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hamburg - Wölbern Invest

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Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen<br />

der Bauabnahme etc. können die Ertragsfähigkeit der Immobilie<br />

erheblich einschränken.<br />

Die Projektentwicklung und die Projektleitung liegen in der<br />

Hand der Quantum Immobilien AG, Hamburg.<br />

Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage eines Generalunternehmervertrages<br />

und von Werkverträgen mit verschiedenen<br />

Bauunternehmen durchgeführt werden.<br />

_FINANZIERUNG<br />

Für die Mitfinanzierung der Baumaßnahme wurde mit der ABSA<br />

Bank Ltd., London, ein Finanzierungsvertrag über das benötigte<br />

Fremdkapital in Höhe von € 23.200.000 abgeschlossen. Die<br />

Zinsen für die Zahlung des Grundstückskaufpreises inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

werden voraussichtlich für einen Zeitraum<br />

von zwölf Monaten festgeschrieben. Sollte es zu einer Inanspruchnahme<br />

des Fremdkapitals über den Zeitraum von zwölf<br />

Monaten kommen, so werden nach Ablauf der ersten zwölf<br />

Monate die Zinsen neu verhandelt, hierbei kann es zu einer<br />

negativen, aber auch positiven Abweichung kommen, was sich<br />

entsprechend auf das geplante Ergebnis auswirken würde.<br />

Das über den Grundstückskaufpreis hinaus aufzunehmende<br />

Fremdkapital von ca. € 5.500.000 wird je nach Baufortschritt<br />

in Anspruch genommen. Die Verzinsung erfolgt variabel zu den<br />

dann jeweils geltenden Marktzinsen. Sollten die Marktzinsen<br />

über bzw. unter dem prognostizierten Zinssatz liegen, könnte<br />

dies zu einer negativen bzw. positiven Abweichung vom geplanten<br />

Ergebnis führen.<br />

Ein Teil der erforderlichen Finanzierungsmittel wird durch<br />

ein Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. in<br />

Höhe von € 1.000.000 zur Verfügung gestellt (vgl. S. 47).<br />

Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb des<br />

geplanten Zeitraumes realisiert werden und eine Anschlussfinanzierung<br />

erforderlich machen, kann ein höheres bzw. niedrigeres<br />

Zinsniveau der Anschlussfinanzierung zu einer Verschlechterung<br />

bzw. Verbesserung des geplanten Ergebnisses<br />

führen.<br />

68<br />

Das einzuwerbende Eigenkapital in Höhe von € 4.600.000<br />

wird bis zur Vollplatzierung bei dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />

zwischenfinanziert. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird<br />

von einer Platzierungsdauer von zwei Monaten ausgegangen.<br />

Eine kürzere bzw. längere Platzierungsdauer als in der<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung geplant, hätte niedrigere bzw.<br />

höhere Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung zur<br />

Folge.<br />

_INVESTITIONSKOSTEN<br />

Die im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen Grundstücks- und Grundstücksvermittlungskosten<br />

sowie die Vergütungen für Dienstleistungen<br />

beruhen auf bereits abgeschlossenen Verträgen bzw.<br />

Vereinbarungen. Für diese Positionen besteht demnach weitestgehend<br />

Kostensicherheit.<br />

Die Grunderwerbsteuer und die Kosten für Notar und<br />

Grundbuch ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.<br />

_BAUZEIT UND FERTIGSTELLUNG<br />

Die mit der Baudurchführung verbundenen Risiken werden<br />

großteils durch die mit der Baudurchführung beauftragten<br />

Unternehmen getragen und entsprechend vertraglich abgesichert.<br />

Dennoch kann es bei der Durchführung des Bauvorhabens<br />

aus den verschiedensten Gründen Verzögerungen<br />

geben, z.B. durch unvorhergesehene technische Schwierigkeiten,<br />

ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Leistungsverzug<br />

der mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen.<br />

Würden die mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen<br />

mit ihren Bauleistungen nicht nur in Verzug geraten,<br />

sondern würde es ihnen – z.B. wegen einer Insolvenz – unmöglich,<br />

ihre Bauverpflichtung und ihre sonstigen vertraglichen<br />

Verpflichtungen zu erfüllen, so müsste das Vorhaben durch<br />

andere Auftragnehmer fortgesetzt werden. Hierdurch können<br />

unter Umständen die geplante Bauzeit und die geplanten Baukosten<br />

nicht eingehalten werden. Außerdem kann das Objekt<br />

dann nicht fristgerecht an Mieterin und Käuferin übergeben<br />

werden, was zu Mietausfällen und Entschädigungszahlungen<br />

führen kann.

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