hamburg - Wölbern Invest
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hand AG. Sollte die Finanzverwaltung abschließend die Vergütungen<br />
als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifizieren,<br />
würden die Vergütungen bei der Ermittlung des von der GFW<br />
Grundstücks GmbH zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet<br />
und der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag<br />
sowie der Gewerbesteuer unterworfen.<br />
Soweit 2004 ein geringfügiger Gewinn entsteht, unterliegt<br />
dieser bei der GFW Grundstücks GmbH der Gewerbesteuer<br />
und der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />
Ein eventuell entstehender Verlust des Jahres 2004 kann für<br />
Zwecke der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bis zu<br />
einer Höhe von € 1 Mio. zuzüglich 60% des darüber hinausgehenden<br />
Gewinns 2005 verrechnet werden.<br />
_VERÄUSSERUNG<br />
Planmäßig soll die Immobilie im Jahr 2005 veräußert werden.<br />
Der daraus resultierende Gewinn errechnet sich als Differenz<br />
aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Veräußerungskosten<br />
und den Anschaffungs- und Herstellungskosten für<br />
die Immobilie einschließlich der Nebenkosten. Der ermittelte<br />
Gewinn unterliegt nach Abzug eines eventuell vorhandenen<br />
verrechenbaren Verlustvortrages und sonstiger laufender<br />
Aufwendungen des Jahres 2005, der Gewerbesteuer und der<br />
Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag.<br />
Die Gewerbesteuer wird am Ort der Geschäftsleitung der<br />
GFW Grundstücks GmbH in Hamburg erhoben. Der Gewerbesteuerhebesatz<br />
der Stadt Hamburg beträgt derzeit 470%,<br />
woraus sich nach Abzug der Gewerbesteuer von ihrer eigenen<br />
Bemessungsgrundlage eine effektive Gewerbesteuerlast von<br />
19,03% errechnet. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />
sind Zinsen für Fremdkapital der Gesellschaft nur zur<br />
Hälfte abzugsfähig, soweit die Zinsen nicht mit der Immobilie<br />
aktiviert wurden.<br />
Der nach Abzug der Gewerbesteuer verbleibende Gewinn<br />
unterliegt der Körperschaftsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5%<br />
Solidaritätszuschlag.<br />
64<br />
Der nach Abzug der Steuerbelastung verbliebene Bilanzgewinn<br />
wird als Dividende an die Anleger als Anteilseigner<br />
ausgeschüttet. Dabei hat die GFW Grundstücks GmbH Kapitalertragsteuer<br />
in Höhe von 20% zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5% von der Dividende einzubehalten und an das<br />
Finanzamt abzuführen.<br />
_ERTRAGSBESTEUERUNG DER ANLEGER<br />
Die Dividende führt bei in Deutschland ansässigen natürlichen<br />
Personen als Gesellschaftern zu Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
und wird im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zur<br />
Hälfte der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag mit<br />
dem persönlichen Steuersatz des Anlegers unterworfen. Der<br />
Spitzensteuersatz im Jahr der Dividende 2005 beträgt 42%<br />
zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag. Aufgrund der Halbierung des<br />
steuerpflichtigen Gewinnanteils können im Gegenzug Aufwendungen<br />
des Gesellschafters, die im Zusammenhang mit den<br />
Fondsanteilen stehen, wie beispielsweise Steuerberatungskosten<br />
und Zinsaufwendungen zur Finanzierung des Anteils,<br />
lediglich zur Hälfte abgezogen werden.<br />
Die anteilig auf den einzelnen <strong>Invest</strong>or entfallende von der<br />
GmbH einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag<br />
können vollständig mit der Einkommensteuerschuld<br />
des Anlegers verrechnet werden. Übersteigende Beträge werden<br />
vom Finanzamt an den Anleger erstattet.<br />
Nach Veräußerung der Immobilie ist die GFW Grundstücks<br />
GmbH gegenstandslos geworden und soll planmäßig liquidiert<br />
werden. Es wird davon ausgegangen, dass die GFW Grundstücks<br />
GmbH nach der Immobilienveräußerung über keine<br />
weiteren Vermögensgegenstände oder Schulden verfügt und<br />
daher im Rahmen der Liquidation lediglich das Kapital der<br />
Anleger zurückgezahlt wird. Aus dieser Kapitalrückzahlung