hamburg - Wölbern Invest
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DEVELOPMENT 01<br />
Geschäftsordnung für die Geschäftsführer<br />
der GFW Grundstücks GmbH<br />
80<br />
Die GFW Grundstücks GmbH (Gesellschaft) hat das Objekt Gorch-<br />
Fock-Wall 3–7 in Hamburg von der Deutschen Telekom AG erworben.<br />
Sie plant, das Objekt zu sanieren und teilweise aufzustocken. Eine<br />
Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG wird insgesamt ca.<br />
8.760 m 2 zurückmieten. Die restliche Bürofläche von ca. 1.800 m 2 +<br />
Lagerflächen sollen an Dritte vermietet werden. Der Planungsbeginn<br />
für die Aufstockung und Sanierung durch den AN ist bereits<br />
im Dezember 2003 erfolgt. Der Bauantrag ist Ende März 2004 eingereicht<br />
worden. Die Planungs-/Sanierungsarbeiten haben Anfang<br />
Mai 2004 begonnen und werden voraussichtlich im 2. Quartal 2005<br />
enden.<br />
Die Gesellschafter der GFW Grundstücks GmbH haben den<br />
Geschäftsführern der GFW Grundstücks GmbH olgende Geschäftsordnung<br />
gegeben, der der Beirat der Gesellschaft zugestimmt hat.<br />
_§ 1 · Allgemeines<br />
Die Geschäftsführer in ihrer Gesamtheit und jeder einzelne Geschäftsführer<br />
werden im Rahmen der Geschäftsführung die Bestimmungen<br />
des GmbH-Gesetzes, der Satzung und dieser Geschäftsordnung<br />
gewissenhaft beachten.<br />
Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft<br />
gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen der Gesellschaft,<br />
insbesondere nach dem als Anlage beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan.<br />
Die Gründungsgesellschafterin Quantum Immobilien AG und<br />
die Gründungsgesellschafterin Hansische Treuhand AG stellen je<br />
einen Geschäftsführer und Prokuristen. Die Gesellschaft wird durch<br />
zwei Geschäftsführer oder durch einen von der einen Gründungsgesellschafterin<br />
gestellten Geschäftsführer gemeinschaftlich mit<br />
einem von der anderen Gründungsgesellschafterin gestellten Prokuristen<br />
vertreten.<br />
Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsführer<br />
ist jeder Geschäftsführer für das ihm zugewiesene Ressort verantwortlich,<br />
ist aber gehalten, die ressortbezogenen Interessen stets<br />
dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen sowie den<br />
anderen Geschäftsführer über alle für den Geschäftsverlauf der<br />
Gesellschaft entscheidenden Daten laufend informiert zu halten, um<br />
insbesondere jederzeit auf die Abwendung drohender Nachteile<br />
hinwirken zu können.<br />
_§ 2 · Ressortverteilung<br />
1) Die Aufgabenverteilung innerhalb der Geschäftsführung regelt der<br />
nachfolgende Geschäftsverteilungsplan:<br />
1)a) Geschäftsführer Philipp Schmitz-Morkramer:<br />
)� Projektentwicklung<br />
)� Koordination aller Projektbeteiligten<br />
)� Koordination der Öffentlichkeitsarbeit<br />
)� Vermietung<br />
)� Vermarktung<br />
)� Projektkostenüberwachung und -kontrolle<br />
)� Finanz- und Rechnungswesen<br />
1)b) Geschäftsführer Johann Schad<br />
)� Eigenkapitalbeschaffung<br />
)� Fremdkapitalbeschaffung<br />
)� Einrichtung, Eröffnung und Führung von Bankkonten, Abwicklung<br />
des Zahlungsverkehrs<br />
)� Prospektgestaltung<br />
)� Fondsmanagement<br />
)� Information der Gesellschafter (Nachbearbeitung von Gesellschafterversammlungen,<br />
Erstellung und Versand der Gesellschafterprotokolle)<br />
)� Erfüllung der Berichtspflichten der Gesellschaft gegenüber<br />
Behörden, Banken und sonstigen Beteiligten<br />
)� Recht<br />
)� Steuern<br />
1)c) gemeinsame Aufgaben<br />
)� Angelegenheiten, in denen das Gesetz, die Satzung oder diese<br />
Geschäftsordnung eine Entscheidung durch die Gesamtgeschäftsführung<br />
vorsehen<br />
)� Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
)� Angelegenheiten, die dem Beirat der Gesellschaft vorzulegen<br />
sind<br />
)� Angelegenheiten, die der Gesellschafterversammlung vorzulegen<br />
sind<br />
)� Einberufung der Gesellschafterversammlung und Anträge sowie<br />
Vorschläge der Geschäftsführer zur Beschlussfassung durch die<br />
Gesellschafterversammlung<br />
2) Bestehen zwischen den Geschäftsführern Meinungsverschiedenheiten,<br />
so entscheidet der Beiratsvorsitzende.<br />
_§ 3 · Informations- und Offenlegungspflichten<br />
1) Die Geschäftsführung informiert den Beirat der Gesellschaft regelmäßig,<br />
zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der<br />
Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements<br />
in der Gesellschaft.<br />
2) Wenn sich die Geschäftsentwicklung oder die Risikolage des Unternehmens<br />
gegenüber dem dieser Geschäftsordnung als Anlage<br />
beigefügten <strong>Invest</strong>itionsplan wesentlich negativ verändern, hat die<br />
Geschäftsführung unverzüglich den Beirat zu informieren.<br />
3) Der Beirat ist insbesondere unverzüglich zu informieren, wenn nach<br />
Verrechnung der Kostenüberschreitungen und Kostenunterschreitungen<br />
der einzelnen für Baukosten (Budget-Ziffern 3000–6000)<br />
und Baunebenkosten (Budget-Ziffer 7000) vorgesehenen Kostenpositionen<br />
des dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügten<br />
<strong>Invest</strong>itionsplans bei weiterem budgetmäßigem Verlauf wegen Überschreitung<br />
des Gesamtkostenrahmens des <strong>Invest</strong>itionsplans die<br />
dort als »Worst-Case«-Variante dargestellte Rendite der Gesellschafter<br />
nicht mehr erreicht werden kann.<br />
4) Die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
im Falle einer wesentlichen negativen Abweichung vom <strong>Invest</strong>itionsplan<br />
obliegt dem Beirat.<br />
_§ 4 · Zustimmungserfordernisse<br />
1) Die Geschäftsführer sind zur Durchführung des <strong>Invest</strong>itionsplanes<br />
der Gesellschaft sowie zum Abschluss der hierfür erforderlichen,<br />
in der Satzung der Gesellschaft aufgeführten Verträge ermächtigt.<br />
2) Folgende Geschäfte dürfen die Geschäftsführer nur mit Zustimmung<br />
des Beirates vornehmen:<br />
a) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehen sind,<br />
b) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />
der Gesellschaft nicht vorgesehen sind,<br />
c) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />
Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital und<br />
Verwendung der Gesellschaftseinlagen.