiligung veräußern (§ 11 der Satzung).<br />
_GESELLSCHAFTSZWECK<br />
Gesellschaftszweck sind insbesondere der Erwerb, die Entwicklung,<br />
Sanierung und die anschließende Veräußerung der<br />
Immobilie Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />
_ZEICHNUNGSSUMME<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 60.000 (€ 600 Stammeinlage<br />
und € 59.400 Kapitalrücklage) zzgl. 2% Agio. Höhere<br />
Beträge sollen ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Die Zahlungsverpflichtung<br />
des Zeichners bezieht sich auf die Zeichnungssumme<br />
und das Agio. Wird die Zeichnungssumme zuzüglich<br />
Agio nicht vollständig und fristgerecht eingezahlt, verfallen<br />
die Möglichkeit der Beteiligung und die Verpflichtung zur<br />
Zahlung.<br />
_BEITRITT DER GESELLSCHAFTER, GEWINNVERTEILUNG UND<br />
LIQUIDATION<br />
Die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG veräußert<br />
ihren Eigenkapitalanteil von € 130.000 (Stammeinlage von<br />
€ 1.300 und Kapitalrücklage von € 128.700) an den ersten beitretenden<br />
Anleger. Die Hansische Treuhand AG wird nach Veräußerung<br />
nicht mehr an der GFW Grundstücks GmbH beteiligt<br />
sein.<br />
Die nachfolgenden Anleger übernehmen das um € 41.900<br />
erhöhte Stammkapital und die um € 4.148.100 erhöhte Kapitalrücklage<br />
im Verhältnis 1:99. Die Mindestbeteiligung beträgt<br />
€ 60.000 (€ 600 Stammkapital zzgl. € 59.400 Kapitalrücklage).<br />
Höhere Beträge müssen durch 10.000 teilbar sein.<br />
Nach Veräußerung der Immobilie beschließen die Gesellschafter<br />
die Ausschüttung des Projektentwicklungsgewinns,<br />
die Rückführung der von den Gesellschaftern eingezahlten<br />
Kapitalrücklage sowie die Liquidation der Gesellschaft. Der