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hamburg - Wölbern Invest

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Treuhandvereinbarung (Muster) *<br />

zwischen<br />

dem Übernehmer aus der Kapitalerhöhung entsprechend dem<br />

Kapitalerhöhungsbeschluss vom ,<br />

Urkundenrolle Nr. des Notars Dr. Vogel,<br />

– im nachfolgenden »Zeichner« genannt –<br />

und<br />

Hansischer Treuhand AG<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

andererseits<br />

unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH,<br />

Grimm 6, 20457 Hamburg<br />

Der Zeichner wird in notariell beglaubigter Form eine Übernahmeerklärung<br />

abgeben, womit er sich aufgrund des Kapitalerhöhungsbeschlusses<br />

vom des <strong>hamburg</strong>ischen Notars<br />

Dr. Vogel, Urkundenrolle Nr. vom zu<br />

beteiligen beabsichtigt mit einem Betrag gemäß Zeichnungsschein<br />

zzgl. 2% Agio. Sowohl im Interesse und zur Absicherung des Zeichners<br />

als auch im Interesse und zur Absicherung der Gesellschaft<br />

wird unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH folgende Vereinbarung<br />

geschlossen:<br />

1) Die Übernahmeerklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung,<br />

dass die Hansische Treuhand AG eine Erklärung abgibt,<br />

wonach die Voraussetzungen für die wirksame Übernahme eines<br />

Anteils vorliegen. Solche Voraussetzungen sind,<br />

1)a) dass in Bezug auf das Grundstück Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354<br />

Hamburg zugunsten der GFW Grundstücks GmbH eine Auflassungsvormerkung<br />

im Rang unmittelbar nach dem in Abt. II zugunsten<br />

des Nachbargrundstückes eingetragenen Geh- und Fahrtrecht<br />

(Zufahrt über eine Rampe zum benachbarten Gebäude), ansonsten<br />

vor allen Belastungen in Abt. II und III eingetragen ist;<br />

1)b) Finanzierungszusagen zur Durchführung des Developments zu<br />

den prospektierten Bedingungen;<br />

1)c) Abschluss von Mietverträgen über mindestens 70% der vermietbaren<br />

Fläche des Objektes Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />

2) Die Übernahmeerklärung ist auflösend bedingt und wird somit<br />

dann gegenstandslos, wenn der Zeichner seine Zeichnungssumme<br />

nebst Agio spätestens binnen vier Wochen nach Annahmeerklärung<br />

durch die Hansische Treuhand AG (maßgeblich ist das<br />

Datum der Annahmeerklärung) auf das Konto der Hansischen<br />

Treuhand AG nicht zahlt. Die Zeichnungssumme und das Agio<br />

werden fällig mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Hansische<br />

Treuhand AG.<br />

3) Der Zeichner beauftragt die Hansische Treuhand AG Bedingungseintritt<br />

und Bedingungswegfall zu überwachen.<br />

1)a) Danach ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, die Beträge aus<br />

der Kapitalerhöhung auf das von ihr geführte Treuhandkonto<br />

16 60195, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co., BLZ 200 30900, einzuvernehmen<br />

und erst dann an die Gesellschaft freizugeben, wenn die oben<br />

genannten Beitrittsvoraussetzungen erfüllt sind, kein Widerruf<br />

erfolgte und somit diese Vereinbarung unbedingt in Kraft tritt.<br />

Die Hansische Treuhand AG kann sich bei der Prüfung der<br />

Frage, ob die Beitrittsvoraussetzungen vorliegen, auf eigene Kosten<br />

sachverständigen Rat Dritter einholen.<br />

1)b) Die Hansische Treuhand AG wird die Erfüllung der Einzahlungsverpflichtung<br />

des Zeichners überwachen und ist beauftragt, sofern<br />

der Zeichner zwei Wochen nach Annahmeerklärung noch nicht<br />

gezahlt hat, diesen zur Zahlung aufzufordern mit dem Hinweis,<br />

Geschäftsordnung | Treuhandvereinbarung (Muster)<br />

dass nach Ablauf von vier Wochen nach dem Datum der Annahmeerklärung<br />

durch die Hansische Treuhand AG bei Nichtzahlung<br />

die Vereinbarung außer Kraft tritt und damit auch die Verpflichtung<br />

aus der Übernahmeerklärung gegenstandslos wird.<br />

Die Hansische Treuhand AG darf die auf ihr Treuhandkonto<br />

gezahlten Mittel für die Kapitalerhöhung und das Agio erst auf ein<br />

Konto der Gesellschaft überstellen, wenn sämtliche Stammanteile<br />

der Kapitalerhöhung gezeichnet und nebst Agio einbezahlt sind.<br />

4) Außer mit der Überwachung der aufschiebenden und auflösenden<br />

Bedingungen ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, während<br />

der Laufzeit der Beteiligung auftrags der Gesellschaft und der<br />

Zeichner die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />

durchzuführen.<br />

Sie wird insbesondere die von der Geschäftsführung erhaltenen<br />

Gesellschafterinformationen sowie die Jahresabschlüsse an<br />

die Gesellschafter an deren zuletzt bekannte Adresse übermitteln, zu<br />

Gesellschafterversammlungen einladen und, sofern ihr Vollmacht<br />

erteilt wird, die Weisungen der Gesellschafter bei der Stimmabgabe<br />

beachten.<br />

5) Für ihre Tätigkeit erhält die Hansische Treuhand AG von der<br />

Gesellschaft ein Honorar, das sich wie folgt ermittelt:<br />

1)a) Für die Überwachung der Bedingungen der Kapitaleinwerbungsphase<br />

erhält die Hansische Treuhand AG eine Vergütung von<br />

€ 90.000 (zzgl. Umsatzsteuer), die mit Eintragung der Kapitalerhöhung<br />

im Handelsregister fällig wird.<br />

1)b) Für die laufende Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />

des Stammkapitals erhält die Hansische Treuhand AG<br />

eine Vergütung von 0,1% der Zeichnungssumme zzgl. Umsatzsteuer<br />

p.a., erstmals fällig anteilig für das Geschäftsjahr 2004,<br />

fällig per 31.12.2004, und für die folgenden Geschäftsjahre, fällig<br />

zum 30.03. und 30.09. je zur Hälfte.<br />

6) Mit der Speicherung der persönlichen Daten über eine EDV-Anlage<br />

zum Zwecke der Verwaltung der Beteiligung bei der GFW Grundstücks<br />

GmbH und bei der Hansischen Treuhand AG ist der Zeichner<br />

einverstanden.<br />

7) Die Hansische Treuhand AG haftet gegenüber dem Zeichner für<br />

schuldhafte Pflichtverletzung, im Einzelfall jedoch begrenzt auf die<br />

Zeichnungssumme des jeweiligen Anspruchstellers.<br />

Ansprüche gegen die Hansische Treuhand AG verjähren ein Jahr<br />

nach Kenntnis von dem haftungsbegründenden Umstand, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Beglaubigung der Übernahmeerklärung.<br />

8) Die Treuhandvereinbarung, die gesondert zugesandt wird, kann<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, frühestens<br />

jedoch zum 31.12.2006, gekündigt werden.<br />

9)a) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.<br />

9)b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />

oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame<br />

Bestimmung ist dann so zu ersetzen bzw. zu ergänzen, dass<br />

der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht<br />

wird.<br />

Fassung vom November 2004<br />

* Die Treuhandvereinbarung erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den<br />

Beitrittsunterlagen von der Hansischen Treuhand AG zugesendet.<br />

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DEVELOPMENT 01

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