hamburg - Wölbern Invest
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Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Rahmen<br />
der Bauabnahme etc. können die Ertragsfähigkeit der Immobilie<br />
erheblich einschränken.<br />
Die Projektentwicklung und die Projektleitung liegen in der<br />
Hand der Quantum Immobilien AG, Hamburg.<br />
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage eines Generalunternehmervertrages<br />
und von Werkverträgen mit verschiedenen<br />
Bauunternehmen durchgeführt werden.<br />
_FINANZIERUNG<br />
Für die Mitfinanzierung der Baumaßnahme wurde mit der ABSA<br />
Bank Ltd., London, ein Finanzierungsvertrag über das benötigte<br />
Fremdkapital in Höhe von € 23.200.000 abgeschlossen. Die<br />
Zinsen für die Zahlung des Grundstückskaufpreises inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
werden voraussichtlich für einen Zeitraum<br />
von zwölf Monaten festgeschrieben. Sollte es zu einer Inanspruchnahme<br />
des Fremdkapitals über den Zeitraum von zwölf<br />
Monaten kommen, so werden nach Ablauf der ersten zwölf<br />
Monate die Zinsen neu verhandelt, hierbei kann es zu einer<br />
negativen, aber auch positiven Abweichung kommen, was sich<br />
entsprechend auf das geplante Ergebnis auswirken würde.<br />
Das über den Grundstückskaufpreis hinaus aufzunehmende<br />
Fremdkapital von ca. € 5.500.000 wird je nach Baufortschritt<br />
in Anspruch genommen. Die Verzinsung erfolgt variabel zu den<br />
dann jeweils geltenden Marktzinsen. Sollten die Marktzinsen<br />
über bzw. unter dem prognostizierten Zinssatz liegen, könnte<br />
dies zu einer negativen bzw. positiven Abweichung vom geplanten<br />
Ergebnis führen.<br />
Ein Teil der erforderlichen Finanzierungsmittel wird durch<br />
ein Mezzanine-Darlehen des Bankhauses <strong>Wölbern</strong> & Co. in<br />
Höhe von € 1.000.000 zur Verfügung gestellt (vgl. S. 47).<br />
Sollte eine Veräußerung der Immobilie nicht innerhalb des<br />
geplanten Zeitraumes realisiert werden und eine Anschlussfinanzierung<br />
erforderlich machen, kann ein höheres bzw. niedrigeres<br />
Zinsniveau der Anschlussfinanzierung zu einer Verschlechterung<br />
bzw. Verbesserung des geplanten Ergebnisses<br />
führen.<br />
68<br />
Das einzuwerbende Eigenkapital in Höhe von € 4.600.000<br />
wird bis zur Vollplatzierung bei dem Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co.<br />
zwischenfinanziert. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird<br />
von einer Platzierungsdauer von zwei Monaten ausgegangen.<br />
Eine kürzere bzw. längere Platzierungsdauer als in der<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung geplant, hätte niedrigere bzw.<br />
höhere Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung zur<br />
Folge.<br />
_INVESTITIONSKOSTEN<br />
Die im <strong>Invest</strong>itionsplan ausgewiesenen Grundstücks- und Grundstücksvermittlungskosten<br />
sowie die Vergütungen für Dienstleistungen<br />
beruhen auf bereits abgeschlossenen Verträgen bzw.<br />
Vereinbarungen. Für diese Positionen besteht demnach weitestgehend<br />
Kostensicherheit.<br />
Die Grunderwerbsteuer und die Kosten für Notar und<br />
Grundbuch ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.<br />
_BAUZEIT UND FERTIGSTELLUNG<br />
Die mit der Baudurchführung verbundenen Risiken werden<br />
großteils durch die mit der Baudurchführung beauftragten<br />
Unternehmen getragen und entsprechend vertraglich abgesichert.<br />
Dennoch kann es bei der Durchführung des Bauvorhabens<br />
aus den verschiedensten Gründen Verzögerungen<br />
geben, z.B. durch unvorhergesehene technische Schwierigkeiten,<br />
ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Leistungsverzug<br />
der mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen.<br />
Würden die mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmen<br />
mit ihren Bauleistungen nicht nur in Verzug geraten,<br />
sondern würde es ihnen – z.B. wegen einer Insolvenz – unmöglich,<br />
ihre Bauverpflichtung und ihre sonstigen vertraglichen<br />
Verpflichtungen zu erfüllen, so müsste das Vorhaben durch<br />
andere Auftragnehmer fortgesetzt werden. Hierdurch können<br />
unter Umständen die geplante Bauzeit und die geplanten Baukosten<br />
nicht eingehalten werden. Außerdem kann das Objekt<br />
dann nicht fristgerecht an Mieterin und Käuferin übergeben<br />
werden, was zu Mietausfällen und Entschädigungszahlungen<br />
führen kann.