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Anmerkung zu der Abschrift.

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Demonstranten umstellt wurde und auf ein gegebenes Glockensignal die<br />

Arbeit nie<strong>der</strong>legten, in den Streik. Die Ursache ist auf Massenentlastungen<br />

von Arbeitern namentlich im Brüxer Revier <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen. Die von dem<br />

aus 57 Mitglie<strong>der</strong>n bestehendem Zentralstreikausschuss an das Brüxer<br />

Revieramt gerichtete Denkschrift enthielt nachstehend For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Bergarbeiter.<br />

1.) Zurückziehung aller bereits erfolgten Kündigungen und protokollarische<br />

Zusicherung, dass niemand mehr auf den Gruben Humboldt und Nelsen<br />

noch auf an<strong>der</strong>en Gruben des Reviers entlassen wird.<br />

2.) Sicherstellung <strong>der</strong> bisherigen Löhne durch Unkündbarkeit des bestehen<br />

den<br />

Kollektivvertrages bis Ende 1932.<br />

3.) Entschädigung für zwangsweise Feierschichten.<br />

4.) Verkür<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Arbeitszeit auf 6 Stunden täglich ohne Lohnkür<strong>zu</strong>ngen.<br />

5.) Sanierung <strong>der</strong> Bergarbeiter~Versicherung auf Kosten <strong>der</strong> Unternehmer<br />

und des Staates.<br />

6.) Errichtung einer Grubeninspektion, die von Arbeitern gewählt und vom<br />

Staate bezahlt wird.<br />

7.) Einstellung <strong>der</strong> Vergebung von Betriebsarbeitern an Subunternehmer.<br />

8.) Bedingungslose Wie<strong>der</strong>einstellung sämtlicher vom Militär<br />

<strong>zu</strong>rückgekehrter Arbeiter ohne Kür<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> bereits erworbenen<br />

Lohnansprüche.<br />

9.) Verbot des Verladens von Hunten an jenen Tagen, an denen in <strong>der</strong><br />

Betrieben auf Grund des &182 des allgemeinen Berggesetzes nicht<br />

geför<strong>der</strong>t wird.<br />

10.) Abberufung <strong>der</strong> Gendarmerie aus dem Revier.<br />

Zu ergänzen sei, dass trotz des Streikes anfänglich die Gruben<br />

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