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hamburg - Wölbern Invest

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� Mietzahlungsbeginn: Mit Übergabe; im Zeitraum zwischen<br />

Beginn des Monats nach Kaufpreiszahlung und Beginn des<br />

Monats der Übergabe des Mietgegenstandes, längstens aber<br />

für 8 Monate, zahlt die Generalmieterin an die Käuferin/Vermieterin<br />

eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete.<br />

� Nebenkosten: Die Mieterin trägt die Kosten gemäß Betriebskostenverordnung,<br />

die Kosten der Gebäude-All-Risk-Versicherung<br />

inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />

sowie die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung<br />

und Instandsetzung der ausschließlich selbst genutzten Gebäudeteile,<br />

Einrichtungen und Anlagen.<br />

� Die Käuferin ist verpflichtet, den Mietgegenstand zu sanieren<br />

und nach der Baubeschreibung der Mieterin für diese auszubauen.<br />

� Die Übergabe (Mietbeginn) erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal<br />

2005, spätestens 8 Monate nach der Erteilung der vollzugsfähigen<br />

Baugenehmigung und Fälligkeit des Kaufpreises.<br />

Verspätet sich die Übergabe des Mietgegenstandes über den<br />

spätesten Übergabezeitpunkt hinaus aus nicht von der Mieterin<br />

zu vertretenden Gründen, so kann die Mieterin die Zahlung<br />

einer Vertragsstrafe in Höhe des 1,50fachen einer Tagesnettomiete<br />

für jeden Tag der Verspätung verlangen. Die Vertragsstrafe<br />

ist der Höhe nach auf 6 Monatsnettomieten begrenzt.<br />

Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf weiter gehende Ansprüche<br />

der Mieterin findet nicht statt.<br />

_GENERALMIETVERTRAG WESTBAU<br />

� Vermieterin: GFW Grundstücks GmbH (Käuferin)<br />

� Mieterin: GMG Generalmietgesellschaft mbH, eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG (Verkäuferin).<br />

Die Deutsche Telekom AG hat in dem Mietvertrag mit der<br />

GMG die gesamtschuldnerische Mithaftung für die Erfüllung<br />

der Zahlungsverpflichtungen der GMG übernommen.<br />

� Mietgegenstand ist eine Teilfläche der 2.857 m 2 großen<br />

Gesamtmietfläche des Westbaus.<br />

� Mietfläche: 1.064 m 2 Hauptnutzfläche. Die Mietfläche ist fest<br />

vereinbart. Die Vertragslaufzeit ist fest vereinbart auf 5 Jahre<br />

zuzüglich eines dreimaligen Optionsrechtes auf Verlängerung<br />

des Mietvertrages von jeweils 5 Jahren. Für den Fall, dass<br />

das Mietverhältnis wegen Nichtausübung der ersten Verlängerungsoption<br />

nach Ablauf der anfänglichen 5-jährigen Fest-<br />

60<br />

laufzeit endet, ist die Mieterin verpflichtet, der Vermieterin<br />

eine Mietausfallentschädigung in Höhe einer Jahresnettomiete<br />

zu zahlen.<br />

� Miete: € 14.896 pro Monat zzgl. Umsatzsteuer.<br />

� Mietzahlungsbeginn: mit Übergabe.<br />

� Nebenkosten: Die Mieterin trägt die Kosten gemäß Betriebskostenverordnung,<br />

die Kosten der All-Risk-Versicherung<br />

inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie<br />

die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und<br />

Instandsetzung der ausschließlich selbst genutzten Gebäudeteile,<br />

Einrichtungen und Anlagen.<br />

� Die Käuferin ist verpflichtet, den Mietgegenstand zu sanieren<br />

und nach der Baubeschreibung der Mieterin für diese auszubauen.<br />

� Die Übergabe (Mietbeginn) erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal<br />

2005, spätestens 8 Monate nach der Erteilung der vollzugsfähigen<br />

Baugenehmigung und Fälligkeit des Kaufpreises.<br />

Verspätet sich die Übergabe des Mietgegenstandes über den<br />

spätesten Übergabezeitpunkt hinaus aus nicht von der Mieterin<br />

zu vertretenden Gründen, so kann die Mieterin die Zahlung<br />

einer Vertragsstrafe in Höhe des 1,50fachen einer Tagesnettomiete<br />

für jeden Tag der Verspätung verlangen. Die<br />

Vertragsstrafe ist der Höhe nach auf 6 Monatsnettomieten<br />

begrenzt. Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf weiter<br />

gehende Ansprüche der Mieterin findet nicht statt.<br />

VI. DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE<br />

_OBJEKTAUFBEREITUNGSVERTRAG<br />

Für die Vorplanung, Baurechtschaffung und die Anbindung des<br />

Projektes wurde mit der Grimm 6 Consult GmbH ein Pauschalhonorar<br />

von € 275.000 (zzgl. Umsatzsteuer) vereinbart.<br />

_DIENSTVERTRAG FÜR DIE PROJEKTENTWICKLUNG<br />

Für die Vorbereitung der Projektentwicklung, die Koordination<br />

aller an der Sanierung und Revitalisierung des Objektes beteiligten<br />

Fachplaner, Ingenieure und sonstigen Fachleute erhält<br />

die Quantum Immobilien AG € 250.000 und für die Projektentwicklung<br />

€ 600.000. Für die Vermietung, die Vermarktung<br />

sowie für die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit wurde mit

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