05.01.2013 Aufrufe

hamburg - Wölbern Invest

hamburg - Wölbern Invest

hamburg - Wölbern Invest

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DEVELOPMENT 01<br />

Satzung<br />

_§ 1 · Firma, Sitz<br />

1) Die Firma der Gesellschaft lautet: GFW Grundstücks GmbH.<br />

2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

_§ 2 · Gegenstand des Unternehmens<br />

1) Der Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von<br />

bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen<br />

Rechten, deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten<br />

oder deren Sanierung sowie die Nutzung von Grundstücken und<br />

Gebäuden der Gesellschaft durch Vermietung und Verpachtung,<br />

insbesondere des Objektes Gorch-Fock-Wall/Jungiusstraße in<br />

Hamburg.<br />

2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,<br />

die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.<br />

_§ 3 · Stammkapital, Stammeinlagen<br />

1) Das Stammkapital beträgt € 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend).<br />

2) Das Stammkapital ist zu 100% eingezahlt.<br />

3) Auf die Stammeinlage von € 25.000 ist eine Kapitalrücklage von<br />

€ 385.000 eingezahlt.<br />

4) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wird das Kapital<br />

von € 25.000 um € 41.900 auf € 66.900 erhöht werden unter<br />

ganzem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen<br />

Gesellschafter.<br />

5) Auf das gemäß § 3 Ziff. 4 um € 41.900 erhöhte Kapital sind<br />

€ 4.148.100 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft zu leisten.<br />

6) Mehrere Geschäftsanteile eines Gesellschafters können, sobald<br />

sie voll geleistet sind und eine Nachschusspflicht nicht besteht, mit<br />

Zustimmung des betroffenen Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss<br />

zu einem Geschäftsanteil zusammengelegt werden.<br />

_§ 4 · Geschäftsjahr<br />

1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

2) Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit<br />

der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet<br />

mit dem darauf folgenden 31.12.<br />

_§ 5 · Dauer der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

_§ 6 · Geschäftsführung, Vertretung<br />

1) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer.<br />

2) Die Gesellschaft wird gemeinsam durch zwei Geschäftsführer oder<br />

durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen<br />

vertreten. Generelle Vollmachten zur rechtsgeschäftlichen Vertretung<br />

der Gesellschaft (Generalhandlungsvollmachten, Prokuren<br />

74<br />

und Handlungsvollmachten) dürfen vorbehaltlich eines abweichenden<br />

Beschlusses nur in der Weise erteilt werden, dass die Gesellschaft<br />

durch zwei Personen vertreten wird.<br />

3)a) Folgende Geschäftsführungsmaßnahmen (Rechtshandlungen und<br />

Rechtsgeschäfte) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirates:<br />

(1) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan, der dieser Satzung<br />

als Anlage 1 beigefügt ist, nicht vorgesehen sind<br />

(2) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />

der Gesellschaft nicht vorgesehen sind<br />

(3) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />

Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital<br />

und Verwendung der Gesellschaftseinlagen<br />

3)b) Der Abschluss folgender Verträge, die Gegenstand der Grundkonzeption<br />

der Gesellschaft sind, bedarf nicht der Zustimmung des<br />

Beirates:<br />

(1) Rahmenvereinbarung über den Ankauf nebst Anlagen<br />

(2) Generalmietvertrag Erweiterungsbau<br />

(3) Generalmietvertrag Westbau<br />

(4) Dienstleistungsvertrag Quantum sowie Abschluss der Vereinbarung<br />

über eine Finders Fee<br />

(5) Projektsteuerungsvertrag<br />

(6) Projektüberwachungsvertrag<br />

(7) Architektenvertrag Genehmigungsplanung/Baugenehmigung<br />

(8) Architektenvertrag Vorbereitung Ausführung/Vergabe<br />

(9) Ingenieurvertrag Tragwerksplanung<br />

(10) Ingenieurvertrag technische Gebäudeausrüstung<br />

(11) GU-Vertrag<br />

(12) Werkvertrag über Abbrucharbeiten<br />

(13) Objektaufbereitungsvertrag<br />

(14) Konzeptionsvertrag<br />

(15) FK-/EK-Vermittlungsvertrag<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, die vorgenannten Verträge im<br />

Unterauftrag als Geschäftsbesorgungsverträge vergeben zu<br />

lassen.<br />

3)c) Wesentliche Änderungen des Vertragswerkes gemäß b bedürfen<br />

jedoch der Zustimmung des Beirates, es sei denn, die Änderung<br />

käme einer Satzungsänderung gleich.<br />

4) Die Geschäftsführer werden durch Gesellschafterbeschluss oder,<br />

soweit ein Beirat bestellt ist, durch den Beirat bestellt und abberufen.<br />

5) Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen<br />

mit Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung<br />

oder, soweit ein Beirat bestellt ist, durch den<br />

Beirat vertreten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!