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hamburg - Wölbern Invest

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DEVELOPMENT 01<br />

Geschäftsordnung für die Geschäftsführer<br />

der GFW Grundstücks GmbH<br />

80<br />

Die GFW Grundstücks GmbH (Gesellschaft) hat das Objekt Gorch-<br />

Fock-Wall 3–7 in Hamburg von der Deutschen Telekom AG erworben.<br />

Sie plant, das Objekt zu sanieren und teilweise aufzustocken. Eine<br />

Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG wird insgesamt ca.<br />

8.760 m 2 zurückmieten. Die restliche Bürofläche von ca. 1.800 m 2 +<br />

Lagerflächen sollen an Dritte vermietet werden. Der Planungsbeginn<br />

für die Aufstockung und Sanierung durch den AN ist bereits<br />

im Dezember 2003 erfolgt. Der Bauantrag ist Ende März 2004 eingereicht<br />

worden. Die Planungs-/Sanierungsarbeiten haben Anfang<br />

Mai 2004 begonnen und werden voraussichtlich im 2. Quartal 2005<br />

enden.<br />

Die Gesellschafter der GFW Grundstücks GmbH haben den<br />

Geschäftsführern der GFW Grundstücks GmbH olgende Geschäftsordnung<br />

gegeben, der der Beirat der Gesellschaft zugestimmt hat.<br />

_§ 1 · Allgemeines<br />

Die Geschäftsführer in ihrer Gesamtheit und jeder einzelne Geschäftsführer<br />

werden im Rahmen der Geschäftsführung die Bestimmungen<br />

des GmbH-Gesetzes, der Satzung und dieser Geschäftsordnung<br />

gewissenhaft beachten.<br />

Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft<br />

gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen der Gesellschaft,<br />

insbesondere nach dem als Anlage beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan.<br />

Die Gründungsgesellschafterin Quantum Immobilien AG und<br />

die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG stellen je<br />

einen Geschäftsführer und Prokuristen. Die Gesellschaft wird durch<br />

zwei Geschäftsführer oder durch einen von der einen Gründungsgesellschafterin<br />

gestellten Geschäftsführer gemeinschaftlich mit<br />

einem von der anderen Gründungsgesellschafterin gestellten Prokuristen<br />

vertreten.<br />

Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsführer<br />

ist jeder Geschäftsführer für das ihm zugewiesene Ressort verantwortlich,<br />

ist aber gehalten, die ressortbezogenen Interessen stets<br />

dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen sowie den<br />

anderen Geschäftsführer über alle für den Geschäftsverlauf der<br />

Gesellschaft entscheidenden Daten laufend informiert zu halten, um<br />

insbesondere jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile<br />

hinwirken zu können.<br />

_§ 2 · Ressortverteilung<br />

1) Die Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung regelt der<br />

nachfolgende Geschäftsverteilungsplan:<br />

1)a) Geschäftsführer Philipp Schmitz-Morkramer:<br />

)� Projektentwicklung<br />

)� Koordination aller Projektbeteiligten<br />

)� Koordination der Öffentlichkeitsarbeit<br />

)� Vermietung<br />

)� Vermarktung<br />

)� Projektkostenüberwachung und -kontrolle<br />

)� Finanz- und Rechnungswesen<br />

1)b) Geschäftsführer Johann Schad<br />

)� Eigenkapitalbeschaffung<br />

)� Fremdkapitalbeschaffung<br />

)� Einrichtung, Eröffnung und Führung von Bankkonten, Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs<br />

)� Prospektgestaltung<br />

)� Fondsmanagement<br />

)� Information der Gesellschafter (Nachbearbeitung von Gesellschafterversammlungen,<br />

Erstellung und Versand der Gesellschafterprotokolle)<br />

)� Erfüllung der Berichtspflichten der Gesellschaft gegenüber<br />

Behörden, Banken und sonstigen Beteiligten<br />

)� Recht<br />

)� Steuern<br />

1)c) gemeinsame Aufgaben<br />

)� Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder diese<br />

Geschäftsordnung eine Entscheidung durch die Gesamtgeschäftsführung<br />

vorsehen<br />

)� Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

)� Angelegenheiten, die dem Beirat der Gesellschaft vorzulegen<br />

sind<br />

)� Angelegenheiten, die der Gesellschafterversammlung vorzulegen<br />

sind<br />

)� Einberufung der Gesellschafterversammlung und Anträge sowie<br />

Vorschläge der Geschäftsführer zur Beschlussfassung durch die<br />

Gesellschafterversammlung<br />

2) Bestehen zwischen den Geschäftsführern Meinungsverschiedenheiten,<br />

so entscheidet der Beiratsvorsitzende.<br />

_§ 3 · Informations- und Offenlegungspflichten<br />

1) Die Geschäftsführung informiert den Beirat der Gesellschaft regelmäßig,<br />

zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der<br />

Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements<br />

in der Gesellschaft.<br />

2) Wenn sich die Geschäftsentwicklung oder die Risikolage des Unternehmens<br />

gegenüber dem dieser Geschäftsordnung als Anlage<br />

beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan wesentlich negativ verändern, hat die<br />

Geschäftsführung unverzüglich den Beirat zu informieren.<br />

3) Der Beirat ist insbesondere unverzüglich zu informieren, wenn nach<br />

Verrechnung der Kostenüberschreitungen und Kostenunterschreitungen<br />

der einzelnen für Baukosten (Budget-Ziffern 3000–6000)<br />

und Baunebenkosten (Budget-Ziffer 7000) vorgesehenen Kostenpositionen<br />

des dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügten<br />

<strong>Invest</strong>itionsplans bei weiterem budgetmäßigem Verlauf wegen Überschreitung<br />

des Gesamtkostenrahmens des <strong>Invest</strong>itionsplans die<br />

dort als »Worst-Case«-Variante dargestellte Rendite der Gesellschafter<br />

nicht mehr erreicht werden kann.<br />

4) Die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

im Falle einer wesentlichen negativen Abweichung vom <strong>Invest</strong>itionsplan<br />

obliegt dem Beirat.<br />

_§ 4 · Zustimmungserfordernisse<br />

1) Die Geschäftsführer sind zur Durchführung des <strong>Invest</strong>itionsplanes<br />

der Gesellschaft sowie zum Abschluss der hierfür erforderlichen,<br />

in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Verträge ermächtigt.<br />

2) Folgende Geschäfte dürfen die Geschäftsführer nur mit Zustimmung<br />

des Beirates vornehmen:<br />

a) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehen sind,<br />

b) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />

der Gesellschaft nicht vorgesehen sind,<br />

c) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />

Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital und<br />

Verwendung der Gesellschaftseinlagen.

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