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hamburg - Wölbern Invest

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hand AG. Sollte die Finanzverwaltung abschließend die Vergütungen<br />

als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifizieren,<br />

würden die Vergütungen bei der Ermittlung des von der GFW<br />

Grundstücks GmbH zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet<br />

und der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag<br />

sowie der Gewerbesteuer unterworfen.<br />

Soweit 2004 ein geringfügiger Gewinn entsteht, unterliegt<br />

dieser bei der GFW Grundstücks GmbH der Gewerbesteuer<br />

und der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />

Ein eventuell entstehender Verlust des Jahres 2004 kann für<br />

Zwecke der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bis zu<br />

einer Höhe von € 1 Mio. zuzüglich 60% des darüber hinausgehenden<br />

Gewinns 2005 verrechnet werden.<br />

_VERÄUSSERUNG<br />

Planmäßig soll die Immobilie im Jahr 2005 veräußert werden.<br />

Der daraus resultierende Gewinn errechnet sich als Differenz<br />

aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Veräußerungskosten<br />

und den Anschaffungs- und Herstellungskosten für<br />

die Immobilie einschließlich der Nebenkosten. Der ermittelte<br />

Gewinn unterliegt nach Abzug eines eventuell vorhandenen<br />

verrechenbaren Verlustvortrages und sonstiger laufender<br />

Aufwendungen des Jahres 2005, der Gewerbesteuer und der<br />

Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />

Die Gewerbesteuer wird am Ort der Geschäftsleitung der<br />

GFW Grundstücks GmbH in Hamburg erhoben. Der Gewerbesteuerhebesatz<br />

der Stadt Hamburg beträgt derzeit 470%,<br />

woraus sich nach Abzug der Gewerbesteuer von ihrer eigenen<br />

Bemessungsgrundlage eine effektive Gewerbesteuerlast von<br />

19,03% errechnet. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />

sind Zinsen für Fremdkapital der Gesellschaft nur zur<br />

Hälfte abzugsfähig, soweit die Zinsen nicht mit der Immobilie<br />

aktiviert wurden.<br />

Der nach Abzug der Gewerbesteuer verbleibende Gewinn<br />

unterliegt der Körperschaftsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5%<br />

Solidaritätszuschlag.<br />

64<br />

Der nach Abzug der Steuerbelastung verbliebene Bilanzgewinn<br />

wird als Dividende an die Anleger als Anteilseigner<br />

ausgeschüttet. Dabei hat die GFW Grundstücks GmbH Kapitalertragsteuer<br />

in Höhe von 20% zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5% von der Dividende einzubehalten und an das<br />

Finanzamt abzuführen.<br />

_ERTRAGSBESTEUERUNG DER ANLEGER<br />

Die Dividende führt bei in Deutschland ansässigen natürlichen<br />

Personen als Gesellschaftern zu Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

und wird im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zur<br />

Hälfte der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit<br />

dem persönlichen Steuersatz des Anlegers unterworfen. Der<br />

Spitzensteuersatz im Jahr der Dividende 2005 beträgt 42%<br />

zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag. Aufgrund der Halbierung des<br />

steuerpflichtigen Gewinnanteils können im Gegenzug Aufwendungen<br />

des Gesellschafters, die im Zusammenhang mit den<br />

Fondsanteilen stehen, wie beispielsweise Steuerberatungskosten<br />

und Zinsaufwendungen zur Finanzierung des Anteils,<br />

lediglich zur Hälfte abgezogen werden.<br />

Die anteilig auf den einzelnen <strong>Invest</strong>or entfallende von der<br />

GmbH einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag<br />

können vollständig mit der Einkommensteuerschuld<br />

des Anlegers verrechnet werden. Übersteigende Beträge werden<br />

vom Finanzamt an den Anleger erstattet.<br />

Nach Veräußerung der Immobilie ist die GFW Grundstücks<br />

GmbH gegenstandslos geworden und soll planmäßig liquidiert<br />

werden. Es wird davon ausgegangen, dass die GFW Grundstücks<br />

GmbH nach der Immobilienveräußerung über keine<br />

weiteren Vermögensgegenstände oder Schulden verfügt und<br />

daher im Rahmen der Liquidation lediglich das Kapital der<br />

Anleger zurückgezahlt wird. Aus dieser Kapitalrückzahlung

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