hamburg - Wölbern Invest
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DEVELOPMENT 01<br />
Satzung<br />
_§ 1 · Firma, Sitz<br />
1) Die Firma der Gesellschaft lautet: GFW Grundstücks GmbH.<br />
2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
_§ 2 · Gegenstand des Unternehmens<br />
1) Der Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von<br />
bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen<br />
Rechten, deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten<br />
oder deren Sanierung sowie die Nutzung von Grundstücken und<br />
Gebäuden der Gesellschaft durch Vermietung und Verpachtung,<br />
insbesondere des Objektes Gorch-Fock-Wall/Jungiusstraße in<br />
Hamburg.<br />
2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,<br />
die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.<br />
_§ 3 · Stammkapital, Stammeinlagen<br />
1) Das Stammkapital beträgt € 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend).<br />
2) Das Stammkapital ist zu 100% eingezahlt.<br />
3) Auf die Stammeinlage von € 25.000 ist eine Kapitalrücklage von<br />
€ 385.000 eingezahlt.<br />
4) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wird das Kapital<br />
von € 25.000 um € 41.900 auf € 66.900 erhöht werden unter<br />
ganzem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen<br />
Gesellschafter.<br />
5) Auf das gemäß § 3 Ziff. 4 um € 41.900 erhöhte Kapital sind<br />
€ 4.148.100 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft zu leisten.<br />
6) Mehrere Geschäftsanteile eines Gesellschafters können, sobald<br />
sie voll geleistet sind und eine Nachschusspflicht nicht besteht, mit<br />
Zustimmung des betroffenen Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss<br />
zu einem Geschäftsanteil zusammengelegt werden.<br />
_§ 4 · Geschäftsjahr<br />
1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
2) Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit<br />
der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet<br />
mit dem darauf folgenden 31.12.<br />
_§ 5 · Dauer der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
_§ 6 · Geschäftsführung, Vertretung<br />
1) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer.<br />
2) Die Gesellschaft wird gemeinsam durch zwei Geschäftsführer oder<br />
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen<br />
vertreten. Generelle Vollmachten zur rechtsgeschäftlichen Vertretung<br />
der Gesellschaft (Generalhandlungsvollmachten, Prokuren<br />
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und Handlungsvollmachten) dürfen vorbehaltlich eines abweichenden<br />
Beschlusses nur in der Weise erteilt werden, dass die Gesellschaft<br />
durch zwei Personen vertreten wird.<br />
3)a) Folgende Geschäftsführungsmaßnahmen (Rechtshandlungen und<br />
Rechtsgeschäfte) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirates:<br />
(1) Kreditaufnahmen, die im <strong>Invest</strong>itionsplan, der dieser Satzung<br />
als Anlage 1 beigefügt ist, nicht vorgesehen sind<br />
(2) Vertragsabschlüsse, die im <strong>Invest</strong>itionsplan oder in der Satzung<br />
der Gesellschaft nicht vorgesehen sind<br />
(3) Durchführung weiterer, im <strong>Invest</strong>itionsplan nicht vorgesehener<br />
Grundbesitzinvestitionen unter Aufnahme von Fremdkapital<br />
und Verwendung der Gesellschaftseinlagen<br />
3)b) Der Abschluss folgender Verträge, die Gegenstand der Grundkonzeption<br />
der Gesellschaft sind, bedarf nicht der Zustimmung des<br />
Beirates:<br />
(1) Rahmenvereinbarung über den Ankauf nebst Anlagen<br />
(2) Generalmietvertrag Erweiterungsbau<br />
(3) Generalmietvertrag Westbau<br />
(4) Dienstleistungsvertrag Quantum sowie Abschluss der Vereinbarung<br />
über eine Finders Fee<br />
(5) Projektsteuerungsvertrag<br />
(6) Projektüberwachungsvertrag<br />
(7) Architektenvertrag Genehmigungsplanung/Baugenehmigung<br />
(8) Architektenvertrag Vorbereitung Ausführung/Vergabe<br />
(9) Ingenieurvertrag Tragwerksplanung<br />
(10) Ingenieurvertrag technische Gebäudeausrüstung<br />
(11) GU-Vertrag<br />
(12) Werkvertrag über Abbrucharbeiten<br />
(13) Objektaufbereitungsvertrag<br />
(14) Konzeptionsvertrag<br />
(15) FK-/EK-Vermittlungsvertrag<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, die vorgenannten Verträge im<br />
Unterauftrag als Geschäftsbesorgungsverträge vergeben zu<br />
lassen.<br />
3)c) Wesentliche Änderungen des Vertragswerkes gemäß b bedürfen<br />
jedoch der Zustimmung des Beirates, es sei denn, die Änderung<br />
käme einer Satzungsänderung gleich.<br />
4) Die Geschäftsführer werden durch Gesellschafterbeschluss oder,<br />
soweit ein Beirat bestellt ist, durch den Beirat bestellt und abberufen.<br />
5) Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen<br />
mit Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung<br />
oder, soweit ein Beirat bestellt ist, durch den<br />
Beirat vertreten.