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hamburg - Wölbern Invest

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_UMSATZSTEUER<br />

Die GFW Grundstücks GmbH wird unternehmerisch tätig.<br />

Der Umsatz aus der Veräußerung der Immobilie ist nach dem<br />

Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerbefreit. Die der GFW<br />

Grundstücks GmbH in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist<br />

somit grundsätzlich nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Soweit<br />

sich die ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für<br />

den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse<br />

ändern, ist der bereits erfolgte Vorsteuerabzug insoweit<br />

anteilig zu berichtigen. Sofern die Veräußerung jedoch an einen<br />

umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer für sein Unternehmen<br />

erfolgt, kann bei der Veräußerung auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />

verzichtet werden, so dass die Veräußerung umsatzsteuerpflichtig<br />

würde. In diesem Fall wäre die GFW Grundstücks<br />

GmbH zum Abzug von der in Rechnung gestellten Vorsteuer<br />

berechtigt, die auf die Veräußerung des Grundstücks entfällt.<br />

_GRUNDERWERBSTEUER<br />

Der Erwerb des Grundstücks durch die Fondsgesellschaft<br />

unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises.<br />

Die gezahlte Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten<br />

und wird mit dem Grundstück und dem<br />

Gebäude aktiviert. Die Quantum Immobilien AG wird planmäßig<br />

über die gesamte Laufzeit des Fonds mit mehr als 5% an der<br />

GFW Grundstücks GmbH beteiligt bleiben. Es ist daher davon<br />

auszugehen, dass der Beitritt der weiteren Gesellschafter<br />

keinen weiteren grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand<br />

auslöst.<br />

_GRUNDSTEUER<br />

Der Grundsteuer unterliegen grundsätzlich alle in Deutschland<br />

belegenen Grundstücke. Sie bemisst sich nach dem Einheitswert<br />

des Grundstückes und im vorliegenden Fall nach dem<br />

Grundsteuerhebesatz der Stadt Hamburg. Die Grundsteuer ist<br />

von der GFW Grundstücks GmbH zu entrichten und kann teilweise<br />

auf die Mieterin umgelegt werden.<br />

66<br />

_STEUERERKLÄRUNGEN<br />

Die GFW Grundstücks GmbH reicht jährlich eine Körperschaftsteuer-<br />

und Gewerbesteuererklärung für die Gesellschaft ein.<br />

Über die von der GFW Grundstücks GmbH gezahlte Dividende<br />

wird den Gesellschaftern eine Steuerbescheinigung erteilt. Auf<br />

Grundlage dieser Steuerbescheinigung muss der Anleger die<br />

Dividende in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

erfassen und kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf<br />

seine Steuerschuld anrechnen.

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