hamburg - Wölbern Invest
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Treuhandvereinbarung (Muster) *<br />
zwischen<br />
dem Übernehmer aus der Kapitalerhöhung entsprechend dem<br />
Kapitalerhöhungsbeschluss vom ,<br />
Urkundenrolle Nr. des Notars Dr. Vogel,<br />
– im nachfolgenden »Zeichner« genannt –<br />
und<br />
Hansischer Treuhand AG<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
andererseits<br />
unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH,<br />
Grimm 6, 20457 Hamburg<br />
Der Zeichner wird in notariell beglaubigter Form eine Übernahmeerklärung<br />
abgeben, womit er sich aufgrund des Kapitalerhöhungsbeschlusses<br />
vom des <strong>hamburg</strong>ischen Notars<br />
Dr. Vogel, Urkundenrolle Nr. vom zu<br />
beteiligen beabsichtigt mit einem Betrag gemäß Zeichnungsschein<br />
zzgl. 2% Agio. Sowohl im Interesse und zur Absicherung des Zeichners<br />
als auch im Interesse und zur Absicherung der Gesellschaft<br />
wird unter Beitritt der GFW Grundstücks GmbH folgende Vereinbarung<br />
geschlossen:<br />
1) Die Übernahmeerklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung,<br />
dass die Hansische Treuhand AG eine Erklärung abgibt,<br />
wonach die Voraussetzungen für die wirksame Übernahme eines<br />
Anteils vorliegen. Solche Voraussetzungen sind,<br />
1)a) dass in Bezug auf das Grundstück Gorch-Fock-Wall 3–7, 20354<br />
Hamburg zugunsten der GFW Grundstücks GmbH eine Auflassungsvormerkung<br />
im Rang unmittelbar nach dem in Abt. II zugunsten<br />
des Nachbargrundstückes eingetragenen Geh- und Fahrtrecht<br />
(Zufahrt über eine Rampe zum benachbarten Gebäude), ansonsten<br />
vor allen Belastungen in Abt. II und III eingetragen ist;<br />
1)b) Finanzierungszusagen zur Durchführung des Developments zu<br />
den prospektierten Bedingungen;<br />
1)c) Abschluss von Mietverträgen über mindestens 70% der vermietbaren<br />
Fläche des Objektes Gorch-Fock-Wall 3–7.<br />
2) Die Übernahmeerklärung ist auflösend bedingt und wird somit<br />
dann gegenstandslos, wenn der Zeichner seine Zeichnungssumme<br />
nebst Agio spätestens binnen vier Wochen nach Annahmeerklärung<br />
durch die Hansische Treuhand AG (maßgeblich ist das<br />
Datum der Annahmeerklärung) auf das Konto der Hansischen<br />
Treuhand AG nicht zahlt. Die Zeichnungssumme und das Agio<br />
werden fällig mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Hansische<br />
Treuhand AG.<br />
3) Der Zeichner beauftragt die Hansische Treuhand AG Bedingungseintritt<br />
und Bedingungswegfall zu überwachen.<br />
1)a) Danach ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, die Beträge aus<br />
der Kapitalerhöhung auf das von ihr geführte Treuhandkonto<br />
16 60195, Bankhaus <strong>Wölbern</strong> & Co., BLZ 200 30900, einzuvernehmen<br />
und erst dann an die Gesellschaft freizugeben, wenn die oben<br />
genannten Beitrittsvoraussetzungen erfüllt sind, kein Widerruf<br />
erfolgte und somit diese Vereinbarung unbedingt in Kraft tritt.<br />
Die Hansische Treuhand AG kann sich bei der Prüfung der<br />
Frage, ob die Beitrittsvoraussetzungen vorliegen, auf eigene Kosten<br />
sachverständigen Rat Dritter einholen.<br />
1)b) Die Hansische Treuhand AG wird die Erfüllung der Einzahlungsverpflichtung<br />
des Zeichners überwachen und ist beauftragt, sofern<br />
der Zeichner zwei Wochen nach Annahmeerklärung noch nicht<br />
gezahlt hat, diesen zur Zahlung aufzufordern mit dem Hinweis,<br />
Geschäftsordnung | Treuhandvereinbarung (Muster)<br />
dass nach Ablauf von vier Wochen nach dem Datum der Annahmeerklärung<br />
durch die Hansische Treuhand AG bei Nichtzahlung<br />
die Vereinbarung außer Kraft tritt und damit auch die Verpflichtung<br />
aus der Übernahmeerklärung gegenstandslos wird.<br />
Die Hansische Treuhand AG darf die auf ihr Treuhandkonto<br />
gezahlten Mittel für die Kapitalerhöhung und das Agio erst auf ein<br />
Konto der Gesellschaft überstellen, wenn sämtliche Stammanteile<br />
der Kapitalerhöhung gezeichnet und nebst Agio einbezahlt sind.<br />
4) Außer mit der Überwachung der aufschiebenden und auflösenden<br />
Bedingungen ist die Hansische Treuhand AG beauftragt, während<br />
der Laufzeit der Beteiligung auftrags der Gesellschaft und der<br />
Zeichner die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />
durchzuführen.<br />
Sie wird insbesondere die von der Geschäftsführung erhaltenen<br />
Gesellschafterinformationen sowie die Jahresabschlüsse an<br />
die Gesellschafter an deren zuletzt bekannte Adresse übermitteln, zu<br />
Gesellschafterversammlungen einladen und, sofern ihr Vollmacht<br />
erteilt wird, die Weisungen der Gesellschafter bei der Stimmabgabe<br />
beachten.<br />
5) Für ihre Tätigkeit erhält die Hansische Treuhand AG von der<br />
Gesellschaft ein Honorar, das sich wie folgt ermittelt:<br />
1)a) Für die Überwachung der Bedingungen der Kapitaleinwerbungsphase<br />
erhält die Hansische Treuhand AG eine Vergütung von<br />
€ 90.000 (zzgl. Umsatzsteuer), die mit Eintragung der Kapitalerhöhung<br />
im Handelsregister fällig wird.<br />
1)b) Für die laufende Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />
des Stammkapitals erhält die Hansische Treuhand AG<br />
eine Vergütung von 0,1% der Zeichnungssumme zzgl. Umsatzsteuer<br />
p.a., erstmals fällig anteilig für das Geschäftsjahr 2004,<br />
fällig per 31.12.2004, und für die folgenden Geschäftsjahre, fällig<br />
zum 30.03. und 30.09. je zur Hälfte.<br />
6) Mit der Speicherung der persönlichen Daten über eine EDV-Anlage<br />
zum Zwecke der Verwaltung der Beteiligung bei der GFW Grundstücks<br />
GmbH und bei der Hansischen Treuhand AG ist der Zeichner<br />
einverstanden.<br />
7) Die Hansische Treuhand AG haftet gegenüber dem Zeichner für<br />
schuldhafte Pflichtverletzung, im Einzelfall jedoch begrenzt auf die<br />
Zeichnungssumme des jeweiligen Anspruchstellers.<br />
Ansprüche gegen die Hansische Treuhand AG verjähren ein Jahr<br />
nach Kenntnis von dem haftungsbegründenden Umstand, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Beglaubigung der Übernahmeerklärung.<br />
8) Die Treuhandvereinbarung, die gesondert zugesandt wird, kann<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, frühestens<br />
jedoch zum 31.12.2006, gekündigt werden.<br />
9)a) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.<br />
9)b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame<br />
Bestimmung ist dann so zu ersetzen bzw. zu ergänzen, dass<br />
der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht<br />
wird.<br />
Fassung vom November 2004<br />
* Die Treuhandvereinbarung erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den<br />
Beitrittsunterlagen von der Hansischen Treuhand AG zugesendet.<br />
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