hamburg - Wölbern Invest
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_UMSATZSTEUER<br />
Die GFW Grundstücks GmbH wird unternehmerisch tätig.<br />
Der Umsatz aus der Veräußerung der Immobilie ist nach dem<br />
Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerbefreit. Die der GFW<br />
Grundstücks GmbH in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist<br />
somit grundsätzlich nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Soweit<br />
sich die ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für<br />
den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse<br />
ändern, ist der bereits erfolgte Vorsteuerabzug insoweit<br />
anteilig zu berichtigen. Sofern die Veräußerung jedoch an einen<br />
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer für sein Unternehmen<br />
erfolgt, kann bei der Veräußerung auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />
verzichtet werden, so dass die Veräußerung umsatzsteuerpflichtig<br />
würde. In diesem Fall wäre die GFW Grundstücks<br />
GmbH zum Abzug von der in Rechnung gestellten Vorsteuer<br />
berechtigt, die auf die Veräußerung des Grundstücks entfällt.<br />
_GRUNDERWERBSTEUER<br />
Der Erwerb des Grundstücks durch die Fondsgesellschaft<br />
unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises.<br />
Die gezahlte Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten<br />
und wird mit dem Grundstück und dem<br />
Gebäude aktiviert. Die Quantum Immobilien AG wird planmäßig<br />
über die gesamte Laufzeit des Fonds mit mehr als 5% an der<br />
GFW Grundstücks GmbH beteiligt bleiben. Es ist daher davon<br />
auszugehen, dass der Beitritt der weiteren Gesellschafter<br />
keinen weiteren grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand<br />
auslöst.<br />
_GRUNDSTEUER<br />
Der Grundsteuer unterliegen grundsätzlich alle in Deutschland<br />
belegenen Grundstücke. Sie bemisst sich nach dem Einheitswert<br />
des Grundstückes und im vorliegenden Fall nach dem<br />
Grundsteuerhebesatz der Stadt Hamburg. Die Grundsteuer ist<br />
von der GFW Grundstücks GmbH zu entrichten und kann teilweise<br />
auf die Mieterin umgelegt werden.<br />
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_STEUERERKLÄRUNGEN<br />
Die GFW Grundstücks GmbH reicht jährlich eine Körperschaftsteuer-<br />
und Gewerbesteuererklärung für die Gesellschaft ein.<br />
Über die von der GFW Grundstücks GmbH gezahlte Dividende<br />
wird den Gesellschaftern eine Steuerbescheinigung erteilt. Auf<br />
Grundlage dieser Steuerbescheinigung muss der Anleger die<br />
Dividende in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
erfassen und kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf<br />
seine Steuerschuld anrechnen.